Dies ist ein Beitrag zum Thema Übergabevertrag wird nicht beachtet im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo
Meine Eltern haben 1994 einen Übergabevertrag mit Gegenleistungen bei einem Notar erstellen und beglaubigen lassen.
Mein Bruder bekam die ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 13.06.2009
Beiträge: 2
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Hallo
Meine Eltern haben 1994 einen Übergabevertrag mit Gegenleistungen bei einem Notar erstellen und beglaubigen lassen. Mein Bruder bekam die Grundstücke und das Stockhaus ( Obergeschoss die Eltern,Untergeschoss mein Bruder) meine Schwester und ich haben einen Geldbetrag als Ausgleich erhalten. Text aus dem Übergabevertrag: 1. Mein Bruder räumt meinen Eltern ein unentgeltliches und ungehindertes Wohnrecht in der abgeschlossenen Wohnung im Stockhaus bis ans Lebensende ein. 2. Mein Bruder muss auf seine Kosten die Wohnung in einem gut bewohnbaren Zustand halten. 3. Die gesamten Nebenkosten ( Strom,Wasser und Heizöl ) für das Zweifamilienhaus werden aufgeteilt. 1/3 zahlen meine Eltern, 2/3 muss mein Bruder bezahlen. 4. Meine Eltern müssen auf Verlangen zum Einkaufen, zum Arzt, und zur Apotheke gefahren werden. 5. Bei Krankheit oder Gebrechlichkeit meiner Mutter, sowie bei deren Vorableben ist mein Bruder verpflichtet, meinen Vater die Hausarbeit zu erledigen und die im Wohnungsrecht unterliegenden Räume zu reinigen und in Ordnung zu halten, auch die Kleidung, Schuhe und Wäsche der Veräußerer zu waschen und instandzuhalten. 6. Bei Krankheit oder Gebrechlichkeit meiner Eltern ist ihnen im Rahmen der gesetzlichen Unterhaltspflicht und vor eventuellen Mitverpflichteten Wart und Pflege zu leisten. 7. Das gesetzliche Erbrecht bleibt unberührt. Da mein Vater verstorben ist, sollen mein Bruder und ich als gleichwertige Betreuer für unsere pflegebedürftige Mutter ( Pflegestufe1, Demenz und Diabetes ) ernannt werden. Mein Bruder und seine Ehefrau sind beide berufstätig, deshalb ist eine Vollzeitpflegekraft im Haus,welche von der Rente meiner Mutter bezahlt wird ( Kosten weit über 1000.- Euro ). Der Lebensunterhalt ( Verköstigung ) meiner Mutter und ihrer Vollzeitpflegekraft wird von ihrer Rente bezahlt oder es wird auf das Vermögen meiner Mutter zurückgegriffen. Nach meinem Rechtsempfinden müsste mein Bruder für die Kosten dieser Pflegekraft aufkommen, da er selbst die Gegenleistung aus dem Übergabevertrag nicht erfüllt, sondern durch eine Pflegekraft erledigen lässt. Mein Bruder hat sich vor 2 Jahren eine Kontovollmacht meines Vaters geben lassen und verwaltet seitdem das Vermögen meiner Eltern, ein Einblick über die momentanen Vermögenswerte oder einem aufklärenden Gespräch, geht er immer wieder aus dem Weg. Nun meine Fragen als eventuelle 2.Betreuerin: Darf mein Bruder überhaupt Betreuer werden, weil er laut Übergabevertrag , Gegenleistungen erbringen muss und gleichzeitig soll er sich als Betreuer selber kontrollieren? Für mich steht die eventuelle Betreuertätigkeit meines Bruders in einem Widerspruch. Darf mein Bruder eine Vollzeitpflegekraft einstellen und die Kosten dafür von der Rente (Vermögen) meiner Mutter begleichen oder müsste er für diese Kosten aufkommen ? Ist das Handeln meines Bruders rechtswidrig und mache ich mich als eventuelle 2. Betreuerin, dann auch strafbar, weil ich dies dulde ? Beim Vormundschaftsgericht ist nicht bekannt, dass ein Übergabevertrag mit Gegenleistungen besteht. Soll ich diesen Übergabevertrag beim Vormundschaftsgericht vorlegen und darauf bestehen, dass ein Berufsbetreuer eingesetzt werden soll, der auch die Konten seit der Kontovollmacht zu überprüfen hat ? Wer von euch hatte so einen ähnlichen Fall und könnte mir einige Tips geben. Ich komme nicht mehr zur Ruhe, da mein Bruder geäüßert hat, unsere Mutter ins Pflegeheim zu stecken, wenn er zur Kasse gebeten wird. Ich kann das alles nicht nachvollziehen, weil er ein Vermögen geschenkt bekommen hat und sich jetzt so verhält. Ich bedanke mich bei allen, die diesen langen Betrag lesen und mich unterstützen. Gruß Krümel 1962 Geändert von Krümel1962 (14.06.2009 um 03:56 Uhr) |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 648
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Hallo Krümmel,
das ist und kann eine ganz schwierige Sache sein oder werden. Ich habe ebenfalls einen älteren Mann unter Betreuung, der einen Übergabevertrag hat. Dieser wurde nichr eingehalten. Ich konnte leztendlich nur über ein Gerichtsverfahren (Landgericht) einen vernünftigen Vergleich erwirken. Mein Rechtsbeistand hat mir erläutert, dass die meisten Übergabeverträge oder Eintragungen von Leibgeding, rechtlich auf sehr wackligen Füßen stehen. Auch in meinem Fall war der Übergabevertrag vor und durch einen Notar geschlossen worden. Diese Verträge, sind wohl schnell juristisch auszuhebeln. Es wird mittlerweile in der juristischen Fachliteratur vor solchen Verträgen, wie sie früher gang und gebe waren, gewarnt. Ich bin zu wenig Jurist, um das zu erklären und muss mich auf die Fachkompetenz der Juristen verlassen. Ich glaube ohne fachkundigen Rechtsanwalt. kommst Du nicht weiter. Ich hatte Glück. Ersten einen guten Rechtsanwalt und zweitens einen super Richter am Landgericht, der zum Wohle und der damit verbundenen Altersabsicherung meines Betreuten, entschieden hat. Schöne Grüße ![]() Heiner |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
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Hallo,
zunächst darf dein Bruder mit dem Konto der Mutter / Eltern alles machen, wozu er ne Vollmacht hat. Eine Betreuung, die dies regelt besteht ja noch nicht - sollte dies demnächst der Fall sein, muss er / ihr diesen Bereich natürlich jährlich beim Gericht offenlegen. Ansonsten: Also ich hätte so ne Latte Verpflichtungen nie auf mich genommen, zumal du ja schön raus warst (Vermögen ist etwas, über dass ich verfügen kann! Vielleicht solltet ihr beide euch mal auf neutralem Boden treffen, da schon Furmulierungen wie "rechtstwidrig" und "mache ich mich strafbar" darauf hindeuten, dass ihr ein ernsthaftes Problem miteinander hab). Ggf. wäre es für eure Mutter besser, wenn keiner von euch die Betreuung übernimmt. Gruß M.
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I need a fistfull of medication just to keep it in my pants (Monstermagnet) |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 13.06.2009
Beiträge: 2
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Hallo Heiner,
ein Gerichtsverfahren ist der letzte Ausweg, wir sind immer noch bereit eine Lösung zu finden, aber den Übergabevertrag komplett zu übergehen, dass geht einfach nicht. Wir haben eine Lösung gesucht, aber mein Bruder stellt sich sturr. Welchen Sinn hat es dann überhaupt noch einen Übergabevertrag zu machen, wenn diese Verträge zu kippen sind ? Hallo M.Günter, wenn mein Bruder weiterhin den Übergabevertrag nicht beachtet, werde ich meinen Antrag auf Betreuung unserer Mutter zurückziehen und meine Gründe dem Vormundschaftsgericht mitteilen. Dann werden wir versuchen, dass ein Berufsbetreuer sich um die Betreuung unserer Mutter kümmert, ob das für unsere Mutter besser ist, wer kann das sagen. Ein Berufsbetreuer ist neutral und er hat Rechte und Pflichten, er sagt dann schon wo es lang geht und welche Pflichten mein Bruder hat und ich glaube nicht, dass der BB den Übergabevertrag einfach so übersieht. Ein langes Gespräch mit meinem Bruder hatten wir, da ist die Aussage gekommen: Wenn ich zahlen muss, kommt sie ins Heim. Ja, wir Schwestern wäre aus allem raus, aber eine moralische Verpflichtung hat jeder und dieser Pflicht wollen und werden wir uns stellen und unseren Bruder auch weiterhin helfen, nur ausnutzen lassen wir uns nicht. Gruß Krümel 1962 PS.Danke euch beiden für euer Posting. |
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