Dies ist ein Beitrag zum Thema mit Verfahrenspfleger unzufrieden im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich brauche von euch einen Rat. Meine Betreute möchte den Verfahrenspfleger nicht mehr an ihrer Seite haben. Sie vertraut ...
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#1 |
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Registriert seit: 08.01.2009
Beiträge: 6
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Hallo,
ich brauche von euch einen Rat. Meine Betreute möchte den Verfahrenspfleger nicht mehr an ihrer Seite haben. Sie vertraut ihm nicht. Ich übrigens auch nichts- als Betreuer. Kann man einen Wechsel erwirken, was muss man hierzu tun? Ich wäre um jede Info dankbar. Schönen Abend Sunshine |
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#2 |
Gast
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Guten Abend!
Wofür wurde denn der Verfahrenspfleger bestellt? Sinn der Verfahrenspflegschaft ist es ja, die Interessen des Betroffenen zu vertreten. Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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#3 |
Gesperrt
Registriert seit: 08.01.2009
Beiträge: 6
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Hallo, er wurde bestellt wegen Antrag auf gerichtliche Betreuung
des Mädchens. Sie ist psychisch krank und jetzt volljährig. Der Verfahrenspfleger hat das Mädchen einmal kurz gesehen - in meinem Beisein. Nun lehnt er die Personensorge ab und hat dies auch dem Gutachter schon kundgetan. Er schrieb eine seitenlange Abhandlung über die möglichen negativen Folgen für die weitere Entwicklung der Jugendlichen. Die betreuenden Psychologen sprechen sich aber für die Personensorge aus. Der Richter gab mir auch die vorläufige Betreuung für alle Bereiche und es wurde ein Gutachter bestellt. Der wird nun vom Verfahrenspfleger - schon 2 mal - schriftlich dahingehend beeinflusst. Danke und Gruß Sunshine |
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#4 |
Gast
Beiträge: n/a
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Vor der Anordnung der endgültigen Betreuung wird durch den Richter eine persönliche Anhörung mit allen Beteiligten erfolgen. In dieser Anhörung kann man seine Bedenken oder Vorschläge äussern und diskutieren. Abschließend wird der Richter entscheiden. Sie, bzw. die Betroffene können dann gegen diesen richterlichen Beschluss Beschwerde einlegen. Das Langericht wird sich sodann mit der Sache befassen.
Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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#5 |
Gesperrt
Registriert seit: 08.01.2009
Beiträge: 6
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Hallo, Stratciatella
vielen Dank für deine Infos.....! Weißt du denn, was man machen kann, wenn man mit dem zugeteilten Verfahrenspfleger nicht zurecht kommt? Hat man als Betreuer und auch als Betreute hier Rechte oder muss man der Auswahl zustimmen? Danke dir und liebe Grüße Sunshine |
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#6 |
Gast
Beiträge: n/a
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In meinem Beitrag #4 ist dazu alles gesagt!
Letztlich kann man sich natürlich auch mal generell beim Vormundschaftsgericht beschweren unter Benennung bestimmter Gründe. |
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Stichworte |
anhörung, einrichtung der betreuung, verfahrenspfleger, verfahrenspflegschaft |
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