Dies ist ein Beitrag zum Thema Postvollmacht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin Tibo
Klar doch!
Wenn Du den Aufgabenkreis "Postkontrolle" oder wie Dein Gericht das gerade nennen will hast, dann bist ...
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Admin/Berufsbetreuer
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Moin Tibo
Klar doch! Wenn Du den Aufgabenkreis "Postkontrolle" oder wie Dein Gericht das gerade nennen will hast, dann bist Du befugt auch das Persönliche Einschreiben entgegenzunehmen. Als Betreuer ohne diesen Aufgabenbereich dürftest Du das nicht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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