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Sorgerecht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Sorgerecht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an Alle, bin neu in diesem Forum, möchte mich kurz vorstellen: Ich bin 56 Jahre alt, habe Anfang Februar ...


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Alt 06.04.2009, 11:23   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.03.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 2
Standard Sorgerecht

Hallo an Alle,

bin neu in diesem Forum, möchte mich kurz vorstellen:

Ich bin 56 Jahre alt, habe Anfang Februar die Betreuung über meine 18jährige behinderte Großnichte übernommen.
Die Betreuung umfasst Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge
und Gesundheitsvorsorge.

Nun meine Frage:

Die Mutter ist vor 13 Jahren verstorben, der Vater sitzt in der
JVA ein.
Soweit ich weis, habe ich durch die Betreuung mehr Rechte als
der Vater.
Die Betreuung ist auf 7 Jahre festgelegt.
Kann der Vater, wenn er aus der JVA (frühestens in 2 J) kommt,
mir die Betreuung streitig machen?

Viele Grüsse
Mutter Beimer
hannileh@yahoo.de ist offline  
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Alt 06.04.2009, 16:33   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Mutter Beimer,

wie kommst du darauf, dass du mehr Rechte hast, als der Vater?

Also, die Frage ist, wie stark ist die Behinderung deiner Großnichte? Ist die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt? Zur Vermögenssorge gäbe es dann den Einwilligungsvorbehalt. Ansonsten darf möglicherweise angenommen werden, dass die Betreute geschäftsfähig ist.

Der Vater hat aus der JVA heraus kaum Einflussmöglichkeiten. Doch auch wenn er entlassen wird, ändert das an der Situation der Betreuung recht wenig. Das heißt, auch als Betreuerin hast du keine Personensorge wie gegenüber Minderjährigen. BetreuerInnen sind der Betreuten zur Seite gestellt. Vergleichbar Rechtsbeiständen.

Das heißt, sollte die Vater - Tochter Beziehung recht stark sein, (wohl eher nicht, aber nur mal angenommen) dann kann natürlich die Betreute nach der Entlassung ihres Vaters einen Betreuerwechsel beantragen. Die Frage ist, in wie weit der Vater für die Betreuung der Tochter dem Gericht geeignet erscheint. In sofern kann das Gericht dann auch anders als gewünscht entscheiden.

Ich denke, du brauchst dir keine Sorgen zu machen.
Heinz
 
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Stichworte
angehörige, betreuerwechsel, sorgerecht

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