Dies ist ein Beitrag zum Thema Sachen selbst erledigen zu können ? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe da mal eine Frage, die ganz gut in diese Rubrik passen könnte:
Im Gesetz bzw. in den Urteilen ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.10.2008
Beiträge: 22
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Ich habe da mal eine Frage, die ganz gut in diese Rubrik passen könnte:
Im Gesetz bzw. in den Urteilen und Ausführungen zum Betreuungsrecht heißt es sinngemäß: "Wer seine Dinge nicht selbst erledigen kann bekommt eine Betreuung". Auf der anderen Seiten steht aber: "Wer einen freien Willen hat, darf keine Betreuung gegen seinen Willen erhalten". Dazu gibt es auch einige Urteile, die den Landes-/ Oberlandesgerichten bekannt sind, und von diesen im Regelfall auch beachtet werden bzw. bei der Begründung berücksichtigt werden und in den Beschluß einfließen. (z.B.: "Nur mit Geld nicht umgehen zu können, ist kein aureichender Grund für die Einrichtung einer Betreuung" oder "Eine psychische Störung muss die Schwere einer Geisteskrankheit haben, damit gegen den Willen des Betroffenen gehandelt werden kann und dieser als geschäftsunfähig gilt"). Zitate sinngemäss gemäß BtPrax. So, nun zu meiner eigentlichen Frage: Was ist, wenn jemand seine Dinge nicht bzw. zumindest nicht vollständig alleine regeln kann oder einfach nicht WILL ? (und gegebenfalls auch die Einsicht dazu hat.) Dieser aber über einen freien Willen verfügt ? Dann dürfte doch eigentlich keine Betreuung gegen den Willen eingerichtet werden ! ? Oder gehen die Richter davon aus, daß jemand der seine Sachen nicht selbst erledigen kann, automatisch nicht geschäftfähig ist/ keinen freien Willen mehr hat ? Wie schätzen die Profis (Berufsbetreuer) das ein und wie sind die Erfahrungen der Betreuten ? Wie lange brauchen das Landgericht/ die Richter um einen Beschluß zu fassen, wenn alle notwendigen Unterlagen (fachärztliches Gutachten, Stellungnahme der Behörden und des Betreuers, Anträge) komplett vorliegen ? Ich weiß, die haben sehr viel Arbeit und das ist sehr unterschiedlich von Fall zu Fall. Und dann jenachdem wieviel Fälle der Kammer vorliegen. Aber wenn alle Tatsachen festgestellt sind, können die doch nicht ewig das Verfahren schweben lassen. Geändert von Alfons (17.05.2009 um 12:21 Uhr) |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 649
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Hallo Anfols,
ich habe gerade ein Verfahren hinsichtlich des "freien Willen" beendet. In erster Instans wurde ein Beschluss durch den Amtsrichter, nach Anhörung und im Beisein eines Verfahrenspflegers, nach ca. 2 Wochen, vorgenommen. Meine Beschwerde beim Landgericht dauerte dann, inklusive der Einholung eines unabhängigen Gutachten, ca 19. Wochen. Meine Erfahrung ist, dass der "frei Wille" bei den Gerichten sehr hoch "aufgehängt" ist. Es müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen, um diesen abzuerkennen. Gruß Heiner |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.10.2008
Beiträge: 22
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Hallo, Heiner !
Ich habe Deinen Beitrag zur Kentniss genommen. Hast Du denn schon einen Beschluß bekommen und was kam ggfs. dabei heraus ? Du kannst auch gerne per PN antworten ! ---- Ich habe da leider gegenteilige Erfahrungen gemacht. Der Amtsrichter hat mich 5-10 Minuten angehört und dann gemeint eine Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt anzuordnen mit sofortiger Wirkung (zunächst vorläufig). Er hat mich nicht dazu befragt, ob ich damit einverstanden bin. Er ging einfach aufgrund meiner Handlungsweise davon aus. Die sofortige Anordnung war seiner Meinung nach notwendig um wichtige Rechtsgüter zu schützen. Er hat sich aber nicht darum gekümmert, ob ich einen freien Willen habe, oder überhaupt eine psychische Kranheit im Sinne des BGB. Er konnte dies bestenfalls vermuten. (So wie es aussieht nach dem letzten Gutachten war die Einschätzung des Amtsrichters aber falsch und es lag niemals die Voraussetzung dafür vor.) Jedenfalls wurde die Betreung im Juni 2007 eingerichtet. Seitdem kämpfe ich wieder raus zu kommen. Ich habe dann schriftlich um die Aufhebung gebeten. Das Amtsgericht hat dem nicht abgeholfen. Daraufhin habe ich sofortige Beschwerde beim Landgericht eingelegt. Zunächst hatte das Amtsgericht noch ein Gutachten eingeholt. Das war wenig aussagekräftig, eher ein ärztliches Zeugniss, für das die Psychologin knapp eine Stunde brauchte. Da die Sache inzwischen beim Landgericht lag, hat dieses ein Gutachten angefordert. Die endgültige Betreuung wurde November 2007 eingerichtet. Seitdem habe ich die jetztige Betreuerin. Und solange läuft das Beschwerdeverfahren. In dem zweiten Gutachten standen Sachen drin, die jeder Grundlage entbehrten. Die Fehler in dem Gutachten waren so massiv, daß sie sogar dem Landgericht offensichtlich auffielen. Daraufhin kam es zu einem örtlichen Termin (Hausbesuch) durch die 3 Richter des Landgerichtes, bei dem auch die Betreuerin, meine Verfahrenspflegerin und der Gutachter anwesend waren. (Da würde sich auch jeder kerngesunde Mensch in die Ecke gedrängt fühlen). Das war im März 2008. Die Richter ordneten daraufhin ein weiteres Gutachten an, das nur feststellen sollte, ob ich eine freien Wille habe. Der erste Termin mit dem Psychiater kam dann aber erst im Dezember 2008 zustande. Insgesamt 3 Termine (2 in der Praxis, einer bei mir zu Hause). Der Gutachter hat sich aber sehr viel Mühe gegeben. Das muß ich ihm zu Gute halten. Das waren über 20 Stunden. Kosten zwischen 1500 und 2000 Euro für das Gutachten. Der letzte Termin war Ende Januar 2009. Der Gutachter brauchte einige Wochen für das knapp 120 Seiten dicke Gutachten. Er hat es am 1. März eingereicht. Bis die Poststelle des Gerichtes das alles kopiert und ausgefertigt hat vergingen nochmals 3 Wochen. Das Gericht bat um Stellungnahme bis 15.4.2009. Die Stellungnahmen sind alle bei Gericht eingegangen. Seitdem warte ich auf eine Entscheidung (Beschluss). Das Gutachten besagt, daß ich einen freien Wille habe, und nicht gegen meinen Willen betreut werden dürfte und die Betreuung niemals gegen meinen Willen hätte eingerichtet werden dürfen. |
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#4 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 649
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Hallo,
frag doch mal bei deiner Verfahrenspflegerin nach. Gruß Heiner |
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