Dies ist ein Beitrag zum Thema Zuzahlung Krankenkasse im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich hätte mal eine Frage zur Krankenkassenbefreiung.
Wie geht ihr bei einem vermögenden, chronisch Kranken Betreuten mit recht hohen ...
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13.05.2009, 07:53 | #1 |
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Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 3
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Zuzahlung Krankenkasse
Hallo, ich hätte mal eine Frage zur Krankenkassenbefreiung. Wie geht ihr bei einem vermögenden, chronisch Kranken Betreuten mit recht hohen Krankheitskosten vor. Befreiung während des laufenden Jahres beantragen, Belege sammeln und Rückzahlung von der Krankenkasse fordern, evtl. erst nach 2 Jahren und was passiert wen der Betreute in diesem Zeitraum verstirbt. Ist es dann Sache der Angehörigen oder des Betreuers die letzten Jahre aufzuarbeiten? LG Malaika
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13.05.2009, 09:45 | #2 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Zuzahlungsbefreiung Krankenkasse
Am Besten setzt Du dich mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung. Die können Dir genau ausrechnen, ob eine Befreiung erfolgen kann.
Nach dem Tod endet die Betreuung. Zuständig sind dann die Erben oder das Nachlassgericht/Nachlassverwalter. Gruß Heiner |
13.05.2009, 19:50 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
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Die Folgen des GMG
Hallo,
zunächst ist unwesentlich, ob dein Betreuter "vermögend" ist, oder nicht. Die KK ist eine Versicherung, zur Erlangung der Zuzahlungsbefreiung gilt eine EInkommensobergrenze von 2%, resp. 1% bei chronisch Kranken. Was ich dir nicht beantworten kann, ob das GMG sich auch auf Privatversicherte bezieht... Viele KKen haben mittlerweile eingesehen, dass die Sammelei von Belegen und die erst dann erfolgende Befreiung - mit Zeitverzögerung, dann kommen nochmals Belege aus der Zeit zw. Antragsstellung und Erhalt des Ausweises, ein riesiger Aufwand ist. Wenn du mal mit der KK Kontakt aufnimmst und dies auch so wie hier darlegst - chronisch krank, sehr schnell über der Zuzahlungsgrenze, etc., kannst du sicher mit denen aushandeln, dass sie dir im Rahmen einer Vorauszahlung für das nächste Kalenderjahr schon im Vorfeld einen Befreiungsausweis zusenden. Hab ich schon gemacht und das spart richtig Zeit und Mühe ;-) Gruß M. |
14.05.2009, 07:00 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo M.Günter,
Privatversicherte müssen weder Zuzahlungen zu den Medis noch Quartalsgebühren leisten. Grüsse M. Mohr |
14.05.2009, 10:57 | #5 |
Gesperrt
Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 3
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Vielen Dank für Eure Antworten,
es ging mir mal um Eure Meinung, da ich, nicht als Betreuerin sondern als Freundin des Erben, einen Nachlass ordnen soll. Die Betreuerin des Erblassers hat uns informiert, dass wir evtl. die Rückerstattung bei der Krankenkasse einreichen sollten, da Sie das nur alle 2 Jahre macht und die Betreute ja nun verstorben ist. Betreuung Dez. 06 bis März 09 und ich finde es schon zieeeeemlich lang und auch ein bisschen merkwürdig und frage mich ob das gängige Praxis ist und ich da einfach in meiner Betreuung zu pedantisch bin? LG Elke |
14.05.2009, 20:13 | #6 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Also ich finde nicht, dass Du pedantisch bist. Man sollte dies eigentlich immer im Blick haben. Dank meines Programmes kann ich die Zuzahlungsquittungen immer gleich eintragen, habe den Überblick und bei Erreichen der Grenze ist das Einreichen des Antrages auf weitere Befreiung kein großer Akt mehr. Das Liegenlassen für 2 Jahre kann ich nicht ganz nachvollziehen.
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krankenkasse, zuzahlungsbefreiung |
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