Dies ist ein Beitrag zum Thema Tod - Fragen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ,
Danke für die Antworten... jedoch war mir dies schon alles klar ...
Da wir erst gestern vom Tod ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#11 |
|
"Flying Soul"
Registriert seit: 25.02.2009
Beiträge: 847
|
Hallo
,Danke für die Antworten... jedoch war mir dies schon alles klar ...Da wir erst gestern vom Tod meiner Schwester erfahren haben, ist noch n bissl Zeit und nächste Woche machen wir auf jeden Fall einen Termin beim Notar. Dann wäre das auch geregelt. @Stracciatellamaus, Meine Schwester hatte weder Ehemann noch Kinder. Eltern sind auch schon verstorben. Meine Frage war eigentlich: Hätte uns jemand Bescheid geben MÜSSEN, dass meine Schwester verstorben ist? Betreuerin oder Einrichtung oder doch das Krankenhaus?? Weil uns ärgert das sehr, dass wir erst 3 Wochen später erfahren, dass sie verstorben ist und schon bestattet wurde etc. Vielen Dank noch mal für die Anworten! Liebe Grüße Franzi
|
|
|
|
|
|
#12 |
|
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
|
nein, wenn die Schwester ausdrücklich den Wunsch geäußert hat, daß niemand verständigt werden soll, dann muss das auch niemand tun. Es ist dann eher eine moralische Frage, wieweit man sich an diesen Wunsch gebunden fühlt.
Mich wundert aber, daß Ihr nicht vom Standesamt informiert worden seit, denn normalerweise suchen die dort nach Angehörigen, die ja in aller Regel bestattungspflichtig sind. |
|
|
|
|
|
#13 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
|
Hallo Franzi,
so schmerzlich der Verlust und das Gefühl übergangen worden zu sein auch ist. Der Betreuer hat für deine Schwester gearbeitet und zwar nur für deine Schwester. Mit dem Todestag endet seine Aufgabe, abgesehen von der abschließenden Rechnungslegung. Mehr muss er nicht tun. Hinzu kommt, wie du selbst sagst, das deine Schwester ihn gebeten hat, euch nicht über ihren Freitod zu informieren, sofern er denn eintritt. Ein guter Bereuer hält sich an solche Absprachen mit dem Klienten, denn wie gesagt, er arbeitet für den Klienten und in keiner Weise für die Angehörigen. Vielleicht hatte deine Schwester eine ähnliche Bitte an das Personal der Einrichtung und sie haben sich loyalerweise daran gehalten, da auch sie nun einmal für deine Schwester gearbeitet haben und nicht für euch. Die Frage wäre vielleicht weniger, warum hat euch keiner Bescheid gesagt und hätte man das nicht tun MÜSSEN. Sondern: Warum wollte eure Schwester das nicht, das man euch über ihren Freitod informiert?
__________________
Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund meiner Informationen handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben. |
|
|
|
|
|
#14 |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Gletscher hat das gut formuliert.
![]() Mich wundert jedoch, dass nach Freitod schon 3 Wochen später die Bestattung vorbei sein soll. In der Regel wird in diesen Fällen ja die Polizei eingeschaltet, damit Fremdeinwirkung ausgeschlossen werden kann. Um die Bestattung hat sich sicherlich das Ordnungsamt gekümmert, die versuchen werden, sich die Beerdigungskosten von den Angehörigen zurückzuholen. Das Standesamt hat damit nix zu tun, die stellen nur die Sterbeurkunde aus. Im Übrigen sei daraufhingewiesen, dass die Erbausschlagung nicht von der Bezahlung der Beerdigungskosten befreit. Mit freundlichen Grüßen Stravcciatellamaus |
|
|
|
#15 | |
|
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
|
Zitat:
das scheint dann wieder eins der zahlreichen Dinge zu sein, die regional unterschiedlich gehandhabt werden. Hier läuft das übers Standesamt (und das bemüht sich sehr, Angehörige zu finden, die sich um die Beerdigung kümmern) |
|
|
|
|
|
|
#16 |
|
"Hexchen"
Registriert seit: 14.06.2005
Ort: Aachen
Beiträge: 1,296
|
also ich denke auch wenn ich das absolut nicht will das einer informiert wird von meinen tod dann hat man das auch zu repektieren, sonst brauche ich das ja nicht zu machen.
was mich aber wundert franzi ist, du schreibst, du standest in kontakt mit deiner schwester, dann müsstest du doch eigentlich auch ihren wunsch wissen-oder irre ich mich jetzt da? bis später |
|
|
|
|
|
#17 |
|
"Flying Soul"
Registriert seit: 25.02.2009
Beiträge: 847
|
Hallo ihr
,Danke für eure Antworten!!!! Frauke, warum wir vom Standesamt nicht informiert wurden weiß ich auch nicht. Meine älteste Schwester hatte beim Ordnungsamt angerufen und die Frau dort meinte, dass sie nach Angehörigen gesucht hat etc. Aber sie hatte niemanden gefunden und die Suche schon aufgegeben. Nun ist sie natürlich froh, dass sie uns gefunden hat (bzw wie sie angerufen haben)... Gletscher, naja ich hatte gedacht iwer müsste Bescheid geben, dass sie verstorben ist. Es geht ja wie gesagt nicht nur um den Tod sondern auch um das Erbe. Ich sag mal so, wir hätten das Erbe so und so ausgeschlagen. Also, ich finds n bissl komisch. Wenn ich Betreuer wäre, ich würde die Angehörigen trotzallem informieren. Warum unsere Schwester das wollte(das wir nicht informiert werden). Ich kanns mir schon denken. Stracciatellamaus, ja sie ist tatsächlich schon bestattet worden. Meine Schwester ist ja ausm Fenster geklettert und dann gestürzt. Kam mit Schädel-Hirn-Trauma ins KH und im KH ist sie dann verstorben. Dann wurde auch gleich die Polizei eingeschaltet und die gehen davon aus, dass es n Suizid war. Deshalb wurde sie dann zur Bestattung freigegeben... wie schon geschrieben: Die Frau vom Ordnungsamt hat keine Angehörigen ausfindig machen können und somit hat sie die Suche eingestellt. Vielen Dank. Habt mir geholfen! Liebe Grüße Franzi
|
|
|
|
|
|
#18 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
|
Hallo Franzi,
welchen Grund hättest du als Betreuerin die Angehörigen informieren, wenn du es 1. rechtlich nicht must und 2. die Betreute dich ausdrücklich gebeten hat dies nicht zu tun? (Und du dich daran erinnerst, das du zu ihrem Wohle zu handeln hast.)
__________________
Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund meiner Informationen handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben. |
|
|
|
|
|
#19 |
|
"Flying Soul"
Registriert seit: 25.02.2009
Beiträge: 847
|
Hallo Gletscher
,also ich würde grundsätzlich die Angehörigen informieren. Ich finde, die sollten sich verabschieden können. Auch wenn die verstorbene Betreute das nicht gewollt hätte. Ich hätte die Angehörigen informiert, weil ich sonst auch ein schlechtes Gewissen gehabt hätte. Jetzt weiß ich ja wie das ist. Und das ist echt n scheiß Gefühl erst 3 Wochen später zu erfahren, dass die Schwester verstorben ist und dann auch schon bestattet wurde! Liebe Grüße Franzi |
|
|
|
|
|
#20 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
|
Ja das glaube ich, dass es für dich ein blödes Gefühl ist! Das schrieb ich ja schon.
Aber für den Betreuer ist es doch eine ganz andere Situation. Soweit ich gelesen habe, hast du auch einen Betreuer. Nun stell dir vor, du bittest deinen Betreuer gegenüber bestimmten Personen keine Auskunft überm dich zu erteilen und er tut es doch (ohne rechtlich dazu genütigt zu sein)? Ich fände das einen schlimmen Vertrauensmissbrauch. Denn nochmal, der Betreuer steht einem zur Seite. Er entmündigt einen nicht. So schmerzlich es ist, hier zählt der letzte Wille deiner Schwester und wenn du zudem den Grund kennst, wünsche ich dir, das du dich damit arrangieren kannst. Denn jetzt wiederum zählt es, dass DU abschließen kannst und eventuell unerledigte (emotionale) Dinge, die deine Schwester und dich betrafen selbst erledigst.
__________________
Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund meiner Informationen handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| betreueraufgaben, betreuerpflichten, heim, stationäre einrichtung, tod |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|