Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermieten statt verkaufen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
wir lesen ja oft im Forum, dass ein Haus verkauft werden muss, um Heimkosten zu finanzieren.
Durch einen anderen ...
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#1 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,795
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Hallo,
wir lesen ja oft im Forum, dass ein Haus verkauft werden muss, um Heimkosten zu finanzieren. Durch einen anderen Beitrag fällt mir jetzt auf, dass kaum jemals von einer Vermietung berichtet wurde. Um die Mieteinnahmen zur Deckung der Heimkosten zu verwenden. Das wäre ja eingentlich grade dann interessant, wenn die Unterdeckung relativ gering ist. Hat das schon mal jemand gemacht ? Wie sind die Erfahrungen ? Es wäre ja ein gewisser Aufwand mit der Hausverwaltung verbunden. Gruss Andreas |
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Herr Lübeck,
die Frage ob Vermietung oder Verkauf kann sich nicht nur auf eine geringfügige Unterdeckung von Heimkosten beziehen. Bei Wohnungseigentum müssen regelmässige Rücklagen gebildet werden, Versicherungsbeiträge und Steuern gezahlt usw. ( nicht zuletzt entstehen ja auch für die Staatskasse Kosten) plus der Kosten für das Heim und einen Barbetrag. Oft müssten auch kleine Häuschen erst mal gründlich renoviert und modernisiert werden um sie vermieten zu können- z.B. wenn jemand jahrelang alleine sein Eigenheim bewohnte. Wenn sich das alles rechnet wird vermietet und zur Abrechnung der Nebenkosten, angemessene Rücklagenbildung, Repapraturen/Hausmeisterdienste usw. in der Regel eine Hausverwaltung beauftragt. Diese Konstallation finden Sie bei vermögenden Betreuten häufig, aber das muss, wie gesagt genau durchgerechnet sein. Gruss M. Mohr |
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#3 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,795
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Hallo,
die "vermögenden Betreuten" sind halt bei ehrenamtlichen Betreuer eher selten, deshalb fehlt mir auf diesem Gebiet die Erfahrung. Gruß Andreas |
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#4 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Guten Tag Herr Lübeck,
es ist schon so, wie Frau Mohr es sagt. Des Weiteren gilt es zu berücksichtigen, dass man mit den Mietern auch ziemlich ins Klo greifen kann. Ein mittelloser Betreuter wäre keinesfalls in der Lage, Mietnomaden oder Vandalismus finanziell auszugleichen. In meiner Beruflichen Praxis findet sich sogar ein Fall, da werde ich als Vormundschaftsgericht sogar ausnahmsweise (sonst befürworte ich das keinesfalls) einem Mietkauf zustimmen, da die Betroffenen finanziell nicht in der Lage sind, als Vermieter zu fungieren. Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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| Stichworte |
| haus, hausverkauf, hausverwaltung, heimkosten, renovierung, vermietung |
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