Dies ist ein Beitrag zum Thema Anhörungstermin im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich lebe mit meiner 83jährigen Mutter zusamen. Sie hatte Ende Oktober letzten Jahres eine Not-OP und hat danach ...
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#1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 18.03.2009
Beiträge: 27
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Hallo zusammen,
ich lebe mit meiner 83jährigen Mutter zusamen. Sie hatte Ende Oktober letzten Jahres eine Not-OP und hat danach keine Komplikation ausgelassen. Da sie 2 Wochen künstlich beatmet wurde und nicht ansprechbar war, mussten wir eine Betreuung veranlassen, weil Entscheidungen getroffen werden mussten. (Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vertretung gegenüber Behörden.) Inzwischen geht es ihr körperlich wieder besser, aber jetzt kommt leider die Altersdemenz immer mehr zum Tragen. Ihre Finanzen regele ich schon seit Jahren, dazu brauchen wir keine Betreuung. Aber gerade im Bereich Gesundheitssorge geht es wirklich nicht anders. Wenn ich sie ließe, wie sie will, würde sie entweder ihre Medikamente gar nicht nehmen oder alles mögliche freiverkäufliche dazu schlucken, wobei irgendwelche möglichen Wechselwirkungen sie wenig interssieren. Sie hat gute und schlechte Tage. An guten Tagen kann man sich normal unterhalten. Die Ausfälle treten erst zu Tage, wenn man über einen längeren Zeitraum mit ihr zu tun hat. Dabei hat sie uns allen in der Vergangenheit etwas vorgespielt. Die jahrelangen Mahnungen Ihres Arztes, mehr zu trinken, hat sie einfach ignoriert. Ganz im Gegenteil, sie hat sogar ihre Trinkmenge wegen Inkontinenz noch weiter eingeschränkt. Ich, die ich mit ihr in einem Haushalt lebe, habe das auch nicht bmerkt, weil ich tagsüber arbeite. Resultat war eine schwere Urosepsis mit zeitweisem Nierenausfall. Selbst jetzt ist meiner Mutter Ihre gesundheitliche Situation nicht bewußt. Sie hatte in Folge der OP auch noch einen Herzinfarkt und diverse Kreislaufzusammenbrüche. Trotzdem meint sie oft so weitermachen zu können wie vor der OP. O-Ton von heute: "Was der Doktor sagt, interessiert mich nicht." Oft hilt gegen den Starrsinn nur noch die Notbremse. Ich sage dann, dass sie unter Betreuung steht und wir das deshalb entscheiden dürfen. Dann klappt es wieder eine Weile. Die eingerichtete Betreuung endet Anfang Mai. Meine Schwester, die als Betreuern eingestzt ist, hat mit meiner Mutter gesprochen. Sie wäre mit einer Fortführung der Betreuung einverstanden. Wir haben dem Gericht auf dessen Anfrage eine Stellungnahme übersand, in der wir darlegen, warum wir eine Fortführung der Betreuung für nötig halten, ebenso der Hausarzt, der meine Mutter seit vielen Jahren kennt. Jetzt steht der Anhörungstermin an und damit haben wir ein grosses Problem. Der Termin soll morgens zwischen 8.30 Uhr und 10.00 Uhr in der Wohnung meiner Mutter stattfinden. Diese Zeit ist äusserst ungünstig, da meine Mutter morgens genau in dieser Zeit vom Pflegedient versorgt wird. Hinzu kommt, dass meine Schwester vormittags arbeitet. Sie hat deshalb beim Gericht angerufen und um einen Termin am Nachmittag gebeten. Sie wurde unfreundlich abgebügelt, das müsse sie schriftlich einreichen. Na gut, haben wir gemacht. Antwort: Dann würde der Termin eben ohne sie stattfinden, Termine am Nachmittag gehen generell gar nicht. Ist sowas üblich? Muss es sein, dass wir meine Mutter wegen so einer Anhörung aus Ihrem Tagesablauf reissen? DIe Medikamentengabe, Mahlzeiten, da kommt der Rhythmus, den wir mühsam gerade da reingebracht haben, total durcheinander. Hinzu kommt noch, wenn meine Mutter alleine den Termin wahrnimmt, kann niemand sagen, was da passiert. Die zieht eine Show ab, dass kein Mensch ihr glaubt, dass eine Betreuung erforderlich ist oder, wenn sie einen schlechten Tag hat, ist sie so verwirrt, dass die Betreuung erheblich ausgeweitet wird. Gerade, wenn man Sie aus ihrem gewohnten Ablauf reisst, kann das leicht passieren. Angst vor solchen Sachen hat sie sowieso. Beides möchten wir natürlich verhindern. Für die Einrichtung der Betreuung war ein anderer Gerichtsbezirk zuständig. Da ließ sich ganz problemlos ein Nachmittagstermin im Krankenhaus vereinbaren. Aber dieses Amtsgericht ist dafür bekannt, knallhart zu sein. Dort ist man auch sehr auf seinen pünktlichen Feierabend bedacht. Was können wir tun? Der Brief vom Gerucht kam am Freitag. Meine Schwester will Montag nochmal versuchen, zu telefonieren. Ich finde dieses Verhalten sowas von unmöglich. Muss man sich das bieten lassen? Zumindest einen höflichen Ton kann man doch wohl erwarten, oder? Ich bin kurz davor, sollte das Gericht auf diesem Termin bestehen, selbe Urlaub zu nehmen und den Zutritt zur Wohnung zu verweigern. |
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#2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Guten Morgen!
Im richterlichen Anhörungstermin ist Ihre Mutter die Hauptperson, Sie oder Ihre Schwester müssen dabei nicht anwesend sein. Die Betreuung wird nur für die Aufgabenkreise angeordnet für die sie auch beantragt wurde! Richter haben nie Feierabend oder immer Feierabend! Richter können morgens zur Arbeit kommen, wann sie wollen und auch gehen wann sie wollen oder sie kommen manchmal auch gar nicht ins Büro. Richter haben kein Stundenkontingent (Stechkarte) die haben nur ein bestimmtes Arbeitspensum und können sich ihre Zeit selbst einteilen. Weshalb Nachmittagstermine nicht möglich sind, liegt allein in der Entscheidungsbefugnis vom Richter! Wenn Sie extra Urlaub nehmen und dann den Zutritt zur Wohnung verwehren, tun Sie sich und Ihrer Mutter jedenfalls keinen Gefallen. Möglicherweise müssen Sie dann noch die unnötigen Fahrtkosten und Auslagen des Gerichts tragen. Sie wollen etwas vom Gericht und nicht das Gericht von Ihnen. Das sollten Sie nicht vergessen. Seien Sie kooperativ. Wenn Ihre Mutter einen guten Tag hat, schonmal über eine Vorsorgevollmacht nachgedacht? Oder ist das nicht mehr möglich? Es gibt Dinge, die lassen sich nunmal nicht ändern. Bringen Sie es hinter sich und aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen nur berichten, dass ein Großteil meines jährlichen Erholungsurlaubes dafür drauf geht, meine schwerkranke Mutter von einer Spezialklinik in die nächste zu chauffieren und ich habe keine Geschwister, die mit mir diese Last teilen. Und glauben Sie mir, ich kann mir in meinem Urlaub schöneres vorstellen, als Stundenlang mit meiner Mutter beim Arzt zu sitzen! Schönen Tag noch! Stracciatellamaus |
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#3 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 18.03.2009
Beiträge: 27
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Hallo Stratiatellamaus,
teilweise haben Sie ja recht, aber das Problem scheint hier wohl weniger die Richterin, sondern diese Justizangestelte im Vorzimmer zu sein. Meine Schwester hat heute nochmal vesucht, mit der Dame zu reden. Aussichtslos. Selbst einen Termin ab 10.00 Uhr, damit der Pflgedienst wie gewohnt kommen kann, will sie nicht akzeptieren. Das wäre ja nicht weiter schlimm, wenn meine Mutter noch im Bett liegt oder im Nachthemd da sitzt. Ich finde das einen unglaublich respektlosen Umgang mit hilfsbedürftigen Menschen. An die Richterin selber kommt man nicht ran. Meine Schwester hat jetzt ihre letzten Überstunden zusammengekratzt. Wenn die Richterin genauso drauf ist wie ihre Vorzimmerdame, ist es undenkbar meine Mutter mit ihr alleine zu lassen. Da kriegt sie ja gleich den nächsten Herzinfarkt vor Angst. Eine Vorsorgevollmacht bringt uns nicht weiter. An schlechten Tagen hilft bei meiner Mutter oft nur der Hinweis auf die Betreuung, damit sie ihre lebenswichtigen Medikamente nimmt oder sich nicht anders in Gefahr bringt. Davor hat sie Respekt. EIne Vorsorgevollmacht werden wir ihr vielleicht an einem guten Tag mal nahelegen, denn wir haben noch 4 Brüder un mindestens einer von denen bildet sich derzeit ein, meine Scwester habe die Betreuung nur deshalb an sich gerissen, damit sie irgendwas drehen kann, dass sie nicht zahlen muss, sollte unsere Mutter irgendwann doch mal in ein Heim müssen. Deshalb wollen wir darauf hinarbeiten, dass unsere Mutter schriftlich festlegt, wer sich um ihre Angelegenheiten kümmern soll, soweit sie es nicht mehr kann. Allerdings überlegen wir noch, wie wir das so hinbekommen, dass die Brüder nicht nachher sagen, dass wir unsere Mutter dahin gedrängt hätten, diese Vollmacht zu unterschreiben. |
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#4 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
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Hallo, ich kann mich Stracciatellamaus nur anschließen.
Zitat:
So eine Familienrichterin trifft täglich Menschen ganz unterschiedlicher sozialer Schichten, Bildungsniveaus und auch Menschen mit geistiger oder psychischer Beeinträchtigung. Es wäre also denkbar, das sie eine ganze Pertion Menschenkenntnis, Gesprächskompetenz und Einfühlungsvermögen hat. Muss nicht sein, kann aber. Es wäre für euch alle und vor alle für eure Mutter leichter, wenn ihr mehr Vertrauen in andere Menschen hättet, denke ich. Richter, Rehctspfleger, die sind auch an einer guten Kooperation interessiert und freuen sich, wenn die Arbeit angenehm und reibungslos verläuft. Und das willst du doch auch, oder? Das es reibungslos verläuft. So ein gespräch mit der Richterin kann auch wirklich eine ganz angenehme Sache sein (meine Erfahrung). Und rein menschlich denke ich, weil ich da eigene Erfahrungen habe, das es vllt. besser wäre zu verstehen, dass deine Schwester als Betreuerin eure Mutter unterstützen soll. Sie ist keineswegs in einer Position, in der sie anstatt der mutter entscheiden darf oder über sie verfügen darf. das ist weder rechtlich noch menschlich korrekt. Ich denke mit etwas mehr Empathie und Verständnis würde es auch mit der Mutter besser klappen und ihr müsstet ihr nicht drohen. Klar, es IST sauschwer einen dementen Angehörigen zu pflegen, insbesondere, wenn man vllt. noch unerledigte Themen mit ihm hat. Es gibt Seminare und Beratungsstellen für ehrenamtliche Betreuer. Wenn man Demenz etwas versteht wird es wirklich leichter. Und wenn einem das zu viel ist, mussman überlegen die Mutter in eine Einrichtung zu geben. Es gibt heut zu Tage wirklich gute Demenz-WGs.
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Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund meiner Informationen handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben. |
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#5 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 18.03.2009
Beiträge: 27
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Hallo Gletscher,
ich gehe normal auf jeden Menschen erstmal unvoreingenommen zu. Aber wir werden meine Mutter ganz sicher nicht mit einem fremden Menschen alleine lassen. Du hast recht, kann gut sein, dass die Richterin ganz anders ist als diese Justizangestellte. Aber das wissen wir halt vorher nicht. Bei dem Anderen Gericht, dass die Betreuung verfügt hat als meine Mutter im Koma lag, war ds alles kein Problem. Meine Schwester hat kurz mit dem Richter telefoniert und einen für alle passenden Termin vereinbart, fertig. Übrigens drohen wir meiner Mutter nicht mit der Betreuung. Im Prinzip kann sie tun und lassen, was sie will, aber es gibt ein paar Eckpunkte, auf die wir bestehen. Beispiel Medikamente: Meine Mutter neigt sehr dazu, verodnete Medikamente einfach nicht zu nemen oder die Dosierung eigenmächtig zu verändern. Sie läuft auch in die Apotheke und kauft wild irgendwas zusammen, weil ihr irgendwer was erzählt hat oder sie irgendwas gelesen hat. Der Beipackzetel wird abgeheftet, aber niemals gelesen. Neulich kam ic abnds nach Hause, da hat sie sich Tabletten gegen ihre Pollenallergie und Augentropfen gekauft. Laut Beipackzettel durften die Tropfen bei Herzinsuffizienz gar nicht verabreicht werden, die Tabletten bei Niereninsuffizienz wenn überhaupt höchstens in halber Dosierung. Meien Mutter hat beides, glaubt das aber niemandem, nichtmal dem Arzt. Sie meint, sie sei kerngesund bis auf sie Allergie. Ich habe die Sachen dann erstmal einkassiert und ihr gesagt, dass ich das am nächsten Tag mit dem Arzt kläre. ES begann ein fürchterliches Gezetere, ich sei zu pingelig, ich solle den Arzt nicht mit sowas belästigen, wenn das frei verkäuflich ist, kann das nicht gefählich sein, die Sachen haben Geld gekostet, sie habe das in der Apothekenzeitung gelesen und Frau Sowieso nimmt das auch, usw. usw. Als sie schließlich meinte, sie sei selber in der Lage, zu entscheiden, welche Medikamente gut fr die seien, habe ich nur kurz gesagt: "Nein, genau das bist Du nicht und genau deshalb stehst Du unter Betreuung und wir dürfen das für Dich entscheiden." Promt schlug die Stimmung um: "Achso, ja, habe ich vergessen." Das Gespräch mit dem Arzt ergab übrigens, dass die Sachen für meine Mutter schädlich gewesen wären. Er hat etwas anderes empfohlen und alles ist gut. Ich teile Meiner Mutter die Medikamente in so ein Dosett ein. Sie bekommt immer die Tagesration hingestellt und abends kontrolliere ich kurz, ob sie alles eingenommen hat. funktioniert bestens. Mit der Apothekerin habe ich auch gesprochen. Da sie alles, was meine Mutter holt oder auf ihren Namen holen läßt im Computer hat, wird sie zukünftig verstärkt auf falsche Kombinationen achten. Ich sehe das wie bei enem Klienkind. Dort wird man auch nicht zuschauen, wen es auf die Strasse laufen will, sonder es daran hindern, auch wenn es dann vielleicht weint und schreit. Wir haben die Grenzen für unsere Mutter da gesteckt, wo sie sich selbst gefährdet. So verstehe ich Betreuung. |
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#6 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 18.03.2009
Beiträge: 27
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So, die Anhörung ist heute gelaufen.
Meine Schwester hat die Richterin einfach mal gefragt, warum ein Naxhmittagstermin nicht möglich war. Des Rätsels Lösung: die Richterin hat selber nur eine Teilzeitstelle. Meine Schwester meinte darufhin, dass man ihr das auch hätte in freundlichem Ton sagen können und dass die Justizangestellt äußerst unfreundlich ist. Die Richterin sagte ihr, das habe sie schon öfter gehört, aber sie kann da auch nichts machen, weil sie der Dame gegenüber nicht weisungsbefugt ist. |
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