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Kerstin_K 24.04.2009 18:44

Angabe Vermögen
 
Wir haben jetzt die Verfügung über die weitere Betreuung meiner Mutter bekommen.


Meine Schwester ist als Betreuerin für die Aufgabenkreise

Gesundheitsfürsorge
Aufenthaltsbestimmungsrecht und
Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden

eingesetzt. Vermögenssorge hat sie nicht, das ist auch in Ordnung so. Ich lebe mit unserer Mutter in einem Haushalt und habe schon lange eine Kontovollmacht und kümmere mich um die bezahlung von Rechnungen und was so anliegt. Meiner Mutter ist schon seit Jahren, lange vor Einrichtung der Betreuung klar, dass sie da vieles einfach nicht mehr versteht und deshalb hat sie geldmäßig schon lange Entscheidungen nur nach Rücksprache mit mir getroffen. Seit sie das Haus nur noch in Begleitung verlassen kann, kümmere ich mich auch um die Bargeldbeschaffung. Damit bezahlt sie dann Einkäufe, die Helfer für Sie erledigen oder die sie selber in Begleitung tätigt, gibt den Ekelkindern ihr kleones Taschengeld usw. Das kläuft auch alles reibungslos, ich muss nur ab und an etwas gegensteuern, wenn sie unbeding größere Bahrgeldbeträge zu Hause rumliegen haben will oder auf dem Girokonto unverzinst liegenlassen will, statt sie aufs Sparbuch zu tun. Aber das ist kein Problem. Wenn ich Bargeld aus dem Automaten hole, mache ich das meist erst von meinem Konto und veranlasse anschleißend per Onlinebanking eine Umbuchung vom Konto meiner Mutter, die ich entsprechend kommentiere. Genauso verfahre ich, wenn ich für meine Mutter einkaufe. Ich bezahle fast alles Mit Kreditkarte und buche das anschließend um. So ist alles nachvollziehbar (versteht sogar meine Mutter, wenn sie Ihre Kontoauszüge liest.) und wier kommen mit relativ wenig Bargeld aus. Also eine Betreuung für den Bereich Vermögenssorge ist sicher nicht notwendig und würde nur Einschränkungen und Arbeit mit sich bringen, denke ich.

Jetzt zum Problem: Meine Mutter möchte aus Gründen, die ich nachvollziehen kann nicht, dass meine Schwester, die ja als Betreuerin eingesetzt ist, über iher Vermögensverhältnisse bescheid weis. Mit dem neuen Betreuerausweis bekam meine Schwester jetzt aber ein Formulat vom Gericht zugechickt, wo sie Auskunft über das Vermögen und die Rentenhöhe meiner Mutter geben soll. Sie hat dort erstmal hingeschrieben, dass sie hierzu keine Auskunft geben kann, da sie weder die Vermögenssorge noch Kontovollmacht hat.

Ich frage mich, wier das jetzt weitergeht. Das Gericht will das ja sicher wegen der Kosten wissen. Wenn meine Mutter jetzt direkt angeschrieben würde deswegen, könnte ich das Formular für sie ausfüllen und sie unterschreibt nur. Reicht das aus? Weil irgendwie steht das für mich im Wiederspruch zum Aufgabenkreis "Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden". Aber ich kann ja von meiner Schwester auch keine Blankounterschrift verlangen und die Beträge dann später einsetzen, damit sie die nicht sieht.

Wie seht ihr das?

Zusatzfrage: Wie hoch sind die Kosten, die da auf meine Miuter zukommen? Eine Vergütung für die Betreuung wird meine Schwester nicht beanspruchen.jedenfalls so lange nicht, wie meine Mutter diese von ihrem Gels zahlen müßte.

BetrKl 24.04.2009 19:28

Es geht dem Gericht hier um zweierlei:

1. Wer zahlt die Vergütung, falls Deine Schwester eine beanspruchen würde?
2. Ist die betreute Person vermögend, muss sie eine Verwaltungsgebühr an das Gericht zahlen (ich glaube, 50,- pro 5000,- Euro Vermögen)

Ich denke mir, dass Deine Idee gut ist. Du hast die Übersicht, füllst das Formular aus, Deine Mutter unterschreibt. Sicherlich wirst Du auch Belege zum Vermögen, wie Kopien v. letzten Kontoauszug od. Sparbüchern beilegen müssen. Somit ist alles, was im Formular steht, auch belegt.

Kerstin_K 24.04.2009 19:36

Danke, das hilft mir schonmal ein Stück weiter.

Die von Dir genannte Verwaltungsgebühr, ist das jährlich, oder monatlich?

Stracciatellamaus 24.04.2009 21:43

Jährlich. Und die ersten 50 Euro Gerichtsgebühren entstehen auch erst ab 25.000,01 Euro Gesamtvermögen hinzu können aber noch Auslagen des Gerichts kommen. Mein Vorschlag, füllen Sie das Formular für Ihre Mutter aus, lassen Sie Ihre Mutter unterschreiben und schicken Sie dieses mitden erforderlichen Belegen direkt an das Vormundschaftsgericht.

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus

Kerstin_K 26.04.2009 23:26

Danke, genau so werden wir das machen. Ich gehe mal davon aus, dass aufgrung der Antwort meiner Schwesree das Gericht jetzt meine Mutter direkt anschreiben wird.

Kerstin_K 29.04.2009 15:43

Also diese Gericht, naja.

Nachdem meine Schwester mitgeteilt hatte, dass Sie zu den vermögensverhältnissen keine Angaben machen kann, da sie weder die Vermögenssorge noch Einblich in die Konten unserer Mutter hat, hatte ich eigentlich damit gerechnet, dasss meine Mutter jetzt direkt angeschrieben wird.

Nö, heute erneutes Schreiben an meine Schwester. Sie möge sich die Angaben dann bite von mir holen. Leider hätten sie von mir keine Anschrift. Hä? Meine Schwester hatte der Richterin gegenüber beim Anhörungstermin erwähnt, dass ich die Wohnung zusammen mit meiner Mutter bewohne.

Naja, die machen es sich einfach. Meine Schweter bring mir den Kram heute Abend vorbei und ICH fülle das aus und meine Mutetr unterschreibt mit. Gleichzeitig werde ich dem Gericht mitteilen, dass sie sich bei weiteren Frageb bezgl. der Vermögensangelegenheiten unserer Mutter doch bitte direkt an mich wenden sollen. Unsere Mutter wünscht halt nicht, dass meine Schwester da Bescheid weiß und ich werde meiner Schwester deshalb diebezüglich keine Auskünfte geben. Oder muss ich das? Ich würde das als eineen Vertrauensbruch meiner Mutter gegenüber ansehen.

Anke_1967 12.08.2010 13:36

Ich wollte für ein ähnliches Problem einen Vermögens- bzw. Finanzberater einsetzten.

Kann mir jemand sagen, woran man einen guten Vermögensberater erkennen kann? Gibt es da sowas wie eine Chekliste oder Merkmale auf die man achten sollte?

Gruß A.


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