Dies ist ein Beitrag zum Thema Genehmigung zur Immobilienveräußerung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich verstehe euere Akumentation nicht.
1. Alle Geschäfte, Vertragsabschlüsse oder Einzelverfügungen, deren Wert 3000€ übersteigt oder die aus einem Vermögensstand, ...
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13.05.2009, 18:04 | #11 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Bitte klärt mich auf!
Ich verstehe euere Akumentation nicht.
1. Alle Geschäfte, Vertragsabschlüsse oder Einzelverfügungen, deren Wert 3000€ übersteigt oder die aus einem Vermögensstand, dessen Wert 3000€ übersteigt, bestritten werden sollen, sind vorher vom Gericht zu genehmigen. § 1813 BGB 2. Grundstücksgeschäfte (hierzu zählt ebenfalls eine Eigentumswohnung) sind vor Abschluss durch das Gericht zu genehmigen. § 1821 BGB Es ist doch ein Leichtes, sich nach Erhalt eine Wertgutachtens, die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einzuholen. Außerdem muss der Eigentümer (Betreuter) vorher richterlich angehört werden. Wenn er hierzu nicht mehr in der Lage ist, ist ein Verfahrenspfleger zu bestellen. Gruß Heiner |
14.05.2009, 10:53 | #12 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
Es wird erst der notarielle Kaufvertrag genehmigt und nicht die Verkaufsabsicht. Gruß, Andreas |
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14.05.2009, 12:51 | #13 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Ich glaub, dass wohl die Vormundschaftsgerichte unterschiedliche Verfahrenspraktiken anwenden.
Wie ich im Forum durch die vielen Beiträge erkennen kann, gibt es regional große Unterschiede. Auch glaube ich, dass durch die besondere und in Deutschland einzigartige, Organisation der Vormundschaftsgerichte in Baden-Würtemberg, andere Verfahrensregeln angewendet werden. Bei uns sind die Vormundschaftsgerichte, den örtlichen Notariaten angegliedert. Der Notar ist der Vormundschaftsrichter. Dadurch ist die Zahl der Betreuungsfälle je Vormundschaftsgericht übersichtlicher. Ein direkter, unmittelbarer Kontakt zwischen Vormundschaftsrichter und Betreutem/Betreuer ist immer vorhanden. Bei uns im wilden Süden gehen die Uhren halt ein wenig anders. (aber nicht unbedingt schlechter) In dem Sinne, herzliche Grüße Heiner |
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Stichworte |
eigentumswohnung, genehmigung, hausverkauf, makler, pflegeheim, sozialamt, sozialhilfe |
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