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Ungewollte Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ungewollte Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ohne Information des Ehepartners bestellte sich ein Kind zum Betreuer. Widerspruch - Ehepartner ist nun Betreuer. Für Aufenthalts. und ...


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Alt 17.06.2009, 11:17   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.06.2009
Beiträge: 18
Standard Ungewollte Betreuung

Hallo,

ohne Information des Ehepartners bestellte sich ein Kind zum Betreuer. Widerspruch - Ehepartner ist nun Betreuer. Für Aufenthalts. und Gesundheitsvor. Ersatzbet. ist schon beantragt.

Wie kann der Ehepartner die restlichen Dinge wie Vermögensvorsorge vor seinen Kindern sichern übertragen im Sinne des Betroffenenden?

Kann der Ehepartner, da ich ihm unterstütze - Vollmachten geben,
so das ich mich mit Ärzten anderen Personen, ev. Unterschriften
zu Gunsten des betroffenden Ehepartners geben, z.B. über eine
Vorsorgevollmacht über den betroffenden Ehepartners auf meinen Namen?

Irgendetwas hab ich aus der Richtung zwar schon gehört, möchte
aber nichts falsches, verkehrtes machen - was die Betreuung des
gesunden Ehepartners gefährden könnte.


Vielen Dank.

Beste Grüße.


Netskater
Netskater ist offline  
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Alt 17.06.2009, 22:01   #2
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.06.2009
Beiträge: 18
Standard

Kennt niemand wenigstens einen Link, wo ich solche Informationen ev. finden könnte?

Bin für jeden Tipp dankbar.
Netskater ist offline  
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Alt 17.06.2009, 22:15   #3
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard Betreuer und Vollmachten

Ob jemand wirksam Vollmachten geben kann, hängt davon ab, ob er geschäftsfähig ist. Ansonsten ist mir noch nicht so ganz klar, wer hier eigentlich wer ist, wie es zu der Betreuung gekommen ist, was ggfs. noch gegen die Betreuung durch Sohn oder Tochter unternommen werden soll und wie Sie involviert sind. Also was soll erreicht werden?
ronja ist offline  
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Alt 17.06.2009, 22:18   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.06.2009
Beiträge: 17
Standard

Sorry, aber irgendwie ist dein Beitrag etwas schwierig zu verstehen. Etwas ausführlicher wäre sicherlich nicht verkehrt.

Ist der Betreute denn ansprechbar? Kann er seine Wünsche äußern?

Weshalb haben die Kinder die Vermögenssorge und der Ehepartner Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung? Weshalb wurde das gesplittet? Wieso Ersatzbetreuung?

Bitte erkläre dieses von dir gewünschte Vollmachtskonstrukt etwas genauer. Ich würde dir gerne Tipps geben, möchte aber vermeiden, dass ich aufgrund von Missverständnisses etwas Falsches schreibe.

Vielleicht noch generell: Du kannst dich jederzeit an die Rechtspfleger des Vormundschaftsgerichtes wenden und diese um Rat fragen.

Grüße von

Morgaine
Morgaine ist offline  
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Alt 17.06.2009, 22:19   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.06.2009
Beiträge: 17
Standard

Zitat:
Zitat von ronja Beitrag anzeigen
Ob jemand wirksam Vollmachten geben kann, hängt davon ab, ob er geschäftsfähig ist. Ansonsten ist mir noch nicht so ganz klar, wer hier eigentlich wer ist, wie es zu der Betreuung gekommen ist, was ggfs. noch gegen die Betreuung durch Sohn oder Tochter unternommen werden soll und wie Sie involviert sind. Also was soll erreicht werden?
Das war eine Überschneidung mit meinem Beitrag.
Morgaine ist offline  
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Alt 18.06.2009, 01:42   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.06.2009
Beiträge: 18
Standard

Schon spät, aber danke das mal einer schaut



Ehegatte A - keine Geschäftsfähigkeit, sonstige Ansprechbarkeit

Ehegatte B - Betreuer mit Aufenthalts. & Gesundheitsvor.


Ehegatte B möchte das Kind C ihn mal vertritt.
Netskater ist offline  
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Alt 18.06.2009, 09:03   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,795
Standard

Hallo,

also, ich verstehe es immer noch nicht. Schreib in einfachen, kurzen, verständlichen Sätzen, was Du wissen möchtest.

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 18.06.2009, 10:00   #8
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

so ist das mit der Genauigkeit: keine Rechtsberatung, keine Namen, keine Details und dann wirds undurchsichtig.

Also, ich verstehe:

a) eine Ehe, ansonsten wären es keine Ehepartner sondern Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Und dann wäre es besser von Mann 1 und Mann 2 oder Frau 1 und Frau 2 zu schreiben.
b) sie ist nicht geschäftsfähig
c) er ist ihr Betreuer und wird von Netscater unterstützt
d) Er will seine Vertretung in der Betreuung von ihr durch das Kind C

Frage ist: geht das und wenn ja wie durch Vollmacht? Im Netz gibt es viele Hinweise und Formulare als Hilfestellung, was eine Vollmacht enthalten soll. Wichtig ist, diese Formulare so exakt wie möglich auf die eigene Situation anzupassen.

Doch betrachte ich die Ausgangsmail so schließe ich nach obigen Überlegungen auf:

ohne Information des Ehepartners (Ehemann?) bestellte sich (die Ehefrau?) (ihr?) ein Kind zum Betreuer. Widerspruch (fragt sich nur von wem und weshalb ?)- Ehepartner(Ehemann?) ist nun Betreuer.

Wie kann der Ehepartner (
Ehemann?) die restlichen Dinge wie Vermögensvorsorge vor seinen Kindern sichern übertragen im Sinne des Betroffenenden?

Dieser Satz ist total verwirrend: Weshalb sollte der Ehemann die rechtlichen (oder doch restlichen) Dinge vor seinen - also des Ehemannes Kinder sichern, wenn er die Vertretung durch das Kind C wünscht? Ist vielleicht gemeint, ob ein Missbrauch durch Kind C zu Lasten von der Ehefrau verhindert werden soll? Wessen Kind ist das Kind C? Und überhaupt löst die gesetzliche Betreuung keine Rechte (Erbansprüche oder dgl.) und auch keine Pflichten aus. Die Kinder von B haben mit der Betreuung von A nichts zu tun, es sei denn, da ist eine Vertretung in Vollmacht vermerkt oder die Vertreung von Gericht angeordnet.

Kann der Ehepartner (Ehemann ?), da ich ihm unterstütze - Vollmachten geben, so das ich mich mit Ärzten anderen Personen, ev. Unterschriften zu Gunsten des betroffenden Ehepartners (Ehefrau ?) geben, z.B. über eine
Vorsorgevollmacht über den betroffenden Ehepartners (Ehefrau? ) auf meinen Namen?


Ist damit gemeint, dass Netskater das Kind C von B ist und stellvertretend für den Vater die Mutter betreuen soll? Und wenn nicht, weshalb hilft Netskater dem Ehemann B, obwohl das Kind C ihn vertreten soll?

Irgendetwas hab ich aus der Richtung zwar schon gehört, möchte
aber nichts Flsches, Verkehrtes machen - was die Betreuung des
gesunden Ehepartners gefährden könnte.


Wichtig ist natürlich die Unterscheidung zwischen gesetzlich, sprich gerichtlich angeordneter Betreuung und der privaten Vollmacht. Wie der Anfrage zu entnehmen ist, ist B (Ehemann?) wohl der gesetzliche Betreuer seiner Frau. Wer ist nun das Kind C? Ein gemeinsames Kind von A und B oder doch nur von B und wie ist das Verhältnis von des KIndes C zur Betreuten A? Gibt es noch andere Kinder von A? Wie ist das Verhältnis untereinander?

Netskater, du siehst, mit ein paar unbedacht dahin geschriebenen Sätzen kann man viele Frage stellen, viel Vermutungen auslösen und wenig Antwort bekommen. Also mal raus mit der Sprache, worum geht es eigentlich?

Heinz
 
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Alt 18.06.2009, 10:08   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.06.2009
Beiträge: 18
Standard

Danke Heinz, da es aktuell ist - möchte ich nicht das es jemand mitliest. In der Tat liess sich eines der Kinder zum Betreuer bestellen ohne das der Ehemann davon wußte...

Ich frag mal mehr PM.
Netskater ist offline  
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Alt 18.06.2009, 11:22   #10
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.06.2009
Beiträge: 18
Standard

So, sollte noch jemanden das Thema interessieren, schreibe ich die Sachbuchlage.

Ausgangspunkt:
Familie mit 4 Kindern, Ehegatte, Ehefrau

Ehegatte fällt ins Koma, es besteht keine Vorsorgevollmacht.
Aufgrund innerfamiliärer Probleme lässt sich Kind A als Betreuer
eintragen, während die Ehefrau von allem nichts weiß.

Kind B informiert die Ehefrau, die Ehefrau legt Widerspruch ein.
Der Widerspruch wird stattgegeben, die Ehefrau ist nun Betreuer
anstatts Kind A. für Aufenthalt und Gesundheitsv.

Die Ehefrau möchte nun das Ihr Kind B sie vertritt da sie auch schon etwas betagter ist. Weiterhin möchte Sie das jetzt nicht noch Kind C, D irgendeine Art von Betreuung z.B. Vermögen später
beanträgt sollte sie z.B. versterben.

Wie vertritt die Ehefrau und Kind B nun die Wünsche (es war mündlich gewollt das Kind B, Ehefrau und Ehegatte ohne Kinder A, C, D regeln) am besten?

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Netskater ist offline  
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Stichworte
angehörige, aufhebung betreuung, betreuerwechsel, vollmacht

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