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Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
hallo ihr leiben, ch habemal ne frage,mein freund und ich woen heiraten und ich habe eine gesetliche betreuerin vom amtsgericht, ...


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Alt 27.02.2009, 13:45   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 24.02.2009
Beiträge: 1
Standard Frage

hallo ihr leiben,
ch habemal ne frage,mein freund und ich woen heiraten und ich habe eine gesetliche betreuerin vom amtsgericht, werde ich sie dann weiterhin haben?
danke im vorraus,
gruss tieger81182
tieger81182 ist offline  
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Alt 27.02.2009, 17:50   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,985
Standard

Hallo,
die Betreuung hat nichts damit zu tun ob jemand verheiratet ist oder nicht.
Es wird also dabei bleiben.

Gruß
Andreas
agw ist offline  
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Alt 28.02.2009, 19:36   #3
sternfee
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von tieger81182 Beitrag anzeigen
hallo ihr leiben,
ch habemal ne frage,mein freund und ich woen heiraten und ich habe eine gesetliche betreuerin vom amtsgericht, werde ich sie dann weiterhin haben?
danke im vorraus,
gruss tieger81182
hallot tiegr,

waurm solletst du sie dnan nciht mehr ahben? ode rmeisnt du, dein ehemann kannd ann die ebrtuung üebrnhemen?? wnen du üebrhaupt weitheirn eine bruahcts oder haben möchtest, doer wie auch imemr, weis snciht, waurm du eine ahst oder wleche bereiche..

grus srtnfee
 
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Alt 01.03.2009, 13:42   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,574
Standard Ehe und Betreuung

Hallo Tieger

Also Heiraten und Betreuung haben grundsätzlich erst mal nix miteinander zu tun. Deine Betreuerin hat da auch nichts mitzureden. Aber ich hoffe, dass Du Dich gut mit ihr verstehst (das hoffe ich grundsätzlich).

Stell dir doch mal vor, die Aufgaben, die Deine Betreuerin hat, würden auf Deinen Liebsten und zukünftigen Ehemann übertragen. OK. Erst mal ist das bestimmt eine schöne Vorstellung, aber dann:
Jetzt stell Dir doch mal vor, die große Liebe ist vorbei, die Ehe ist öde geworden, Ihr versteht Euch nicht mehr und könnt Euch auch nicht mehr riechen - und Dein Ehemann ist immer noch Dein Betreuer!!!!!!
Die Hölle auf Erden muss angenehm dagegen sein!

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber (glücklicherweise) auch davor zurückgeschreckt, die Ehegatten automatisch zu Betreuern werden zu lassen. Vielleicht gibt es inzwischen auch genügend geschiedene Politikerehen, dass sich so viel Verstand durchsetzen konnte.

Du merkst: Es ist vielleicht gar nicht mal so schlcht, dass das auseinandergehalten wird...

Viel Glück wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 02.03.2009, 09:52   #5
Angehörige
 
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
Standard

Ich kann diese Argumentation nicht nachvollziehen.
Sie würde darauf hinauslaufen, dass man einen Ehepartner
grundsätzlich nicht zum Betreuer machen sollte, weil
ja irgendwann mal die Liebe vorbei sein könnte.
abend ist offline  
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Alt 02.03.2009, 15:04   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 10
Standard

Hallo,
also ich kann der Argumentation von Imre voll zustimmen.
Es ist ja nicht nur seine eigene Meinung.
Zum anderen, zumindest haben wir ja auch Gesetze und darüber hinaus ist jede Person, der ein Betreuer/in zur Seite gestellt wird, auch noch ein Mensch mit eigenständigen Entscheidungen. Falls also die junge Frau ihren Ehegatten zum Betreuer haben möchte, kann sie das auch durchaus tun - siehe gängige Praxis.
Falls, egal wie, die Ehe nicht bestehen bleiben sollte, jo dann, gehts halt immer wieder anders rum.
Wichtig ist, nie zu vergesssen, dass auch ein Mensch mit Betreuung noch eine eigene Meinung hat und wenn diese mit den gesetzlichen Regularien in Einklang zu bringen ist - gut ok.
Liebe Grüsse
Karin
Karin ist offline  
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Alt 02.03.2009, 19:08   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.08.2008
Beiträge: 21
Standard

Ich würde es auch besser finden, wenn so wenige Betreuungen wie möglich von Berufsbetreuern geführt würden - aus Rücksichtnahme auf die Staatskasse- und insofern wäre es natürlich nicht schlecht, wenn dein Partner übernehmen würde. Natürlich müsste in einem solchen Fall aber erstmal überprüft werden, ob er überhaupt dazu geeignet wäre, die Betreuung zu übernehmen...

Geändert von Dankwart Fresenius (02.03.2009 um 19:12 Uhr)
Dankwart Fresenius ist offline  
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Alt 03.03.2009, 11:00   #8
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,838
Standard

Hallo,

also wenn eine Betreute (oder ein Betreuter) von mir heiraten würde, hielt ich es für selbstverständlich, dass dann vom Gericht geprüft wird, ob nicht der Ehemann die (ehrenamtliche) Betreuung übernehmen kann; evt. reicht dann auch eine Vollmacht.
Auch als Berufsbetreuer (bei allem Geschäftssinn) fände ich es bedenklich eine Frau zu betreuen, die einen Ehemann hat, der hierzu auch geeignet und bereit wäre.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 03.03.2009, 11:59   #9
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von Frauke
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
Standard

nunja, eine Frage, die dabei zu berücksichtigen ist, ist welcher Art der Betreuungsbedarf des zu betreuenden Ehepartners ist.

Ich habe eine alkoholkranke Klientin, eine ganz tolle Frau, die fast durchgängig sehr stabil und kompetent ist, aber ein oder zwei Mal im Jahr rückfällig wird. Diese Rückfälle gestalten sich meist sehr dramatisch, so daß sie mit Unterbringungsbeschluß, Polizei und allem Drum und Dran aus der Wohnung und in die Klinik gebracht werden muß.

Nachdem sie geheiratet hatte, wurde die Betreuung auf beider Antrag hin dem Ehemann übergeben. Und nach einem Jahr beantragten sie, daß wieder eine Berufsbetreuung eingerichtet werden sollte, weil beide merkten, welch große Belastung die Betreuung durch den Ehemann für die Ehe war.
Er fühlte sich mit der Verantwortung überfordert, sie fühlte sich durch ihn gegängelt und kontrolliert, nahm ihm übel, da er ihr nicht zutrauen konnte, allein aus ihrer Alkoholphase herauszukommen und sie einweisen ließ... alles Probleme, die beide nicht haben, wenn eine außenstehende Person die Betreuung führt.
Frauke ist offline  
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Alt 03.03.2009, 12:52   #10
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
Standard

Dies ist ein schwieriges Thema.

Mein Mann und ich haben uns gegenseitig eine Vollmacht erteilt. Wenn ich mal unter Betreuung gestellt werde, würde ich mir meinen Mann als Betreuer wünschen. Aber wir sind auch schon 29 Jahre verheiratet.

Vielleicht kann man alles langsam angehen lassen. Erst Heirat - dann Alltag - dann eventuell Betreuung. Vielleicht eine Betreuung mit Unterstützung. Immer vorausgesetzt, das der Ehemann als Betreuer geeignet ist und dies auch möchte.

Alles Gutue für Eure Ehe

Liebe grüße

Lisa
Lisa ist offline  
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angehörige, heirat

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