Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung bei Scheidung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
also ich find es super das man hier mal was über das Thema Betreuung finden kann. Ist gar ...
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Gesperrt
Registriert seit: 23.02.2005
Beiträge: 1
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Hallo zusammen,
also ich find es super das man hier mal was über das Thema Betreuung finden kann. Ist gar nicht so leicht sich darüber schlau zu machen. Ich hoffe auch das man mir ein bischen helfen kann. Bei mir ist folgender Fall. Meine Mutter hat die Betreuung für meinen Vater. Meine Mutter kann aber nicht mehr, die Ehe ist schon seit über ein paar Jahre kaputt und sie ist jetzt soweit das sie doch die Scheidung will. Wir sind insgesamt 5 Kinder. Daher war es immer aus finanziellen Gründen ein bischen schwierig für sie diesen Schritt zu gehen. Ich will ihr jetzt aber versuchen zu helfen, da sie sonst daran kaputt geht. Ich würde gern wissen was passiert, wenn Sie sagt sie macht die Betreuung nicht mehr. Und lässt sich gleichzeitig von ihm scheiden? Wer übernimmt dann die weitere Betreuung und noch viel wichtiger wer übernimmt dafür die Kosten? Werden wir als Kinder eventuell mit her gezogen? Oder muß meine Mutter dann für die Kosten einstehen? Wäre super wenn ich hier ein bischen Info dazu kriegen würde. |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Milka,
die Angelegenheit ist recht komplex. 1. Eure Mutter kann ihren Mann auch nach oder trotz der Scheidung weiter betreuen, wenn sie will. Hab´dich aber so verstanden, dass sie das überfordert, also besser lässt. Automatisch infolge der Scheidung passiert gar nichts, da es für ´ne Betreuung nicht erforderlich ist, verheiratet zu sein. Sie müsste dann dem Gericht mitteilen, dass und warum sie die Betreuung nicht mehr weiterführen kann - Stichwort Zumutung. 2. An ihrer Stelle kann doch eins der Nachkommen die Betreuung fortführen, oder? Dann bliebe die Betreuung zumindest in der Familie. Ansonsten kommt eine fremde Person im Namen des Gerichts und entscheidet. Sicherlich nicht im Interesse aller, sondern vorrangig zum Wohl des Betreuten. Es kann dann zu heftigen Interessenkollisionen kommen, vor allem hinsichtlich der Finanzierung. Erst Recht, wenn ein Heimaufenthalt ansteht. Unterhaltspflichtig ist nach der Scheidung nicht mehr Eure Mutter, aber alle Kinder gemeinschaftlich. 3. Also wird als erstes geprüft, wieviel Vermögen hat euer Vater, wobei natürlich beachtet wird, ob er für Eure Mutter nach der Scheidung unterhaltspflichtig ist. Ist das Einkommen (Rente) und die Rücklagen recht gering, werden die Kosten der Betreuung von der Landeskasse übernommen. Gegebenenfalls werden die Kinder erstattungspflichtig, wobei natürlich deren Lebensumstände (ggfls. selber unterhaltspflichtig) berücksichtig wird. 4. Schließlich weise ich noch darauf hin, dass ab 01.07. d. J. die Vergütung für Berufsbetreuung stundenweise pauschaliert wird. Heißt, der oder die Berufsbetreuerin bekommt dann nur noch eine gegrenzte Stundenzahl pro Monat für die Betreuung vergütet, so dass das Engagement stetig abnimmt. Besser wäre es somit, eins der Kinder kann sich entscheiden, den Vater zu betreuen. Gutes Gelingen Heinz |
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