Dies ist ein Beitrag zum Thema zusammenarbeit med. personal/betreuer im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
habe mal wieder viele fragen, aber vielleicht könnt ihr sie mir beantworten:
wie ist die zusammenarbeit des medizinischen personals (betreutes ...
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#1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.06.2008
Beiträge: 37
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habe mal wieder viele fragen, aber vielleicht könnt ihr sie mir beantworten:
wie ist die zusammenarbeit des medizinischen personals (betreutes wohnen, heime, krankenhäuser, etc.) mit betreuern gestaltet? werden betreuer rechtzeitig informiert bei besonderen ereignissen (aufenthaltsortwechsel, medizinische eingriffe, freiheitsentziehende maßnahmen, etc.)? und was bedeutet rechtzeitig für betreuer? sollten sie noch vor einer änderung/eines akuten zustands informiert werden, oder ist es ausreichend, so bald wie möglich informiert zu werden? besitzen die betreuten personen eine visitenkarte des betreuers in ihrer brieftasche? ist jemanden von euch ein fall bekannt, bei dem die betreute person wegen aggressivem verhalten medikamentös ruhig gestellt wird, obwohl bekannt ist, was aggressives verhalten auslöst und eine andere lösung als medikamentöses ruhig stellen möglich wäre? wie geht das z.b. medizinische personal mit dieser kenntnis um? wird dies beachtet oder wieder weiter am ruhig stellen festgehalten? werden betreuer darüber in kenntnis gesetzt, oder werden diese maßnahmen verschwiegen? |
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#2 |
Einsteiger
Registriert seit: 07.06.2009
Beiträge: 17
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Hallo!
Ich weiß nicht, ob dir irgendjemand auf deine Fragen eine allgemeingültige Antwort geben kann, denn entscheidend ist alleine Motivation und Engagement der Beteiligten. Das ist von Klinik zu Klinik und von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich. Teilweise klappt die Zusammenarbeit hervorragend (ich werde dann auch umgehend über jede Statusänderung informiert), teilweise überhaupt nicht. Da nützt es dann auch nichts, wenn ich Informationen hinterherhechele. Beim nächsten Fall habe ich die gleichen Probleme wieder. Allerdings: Bei gesundheitlichen Eingriffen habe ich die Erfahrung gemacht, von Ärzten gejagt zu werden, egal, ob der Betreute geistig völlig auf der Höhe ist, oder wirklich nicht mehr in Lage, selbst die Risiken des Eingriffs abwägen zu können. Die Überreaktion der Ärzte ist vermutlich auf deren Angst vor straf- oder zivilrechtlichen Sanktionen zurückzuführen. Meine Klienten führen, soweit mir bekannt ist, keine Visitenkarte von mir in der Brieftasche. Vielleicht gibt es Betreuer, die darauf Wert legen, dass der Klient stets an ihre Präsenz erinnert wird, ![]() Bezüglich des aggressiven Verhaltens solltest du etwas konkreter werden. Welche Alternativlösung wäre denn möglich? Ein derartiger Fall ist mir im übrigen nicht bekannt. Grüße Morgaine |
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#3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.06.2008
Beiträge: 37
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bezüglich aggressives verhalten:
wenn eine person beispielsweise stereotypien besitzt, die evtentuell auch zwanghaften charakter besitzen können, daran gehindert wird, diese auszuüben. in der regel dienen stereotypien der persönlichen beruhigung. wenn diese versucht werden zu unterbinden, besteht die persönliche unruhe aufgrund konkreter anlässe trotzdem. anstatt jedoch den anlass zu verändern, wird eine person medikamentös ruhig gestellt. so summieren sich unter umständen die anlässe und das medikamentöse ruhig stellen. zum beispiel wäre dem betreuer bekannt, dass die betreute person immer bei eingeschaltetem licht schlafen muss. aus kostengründen oder sonstigen gründen wird vom personal das licht jedoch ausgeschaltet, wodurch die person vielleicht aggressiv anderen oder sich selbst gegenüber reagieren könnte. welche möglichkeiten würde dann ein betreuer besitzen, gegenüber dem personal auf die umsetzung gewisser rahmenbedingungen bestehen zu können (wie z.b. licht eingeschaltet lassen) - oder sind betreuer wie betreuter auch dann auf das wohlwollen der einzelpersonen angewiesen? |
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#4 |
Angehörige
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
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Hallo blacksheep,
zunächst gibt es da den Arzt, der die Medikamente verschreibt. Dieser muss sich für die Verschreibung bei einem nicht einwilligungsfähigen Betreuten die Einwilligung des Betreuers holen. Die Medikamente müssen ja auch medizinisch indiziert sein. Eine medizinische Indikation: Entlastung des Pflegepersonals ist mir nicht bekannt. Wenn ein Betreuer zudem sogar konkrete Vorschläge machen kann, wie man die Symptome durch nichtmedikamentöse, gut umsetzbare Maßnahmen bessern kann, dann ist nicht einsehbar, dass da eine Einrichtung auf die Verabreichung von Medikamenten beharrt. Handelt es sich um ein Pflegeheim, würde ich da auch erwägen, die Heimaufsicht einzuschalten. Ein Betreuer kann jedenfalls die Einwilligung zu der Verabreichung der Medikamente verweigern. Auch die Fachgesellschaften fordern in ihren Leitlinien, vor dem Einsatz von etwa Neuroleptika erst zu prüfen, ob man die Symptome durch nichtmedizinische Maßnahmen bessern kann, und das heißt auch, nach den Ursachen der Symptome zu forschen. Für demente Heimbewohner habe ich schon häufiger die Empfehlung gelesen, nachts im Zimmer ein Licht brennen zu lassen, damit keine Ängste und keine Desorientierung entstehen und auch wegen der Sturzgefahr. In dem Heim meines Vaters wurde das ganz selbstverständlich so gehandhabt. Wenn die Einrichtung mit Kostengründen argumentiert, dann soll sie gefälligst beziffern, was da an zusätzlichen Stromkosten entsteht und müsste dann wenigstens die Möglichkeit eröffnen, diese Kosten zu begleichen. Für Altenheime kann man leider feststellen, und es gibt dazu einige Untersuchungen, dass da häufiger Pflegepersonal und Arzt untereinander aushandeln, über den Kopf des Betreuten und des Betreuers hinweg, wieviel Psychopharmaka ein Bewohner erhält. Betreuer werden da häufiger gar nicht informiert, vor allem wohl auch nicht über die Veränderungen in der Medikamentierung, und manche Betreuer scheinen auch gar kein Interesse daran zu haben. Auch in diesem Forum klagen ja Betreuer darüber, dass Ärzte ständig was von ihnen wollen. Was ich persönlich katastrophal finde. Ich bin über jeden Arzt froh, der seine Pflichten ernst nimmt und seinen Aufklärungspflichten aus seinem Behandlungsvertrag nachkommt. |
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#5 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.06.2008
Beiträge: 37
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bestehen dazu irgendwo paragraphen?
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#6 |
Angehörige
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
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Hallo blacksheep,
in diesem Artikel werden auch einige rechtliche Aspekte hinsichtlich der Vergabe von Psychopharmaka, vor allem von Neuroleptika, erörtert: Altersheime: Psychopharmaka schaden oft mehr, als sie nützen. | Wissen | Nachrichten auf ZEIT ONLINE |
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#7 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.06.2008
Beiträge: 37
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interessanter artikel.
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#8 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 648
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Hallo blackseep,
Man kann nicht immer Alles mit Paragraphen regeln. Vieles muss einfach auf der zwischenmenschlichen Ebene ablaufen. Morgaine hat schon recht, wenn er sagt, dass man keine allgemeingültige Aussage treffen kann. Aber ich habe die Erfahrung gemacht das es auch häufig nicht nur am Heimpersonal sondern auch an den Betreuern liegt. Ich kenne Betreuer, die nur 2-3 mal im Jahr das Heim besuchen, in dem ihr Betreuter untergebracht ist. Wie kann ich dann eine Kommunikation seitens des Personals verlangen, geschweige von einer Kontrolle desselbigen. Ich habe Betreuungen übernommen, aus den konnte ich ersehen, dass meine Vorgänger über Monate nur per Fax oder Telefon mit dem Heim in Verbindung standen. Ich besuche meine Betreute regelmäßig in Abständen von 2-3 Wochen. Ich hatte noch nie Probleme mit Heimleitung oder Heimpersonal, weil ich vieles im persönlichen Gespräch, Auge in Auge, klären kann. So gebe ich eine Betreuung an ein nähergelegenes Vormundschaftsgericht sofort ab, wenn mein Betreuter, Umzugsbedingt, weiter von mir entfernt wohnt (mehr als 50-60 km). Man sollte nicht verleugnen, dass es auch unter Betreuern Menschen gibt, die nur "verwalten" und "kassieren". Und dies hat am allerwenigsten mit deren Ausbildung (Studium, etc.) zu tun. Eine Qualitätskontrolle erreiche ich nur über Kontrolle durch die Rechtspfleger/innen oder Betreuungsbehörden. Aber das habe ich in anderen Forenbeiträgen bereits geschrieben. Und diese Aussage hat nichts mit "Nestbeschmutzung" zu tun. Sie hilft dem Ansehen und der Auswirkung eines Berufsstandes. Es grüßt ![]() Heiner |
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#9 | |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 29
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In meinem konkreten Fall liegen gute 100 km dazwischen. gerichtlicher Betreuer bestellt, einen Monat später kam der Betreute zur Reha (gut 100 km), danach gewünschte Unterbringung in einer entfernteren Stadt (etwa knapp 100 km). |
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#10 |
ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 166
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Hallo Reni 12,
es liegt im eigenen Ermessen des Betreuers, über welche Entfernung für ihn eine Betreuung noch möglich ist. Allerdings schränkt sich dies in den meisten Fällen eh ein, da man sich sicherlich nicht in einem Umkreis von mehreren 100km bei den Betreuungsbehörden meldet. Gruß NaDa |
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Stichworte |
gesundheit, gesundheitsfürsorge, medikamente, psychische erkrankungen, zusammenarbeit |
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