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"Unterhalt"

Dies ist ein Beitrag zum Thema "Unterhalt" im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich bin der Betreuer meines Vaters. Mein Vater hat ein Girokonto - das auf seinen Namen läuft - ...


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Alt 15.06.2009, 10:37   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 15.06.2009
Beiträge: 27
Standard "Unterhalt"

Hallo zusammen,

ich bin der Betreuer meines Vaters. Mein Vater hat ein Girokonto - das auf seinen Namen läuft - und auf dieses Girkonto flossen auch die Gelder (Pflegeversicherung bis zur Unterbringung im Pflegeheim) meiner Mutter.
Meine Mutter selbst hat seit einigen Jahren ein eigenes Konto, auf das die Rente (ca. 300 €) eingehen. Dieses Geld reicht meiner Mutter nicht aus.
Laut Vormundschaftsgericht darf ich meiner Mutter keinen Unterhalt überweisen, da es das Vermögen meines Vaters ist. Laut Sozialamt erhält meine Mutter kein Geld, da mein Vater über genügend Einkommen verfügt.
Was ist zu tun? Vielen Dank für Eure Hinweise.

Gruß
Peter
breiti ist offline  
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Alt 15.06.2009, 10:57   #2
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard

Hallo Breiti,ich habe zwei ähnlich gelagerte Fälle.Ich habe vom Sozialamt Bescheide erstellen lassen, die den Ehemann verpflichten, Unterhaltszahlungen an die Ehefrau zu leisten. Damit kann ich dann Unterhalt überweisen.Es gab noch nie Widerspruch durch das Vormundschaftsgericht.GrußHeiner
heiner ist offline  
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Alt 15.06.2009, 13:01   #3
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 15.06.2009
Beiträge: 27
Standard

Hallo Heiner,
vielen Dank für den Hinweis. Da werde ich mich mit dem Sozialamt nochmals in Verbindung setzen (nachdem die damals meinten, dass man da nichts machen kann, da für solche Fälle das Gesetz nichts vorgesehen hätte).
Gruß Peter
breiti ist offline  
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Alt 15.06.2009, 19:07   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

Hallo,

in den o.g. Beiträgen fallen mir drei Aussagen auf, die ein Indiz dafür sind, dass auch beim Vormundschaftsgericht und beim Sozialamt eine "gewisse Weltfremdheit" wohl nicht immer auszuschließen ist:

breiti schrieb:
Laut Vormundschaftsgericht darf ich meiner Mutter keinen Unterhalt überweisen, da es das Vermögen meines Vaters ist.

Prima - und wer stellt dann den Lebensunterhalt sicher. In der Regel sind bekanntlich die Eheleute gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet - oder habe ich da was verpasst?
Im übrigen ist doch davon auszugehen, dass der Unterhalt aus dem Einkommen und nicht aus dem Vermögen des Vaters bezahlt wird.

und:
...nachdem die (das Sozialamt) damals meinten, dass man da nichts machen kann, da für solche Fälle das Gesetz nichts vorgesehen hätte)...

Auch eine Antwort...

heiner schrieb:

Ich habe vom Sozialamt Bescheide erstellen lassen, die den Ehemann verpflichten, Unterhaltszahlungen an die Ehefrau zu leisten.

Bedurfte es wirklich solcher Bescheide? (Hauptsache der Betreuer wird beschäftigt) Die Unterhaltsverpflichtung des Ehemannes ergibt sich doch aus der allgemeinen Rechtslage, oder?

mfg
carlos


carlos ist offline  
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Alt 29.08.2009, 12:50   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.08.2009
Ort: Süddeutschland
Beiträge: 14
Standard schließe mich meinem vorredner an

hallo heiner,

hatte den gleichen Fall. Ehemann wollte bedürftigen Ehefrau keinen Unterhalt zahlen. - Geht nicht - , hier greift die gesetzliche Regelung.
Dem Rechtspfleger war es egal, sein Rat: Nehmen Sie sich einen Anwalt und klagen den Unterhalt ein.
Die Drohung der Klage hat Genüge getan, wir haben uns friedlich einigen können.


mfg.
mayolika ist offline  
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Stichworte
ehe, sozialamt, unterhalt, unterhaltspflicht


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