Dies ist ein Beitrag zum Thema strafbar gemacht?? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
bin doch nochmal mit der gleichen frage da...jetzt löst sich so langsam der knoten...
betreuerin hat post bekommen - habe ...
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Einsteiger
Registriert seit: 29.05.2009
Ort: NRW
Beiträge: 17
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bin doch nochmal mit der gleichen frage da...jetzt löst sich so langsam der knoten...
betreuerin hat post bekommen - habe alle belege geschickt von meinen "wilden" käufen die letzte zeit... heute bekam ich einen bösen brief...dass ich mich stafbar gemacht habe und das auch geahndet werden wird..jetzt habe ich wieder richtig angst... sie hat den einwilligungsvorbehalt, habe ich mir alles selbst vor 2 jahren selbst beim amtsgericht geholt..mir waren nur die ausmaße meiner kaufsucht lange nicht klar... was wisst ihr über ähnliche fälle?? lg mama99 |
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
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Moin Moin
Ob Du Dich strafabar gemacht hast oder nicht, ist so schnell nicht entschieden. Und dann wäre da auch noch die Frage wessen Du Dich strafbar gemacht haben sollst. (OK manche sagen auch womit oder mit was oderso...) Erst mal vorneweg: Wann hast du "kaufgerauscht"? Vor dem Einwilligungsvorbehalt oder auch danach? Das macht den Unterschied, ob die Kaufverträge formal rechtskräftig sind oder nicht. (Die von vorher schon, es sei denn Du kannst nachweisen, dass Du auch damals schon geschäftsunfähig gewesen bist) Weiter: Hunde oder Gläubiger, die bellen, beißen nicht so schnell. Sie müßten eine Klage einreichen und das kostet Geld und macht Arbeit. Also erst mal laut drohen und hoffen, dass der Schuldner einen dicken Schiß in die Hose setzt und freiwillig zahlt. Das kostet fast nix und hat trotzdem oft Erfolg. Noch weiter: Wer eine Klage androht sollte sich auch überlegen, wie die Klage aussehen soll. Diebstahl? Vortäuschung falscher Tatsachen? Betrug? Letzteres vielleicht, aber da muss auch erst mal die betrügerische Absicht belegt werden. Das ist bei Geschäftsunfähigkeit nicht so einfach. Viel bringen tut klagen aber auch nicht, weil - auch wenn die Klage gewonnen wird - Du vielleicht eine Strafe erhalten kannst, die Gläubiger ihr Geld aber immer noch nicht sehen. Und das Geld ist es, was sie interessiert. Sonst eigentlich nur noch mehr Geld, das kriegen sie mit einer Klage aber nicht. Unabhängig davon wird ein Gericht wg. dem Kaufrausch eines geschäftsunfähigen Menschen keine drastischen Strafen verhängen, die jemand hinterher als vorbestraft gelten lassen. Da müßte schon etwas mehr und geplanterer Schaden angestellt worden sein. Also lehn Dich erstmal zurück, besprich die ganzen Sachen mit Deiner Betreuerin und halte Dich an die Hinweise, die sie Dir gibt. Auch wenn das, was ich da geschrieben habe etwas beruhigend klingt: Es ist kein Freibrief auch weiterhin nach dem Motto zu shoppen: "Meine Betreuerin regelt das für mich..." Ich habe auch Betreute, die es einfach nicht schaffen ihren kleinkriminellen Blödsinn bleiben zu lassen. Da kann ich manchmal eine kleine Auszeit im Knast beim besten Willen nicht verhindern. Das stört mich dann aber auch nicht - im Gegensatz zu dem Delinquenten... Halt' Dich sauber und viel Glück dabei wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Mama,
ich möchte die Gedanken und Aspkete von Imre noch folgendes hinzufügen: 1. " wilde Käufe" wurden bezahlt oder sind die Rechnungen noch offen? Auf Kreditkarte oder so? Ist eine Bezahlung noch möglich, wohlmöglich ratenweise? 2. Wurden oder können die Rechnungen beglichen werden, brauchst du wegen Strafe keine Angst zu haben. Da passiert nichts. Die Angst ist unbegründet. 3. wurden die Rechnungen nicht beglichen oder können auch nicht ratenweise beglichen werden, ist es erst einmal eine Frage des Zivilrechts und des Schadenersatzes. Hat mit Strafe und dgl. erst einmal nichts zu tun. Die Frage ist nur, wie der Schaden ersetzt werden kann. Soll sich deine Betreuerin Gedanken zu machen und mit dir dann besprechen. 4. Solltest du Belege bekommen haben, dann hast du nicht gestohlen. Also da ist kein Diebstahl. Es bleibt die Frage, ob du jemanden getäuscht hast. Also du die Waren haben wolltest, obwohl du die Absicht gehabt hast, niemals sie zu bezahlen. Und da sind wir ganz schnell bei der Frage der Schuld und Schuldfähigkeit. Bei einer krankhaften Störung und ohne die Möglichkeit, sich zu kontrollieren, selbst wenn du es wolltest, bist du recht schnell aus der Nummer wieder raus. Sollte deine Betreuerin von Strafrecht und von der Argumentation zur Schuldfähigkeit nicht so viel Ahnung haben, wäre ein Anwalt nicht verkehrt. Der sollte aber auch das Herz am rechten Fleck haben und für dich Verständnis. Also eher ein Anwalt für Sozialrecht oder dgl. Ein Anwalt für Wirtschaftskriminalität wird für dich keine Zeit und kein Verständnis haben. Der kümmert sich eher um Schäden von einer halben Mio aufwärts. Und es braucht auch gar nicht zur Anklage oder zum Prozess kommen. Es reicht vielleicht schon ein klarer Brief und die Sache ist vom Tisch. Aber für so'nen Brief vom Anwalt gibt es keine Prozesshilfe, weil die eben erst im Prozess. Also solltest du schon schauen, ob du die ca. 80 Euro dir aus den Rippen schneidest. Lohnt sich. Der Ärger später wäre größer. Viel Erfolg, nach dem Motto: kirre machen gilt nicht. Es wird nicht so heißt gegessen, wie gekocht. Besten Gruß Heinz |
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#4 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 649
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Hallo,
ich verstehe das nicht so richtig. So wie ich es rauslesen kann, hat wohl die Betreuerin mit Strafe gedroht und nicht die Gläubiger. Oder sehe ich das falsch? Wenn dem so sein sollte, ist dies wiedermal ein exemplarisches Beispiel, wieviele Dilettanten sich auf dem Gebiet der Betreuungen tummeln. Solche Leute versauen den ganzen Berufsstand. Trotzdem Allen noch einen schönen Sommerabend Grüße ![]() Heiner |
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.06.2009
Beiträge: 17
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@Heiner
Wenn der Brief von der Betreuerin gekommen sein sollte, dann wäre dies wirklich ein starkes Stück. Nicht zu glauben wäre das. ![]() Ich denke aber eher, dass mama99 einen Gläubiger gemeint hat.... @mama99 Mach' dir nicht zu viele Gedanken. Bevor es überhaupt zu einer Prüfung der Schuldfähigkeit kommen kann, muss zumindest ein Gläubiger Strafanzeige erstatten. Gänzlich ausgeschlossen ist das zwar nicht, aber eher unwahrscheinlich. Ich verwalte auch einige Einwilligungsvorbehalte, habe aber noch niemals erlebt, dass Strafanzeige erstattet wurde (gedroht ja). Allerdings: Du solltest dringend versuchen, an deiner Erkrankung zu arbeiten! Grüße von Morgaine |
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen,
Heinz hat die Rechtslage schön erläutert, das wird für mama99 hoffentlich auch nochmal glimpflich ausgehen. Die Meinung von heiner und Morgaine kann ich diesmal nicht unbedingt teilen. Ich kann mir vorstellen in bestimmten Zusammenhängen, gerade als Betreuerin, meinen Klienten deutlich darauf hinzuweisen, dass er sich mit einem bestimmtes (Kauf)verhalten strafbar macht, bzw. ich habe das aus gutem Grung auch schon getan. Betreuung ist kein Freibrief, auch wenn er manchmal so verstanden wird. Das ist dann keine Drohung sondern- manchmal nötig und zu Recht- ein deutlicher Hinweis auf eventuelle Konsequenzen. Eine grundsätzliche "Kollegenschelte" in dieser Frage möchte ich deshalb nicht einfach so stehen lassen, eine Beurteilung kommt immer auch auf den Einzelfall und die näheren Umstände an. Grüsse Michaela |
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#7 |
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Einsteiger
Registriert seit: 29.05.2009
Ort: NRW
Beiträge: 17
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danke erstmal..die Angst bleibt...ja, meine Bereuerin will den Sahcverhalt ahnden (lassen)...ich weiß ja, dass Betreuung kein Freibrief istAbe rirgendwie läuft es auch nicht do dolle mit uns...seit 5 Wochen kann ich kaum laufen, kriege es nicht hin, zum Arzt zu gehen.Nun liege ich schon seit Montag mit Fieber.Na ja, jetzt ist sie erstmal im Urlaub. Gliech kommt ihr Verteter, um mir mein Geld zu bringen.Klar, sie macht viel Arbeit, die ich nciht sehe, aber wenn sie hier ist - enmal in der Woche bringt sie mir eigentlich nur mein Wochengeld.Nach 10 min ist sie wieder weg...sie hat doch auch gesundheitsvorsorge...ich habe total Angst, immer noch...
Ach so. Die REchnungen sind nicht bezahlt und koennen, wenn überhaupt,nur abgestottert werden. Ich schäme mich so. Hier in diesem Forum, war mal die Rede davon, dass ich die Sachen auch nicht bezahlen muss... oje, da habe ich mich in was Tolles reingeritten - also, ich im Knast, das überlebe ich nicht. |
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#8 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
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Zitat:
ich gratuliere zu so einer Betreuerin! Für dich sind es nur 10min die Woche, aber sie hat noch An- und Abfahrt, plus den sonstigen Aufgaben die du ihr stellst (das ist jetzt nicht wertend gemeint!). Soviel Engagement kenne ich nur von Angehörigen - und sicherlich würden dich viele tausend Betreute darum beneiden... Gruß M. P.S. Wenn du nicht zum Arzt gehen kannst, gibt es immer noch die ärztlichen Notrufzentralen, die dir einen Arzt schicken - falls dein hausarzt dazu nicht in der Lage ist (ist ja leider heute oft so :-((( )
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