Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensverzeichnis speziell im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Obwohl ich die Betreuung meiner Mutter von einer sehr korrekt arbeitenden Berufsbetreuerin übernommen habe, will man von mir innerhalb von ...
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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Obwohl ich die Betreuung meiner Mutter von einer sehr korrekt arbeitenden Berufsbetreuerin übernommen habe, will man von mir innerhalb von vier Wochen ein erneutes Vermögensverzeichnis sehen.
(Die Betreuung besteht seit vier Jahren)Und da macht mir ein Punkt Kopfzerbrechen: >>Einrichtung,Bekleidung, Uhren, Schmuck und ähnliche Wertsachen, Gebrauchsgegenstände<< (nur angeben, wenn von besonderem Wert.) Was ist denn nun besonderer Wert?? Ist damit der Fernseher oder der Sessel in ihrem Heim-Zimmer gemeint, und wann hat Schmuck besonderen Wert?Jelka |
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#2 |
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Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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Hallo Jelka,
Du könntest die vorherige Betreuerin Deiner Mutter bitten, Dir eine Kopie ihrer Schlussrechnungslegung zukommen zu lassen und Dich an dem orientieren, was sie angegeben hat (natürlich nur, sofern Du mit ihren Angaben einverstanden bist ).Möbel, Schmuck etc. würde ich nur angeben, wenn es sich dabei um wirkliche Wertgegenstände handelt, eine Sammlung von Antiquitäten, Brillantcolliers etc. (bislang hatte ich den Fall noch nicht). Alles, was mehr oder weniger täglich im Gebrauch ist, gehört meiner Meinung nach zum alltäglichen Bedarf und ist daher nicht gesondert aufzuführen. |
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#3 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,835
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Hallo
"besonderer Wert" ist rein subjektiv. Der Eine setzt das mit 50 oder 100 Euro an, der andere mit 300,--. Ich hatte mal von einer Betreuten mehrer Kettchen bekommen, deren Wert ich wissen wollte. Juvelier: Null. Pfandhaus: alle Kettchen zusammen, nach Goldgewicht, ca. 90 Euro. Kann man dann so ins Vermögensverzeichnis schreiben, ist ja nicht verkehrt. Gruss Andreas |
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#4 |
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ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 166
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Hallo Jelka,
der Sessel und der Fernseher im Heimzimmer Deiner Mutter gehören zu den täglichen Gebrauchsgegenständen. Aber was den Schmuck anbetrifft, wäre ich auch etwas vorsichtiger, würde ihn aufführen, um damit auf der sicheren Seite zu sein. Gruß NaDa |
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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[quote=Frauke;22810]Hallo Jelka,
Du könntest die vorherige Betreuerin Deiner Mutter bitten, Dir eine Kopie ihrer Schlussrechnungslegung zukommen zu lassen und Dich an dem orientieren, was sie angegeben hat (natürlich nur, sofern Du mit ihren Angaben einverstanden bist ).Ich habe so ein Blatt "Schlußrechnungslegung" von ihr bekommen, aber da stehen nur die ganzen Bankdaten drauf. Ich habe sie auch per Fax gebeten, mitzuteilen, was sie damals, also Anfang 2005, unter dem betreffenden Punkt ins Verm.verzeichnis eingetragen hat. Die Antwort steht noch aus. Es gab damals eine private Vereinbarung zwischen ihr und mir, daß ich Schmuckstücke lieber bei mir zu Hause aufbewahren sollte, anstatt meiner Mutter ins Heim mitzugeben. Dadurch ist das quasi in meinen 'Besitz', na gut, 'Gebrauch' übergegangen. ![]() Danke für alle tipps - jelka |
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#6 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
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Zitat:
ich würde dort grundsätzlich nur Sachen angeben, die nicht kaufmännisch unter Geringwertige Güter fallen - also Dinge deren Wert über 500€ liegen und die keinem Wertverfall unterliegen. Einrichtung und Bekleidung würde ich gefließendlich weglassen - selbst wenn deine Mutter im Winter einen 10k€-Zobel trägt! Rauslassen würde ich auch alles, was ggf. einen gewissen antiquarischen Wert hat - lediglich Dinge, die eindeutig kaum Gebrauchswert haben, aber ebenso eindeutig wertvoll sind (Gutenberg Bibel, kleine Picasso, Schmuck von Wert - also mit x-Karat oder ordentlich Gold, etc - was sie meiner Schätzung nach wohl kaum besitzen dürfte) solltest du angeben. Gruß M. |
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