Dies ist ein Beitrag zum Thema kein titel... im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Sternfee,
die gesamte Post darf sie nicht bekommen, eben nur die, die in ihren Aufgabenkreis gehören. Es sei denn ...
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#11 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo Sternfee,
die gesamte Post darf sie nicht bekommen, eben nur die, die in ihren Aufgabenkreis gehören. Es sei denn sie hat die Postangelegenheiten, dann kann sie einen Nachsendeantrag stellen. Hatte sie zunächst den Aufgabenkreis Postangelegenheiten und jetzt nicht mehr, dann muss der Nachsendeantrag an ihre Adresse aufgehoben werden. Haben sich andere Aufgabenkreise geändert, dann muss sie die entsprechenenden Stellen informieren, damit die Post nicht weiterhin zu ihr kommt. |
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#12 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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hi tina,
Zitat:
geht auch nru um behördliche psot das meitn icha uch, also heisst dass, das darf sie, ohne postvollamcht, weil um private post geht es nchit, nur um amtliche digne, die abe rmhci betreffen, dahcte eiegntlcuh immer, dazu brauch sie eben auch die postvollamcht, hm..ok danke dir . lg strfnee |
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