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Fragen zu Aufgabenkreise Post u. Vertretung Behörden

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fragen zu Aufgabenkreise Post u. Vertretung Behörden im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Forum, ich habe einige Fragen zu meiner ehrenamtlichen Betreuung (seit 04.05.09) mit den Aufgabenkreisen Vertretung gegenüber Behörden u. Institutionen, ...


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Alt 18.06.2009, 19:39   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.04.2009
Beiträge: 2
Standard Fragen zu Aufgabenkreise Post u. Vertretung Behörden

Hallo Forum,

ich habe einige Fragen zu meiner ehrenamtlichen Betreuung (seit 04.05.09) mit den Aufgabenkreisen Vertretung gegenüber Behörden u. Institutionen, Entgegennahme und Öffnen der Post, außer Privatpost.

Die Betreute ist eine 83 jährige Dame mit einer Augenerkrankung (AMD) die eine Einschränkung der Sehfähigkeit auf knapp 50% mit sich bringt. Zudem hat sie eine Schilddrüsenüberfunktion, die zu Folge hat, dass jede neue Situationen große Unruhe in ihr auslöst. Vermutlich liegt auch eine Alterdepression vor.
Sie wohnt selbstständig in einer Wohnanlage für Senioren in einer 50qm 2-ZimmerWhng. Die Rente ist sehr knapp und es gibt keine weiteren Sozialleistungen.
Der Betreuten fällt es schwer, mich als Unterstützung wahrzunehmen. Vielmehr fürchtet Sie eine Kontrolle und Störung ihrer Privatsphäre durch mich und Vorschläge etwas zu beantragen lehnt sie ängstlich ab, weil sie Schwierigkeiten befürchtet. Meine Besuche habe bisher auf zwei beschränkt (plus Kontaktgespräch vor Beschluss) und den nächsten mit 4 Wochen Abstand vorgesehen.

Ein in der Vergangenheit (mit Hilfe der Sozialarbeiterin der Einrichtung) gestellter Wohngeldantrag wurde abgelehnt. Vermutlich wg. der Größe der Wohnung.

Ich versuche jetzt eine Befreiung bei der GEZ zu erreichen.
Die Voraussetzungen sind:
blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt.
Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen und brauche dazu

Meine Fragen:
- muss ich mit der Dame den Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (Feststellungsverfahren) besprechen wg. der Besprechungspflicht (§ 1901 Abs. 3 BGB)?
Dies habe ich bereits ansatzweise versucht, als ich telefonisch in Erfahrung bringen wollte, ob solch ein Antrag schon einmal gestellt wurde. Ihre Reaktion war „ich will nichts, ich habe Angst vor Schwierigkeiten“.
- Kann ich den Antrag mit meinen Aufgabenkreisen auch ohne die Betreute auf den Weg bringen (d.h. ihn auch unterschreiben)?
- Brauche ich von der Betreuten dazu eine ärztliche Schweigepflichtsentbindung (die muss in dem Antrag auch gegeben werden)?
- Bzgl. des Aufgabenkreises Entgegennahme und Öffnen der Post:
Muss ich einen Postnachsendeantrag stellen oder ist es ausreichend wenn Rententräger, Kranken- bzw. Pflegekasse, GEZ, Vermieter, Wohnanlagenbetreuung, Telekom und Stromversorger informiert wurden?
Was passiert, wenn mir dann noch was „durchrutscht“, weil ich nicht sicher sein kann, dass die Betreute mir Post aushändigt?
claudia-meister ist offline  
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Alt 18.06.2009, 21:32   #2
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 204
Standard

Hallo Claudia!

Den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis kannst du mit dem Aufgabenkreis auf jeden Fall stellen. Bei der Schweigepflichtsentbindung bin ich mir unsicher, vielleicht weiß da jemand anderes noch mehr dazu.
Ich versuche auch immer, wichtige Dinge mit meinen Betreuten zu besprechen und so soll es ja auch sein. Solche Anträge stelle ich allerdings meistens (vor allem, wenn es die Betreuten nicht mehr wirklich verstehen können, Bsp. Demenz) einfach selbst. Die Betreute bekommt davon ja nichts mit, sie hat am Ende halt nur den Ausweis und die damit verbundenen Vergünstigungen zur Verfügung.

Zwecks der Post würde ich auch alle bekannten Institutionen anschreiben und darum bitten, dass sie in Zukunft alles an dich schicken sollen. Ich denke, die wirklich wichtigen sind damit (was du schon aufgezählt hast) abgedeckt.
Die Umleitung der Post müsstest du aus eigener Tasche bezahlen und ich denke, es ist hier nicht wirklich nötig, die gesamte Post umzuleiten.

Viele Grüße
Nadine
Nadine ist offline  
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Alt 18.06.2009, 23:30   #3
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
Standard Wohngeldantrag

Hallo Claudia,

lass dir mal den Ablehnungsbescheid fürs Wohngeld zeigen. Die Grösse der Wohnung ist meines Wissens nach unerheblich. Wenn eine Wohnung zu gross ist, werden nur die angemessenen qm und eine entsprechend gekürzte Miete (ohne Heizkosten) in die Berechnung genommen.

Zur Überprüfung kannst du auch simpel einen Online-Rechner nehmen :

Ingo Turski: Wohngeld-Berechnung

Viel Erfolg und gib der alten Dame und dir ein bisschen mehr Zeit, euch aneinander zu gewöhnen.

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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postangelegenheiten, schwerbehindertenausweis

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