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Vermögensverzeichnis speziell

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensverzeichnis speziell im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Obwohl ich die Betreuung meiner Mutter von einer sehr korrekt arbeitenden Berufsbetreuerin übernommen habe, will man von mir innerhalb von ...


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Alt 27.05.2009, 20:27   #1
jelka
Gast
 
Beiträge: n/a
Frage Vermögensverzeichnis speziell

Obwohl ich die Betreuung meiner Mutter von einer sehr korrekt arbeitenden Berufsbetreuerin übernommen habe, will man von mir innerhalb von vier Wochen ein erneutes Vermögensverzeichnis sehen. (Die Betreuung besteht seit vier Jahren)
Und da macht mir ein Punkt Kopfzerbrechen:
>>Einrichtung,Bekleidung, Uhren, Schmuck und ähnliche Wertsachen, Gebrauchsgegenstände<<
(nur angeben, wenn von besonderem Wert.) Was ist denn nun besonderer Wert?? Ist damit der Fernseher oder der Sessel in ihrem Heim-Zimmer gemeint, und wann hat Schmuck besonderen Wert?
Jelka
 
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Alt 27.05.2009, 22:50   #2
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von Frauke
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
Standard

Hallo Jelka,

Du könntest die vorherige Betreuerin Deiner Mutter bitten, Dir eine Kopie ihrer Schlussrechnungslegung zukommen zu lassen und Dich an dem orientieren, was sie angegeben hat (natürlich nur, sofern Du mit ihren Angaben einverstanden bist ).

Möbel, Schmuck etc. würde ich nur angeben, wenn es sich dabei um wirkliche Wertgegenstände handelt, eine Sammlung von Antiquitäten, Brillantcolliers etc. (bislang hatte ich den Fall noch nicht). Alles, was mehr oder weniger täglich im Gebrauch ist, gehört meiner Meinung nach zum alltäglichen Bedarf und ist daher nicht gesondert aufzuführen.
Frauke ist offline  
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Alt 28.05.2009, 07:57   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,835
Standard

Hallo

"besonderer Wert" ist rein subjektiv. Der Eine setzt das mit 50 oder 100 Euro an, der andere mit 300,--.

Ich hatte mal von einer Betreuten mehrer Kettchen bekommen, deren Wert ich wissen wollte. Juvelier: Null. Pfandhaus: alle Kettchen zusammen, nach Goldgewicht, ca. 90 Euro. Kann man dann so ins Vermögensverzeichnis schreiben, ist ja nicht verkehrt.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 28.05.2009, 08:13   #4
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 166
Standard

Hallo Jelka,
der Sessel und der Fernseher im Heimzimmer Deiner Mutter gehören zu den täglichen Gebrauchsgegenständen. Aber was den Schmuck anbetrifft, wäre ich auch etwas vorsichtiger, würde ihn aufführen, um damit auf der sicheren Seite zu sein.
Gruß NaDa
NaDa ist offline  
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Alt 28.05.2009, 14:08   #5
jelka
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

[quote=Frauke;22810]Hallo Jelka,

Du könntest die vorherige Betreuerin Deiner Mutter bitten, Dir eine Kopie ihrer Schlussrechnungslegung zukommen zu lassen und Dich an dem orientieren, was sie angegeben hat (natürlich nur, sofern Du mit ihren Angaben einverstanden bist ).

Ich habe so ein Blatt "Schlußrechnungslegung" von ihr bekommen, aber da stehen nur die ganzen Bankdaten drauf. Ich habe sie auch per Fax gebeten, mitzuteilen, was sie damals, also Anfang 2005, unter dem betreffenden Punkt ins Verm.verzeichnis eingetragen hat. Die Antwort steht noch aus.
Es gab damals eine private Vereinbarung zwischen ihr und mir, daß ich Schmuckstücke lieber bei mir zu Hause aufbewahren sollte, anstatt meiner Mutter ins Heim mitzugeben. Dadurch ist das quasi in meinen 'Besitz', na gut, 'Gebrauch' übergegangen.
Danke für alle tipps - jelka
 
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Alt 28.05.2009, 19:33   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
Standard

Zitat:
Zitat von jelka Beitrag anzeigen
Und da macht mir ein Punkt Kopfzerbrechen:
>>Einrichtung,Bekleidung, Uhren, Schmuck und ähnliche Wertsachen, Gebrauchsgegenstände<<
(nur angeben, wenn von besonderem Wert.) Was ist denn nun besonderer Wert??
Jelka
Hallo,

ich würde dort grundsätzlich nur Sachen angeben, die nicht kaufmännisch unter Geringwertige Güter fallen - also Dinge deren Wert über 500€ liegen und die keinem Wertverfall unterliegen. Einrichtung und Bekleidung würde ich gefließendlich weglassen - selbst wenn deine Mutter im Winter einen 10k€-Zobel trägt! Rauslassen würde ich auch alles, was ggf. einen gewissen antiquarischen Wert hat - lediglich Dinge, die eindeutig kaum Gebrauchswert haben, aber ebenso eindeutig wertvoll sind (Gutenberg Bibel, kleine Picasso, Schmuck von Wert - also mit x-Karat oder ordentlich Gold, etc - was sie meiner Schätzung nach wohl kaum besitzen dürfte) solltest du angeben.

Gruß
M.
Towerowitch ist offline  
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Stichworte
betreuerwechsel, vermögensverzeichnis, wertgegenstände

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