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Lebensunterhalt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Lebensunterhalt im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
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Alt 01.05.2009, 20:27   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 21.01.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 53
Standard Lebensunterhalt

Moin Moin
Der Geldsucher sucht mal wieder Geld

Folgendes ist passiert.
Ich bin im ÖD beschäftigt.
Ab 27.10.2007 bin ich aufgrund meiner Depressionen krank geschrieben worden.
Nach 6 Wochen bekam ich Krankengeld von der Kasse, dass bis Mai 08 von der Fa bezuschusst wurde.
Danach also von der Krankenkasse pur.
Im Februar begann ich meine Wiedereingliederung in das Arbeitsleben nach „Hamburger Modell“
Ab dem 15.04.09 sollte ich wieder vollständig in das Arbeitsleben einsteigen. (Ab dort wieder Bezahlung vom Arbeitgeber)
Die Krankenkasse hätte bis einschließlich den 20.04.09 zahlen müssen.

Nun bin ich aber am 02.04.09 mit anderer Sache erkrankt. (Während der Wiedereingliederung)
Am 17.04.09 wurde ich mit einer Notoperation operiert.

Mein Betreuer hat nun das Problem, das ab 20.04.09 keine Stelle ausfindig zu machen ist die für meinen Lebensunterhalt zuständig ist.
Krankenkasse zahlt nicht mehr, da ich zeitlich über der Zahlungsverpflichtung liege. Außerdem wird von der KK nur die Zeit gerechnet, nicht die verschiedenen Krankheiten.
Der Arbeitgeber zahlt nicht, da ich zwischen den Krankheiten keinen Tag gearbeitet habe.
“ Hamburger Modell“ gilt als Krank.
Alle anderen Stellen (ARGE; Sozialamt, Wohnungssicherung) lehnen natürlich ab zu zahlen, da ich ja nicht Arbeitslos bin und mein Gehalt für einen Zuschuss zu hoch ist.
Da ich voraussichtlich im Monat Mai noch weiterhin krankgeschrieben werde, zur Zt. Bis 08.05.,
werde ich wohl mit allen Hilfsmitteln, von OP herrührend, mich wohl 2 Tage zur Arbeit quälen müssen, um eine Zahlung zu erreichen. Im Anschluss lasse ich mich wieder krank schreiben.

Es zeigt mir mal wieder, wie schön es doch ist in einem Sozialstaat zu leben.

Eventuell hat ja ein Betreuer eine Idee, wie ich an meinen Lebensunterhalt komme.
__________________
Gruß vom Geldsucher
meine Geschichte ist für manche eventuell schlimm, eventuell hilft es auch es erst gar nicht soweit kommen zu lassen.
Geldsucher ist offline  
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Alt 01.05.2009, 21:30   #2
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard Anspruch

Ich verstehe zunächst nicht, wieso ein Gehalt zu hoch für einen Zuschuss sein kann, wenn gar kein Anspruch darauf besteht, weil vor Anspruchsbeginn eine Erkrankung dazwischen gekommen ist. In einer solchen Situation würde ich davon ausgehen, dass das Sozialamt zur Leistung verpflichtet ist (Wohnkosten, Sozialhilfesatz), das sich dann ja ggfs.das Geld wiederholen kann, wenn sich im nachhinein herausstellt, dass es einen anderen Leistungspflichtigen gab. Ich musste das Sozialamt auch schon mal per einstweiliger Anordnung dazu zwingen, wenigstens darlehnsweise Zahlungen aufzunehmen.
ronja ist offline  
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Alt 02.05.2009, 01:27   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 21.01.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 53
Standard

Zitat:
Zitat von ronja Beitrag anzeigen
Ich verstehe zunächst nicht, wieso ein Gehalt zu hoch für einen Zuschuss sein kann, wenn gar kein Anspruch darauf besteht, weil vor Anspruchsbeginn eine Erkrankung dazwischen gekommen ist.Ich musste das Sozialamt auch schon mal per einstweiliger Anordnung dazu zwingen, wenigstens darlehnsweise Zahlungen aufzunehmen.
Vielen Dank für die Antwort Ronja
Bisher bin ich tatsächlich in allen Maßnahmen die ich versucht habe an der Höhe meines Gehaltes gescheitert. Als Beispiel eine gescheiterte Privatinsolvenz.
Den Versuch über eine einstweilige Anordnung werde ich meinem Betreuer gerne weitergeben. Danke für den Tipp.
P.S. Mit dem Geld wird immer folgendermaßen aufgerechnet:
Was würde ich bekommen wenn ich verdienen würde. Dies 2. würde, wird allerdings (laut Gesetz) nie berücksichtigt.
__________________
Gruß vom Geldsucher
meine Geschichte ist für manche eventuell schlimm, eventuell hilft es auch es erst gar nicht soweit kommen zu lassen.

Geändert von Geldsucher (02.05.2009 um 01:31 Uhr)
Geldsucher ist offline  
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Alt 04.05.2009, 15:18   #4
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
Standard

Hallo,

hier stimmt was nicht. Bei den Krankentagen werden die Diagnosen berücksichtigt und nicht die Krankmeldung. Wenn Du wegen eines Beinbruchs 7 Wochen krank bist und anschliessend wegen einer Lungenentzündung, fangen die Krankheitstage an neu zu zählen, das wird nicht addiert.

Hier unbedingt Kontakt mit der KK aufnehmen. Auch ich hatte mal eine Erkrankung die langwierig war. Nach 7 Wochen wurde ich eingegliedert. Während der Eingliederung wurde ich an einer anderen Sache operiert und alles fing von vorne an.

LAss Dich hier mal beraten. Unter Umständen hilft auch der Rentenberater.

Liebe Grüße
Lisa
Lisa ist offline  
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Stichworte
krankengeld, krankenkasse, sozialamt, sozialhilfe, wiedereingliederung


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