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Konto eröffnen ohne Ausweis

Dies ist ein Beitrag zum Thema Konto eröffnen ohne Ausweis im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe das Problem, daß ich für meine betreute Person gerne ein Konto eröffnen bzw. das Guthaben auf verschiedene ...


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Alt 19.06.2009, 12:19   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.06.2009
Beiträge: 2
Standard Konto eröffnen ohne Ausweis

Hallo,
ich habe das Problem, daß ich für meine betreute Person gerne ein Konto eröffnen bzw. das Guthaben auf verschiedene Tagesgeldkonten verteilen möchte.

Jedoch ist die betreute Person nicht bereit, den Ausweis zur Verfügung zu stellen bzw. persönlich zu erscheinen. Ich habe also keine Möglichkeit an den Ausweis zu gelangen auch nicht mit "gut zureden".

Den Ausweis würde ich auch benötigen um bei der Schufa eine Eigenauskunft abzuholen.

Was kann ich tun?

Laut Betreuungsverein besteht die Möglichkeit beim Einwohnermeldeamt die Befreiung von der Ausweispflicht zu beantragen.
Nun lese ich hier im Forum, daß diese Befreiung unumkehrbar ist und man damit auch keine Konten eröffnen kann, da die Banken dennoch den Ausweis wollen?

Die Befreiung von der Ausweispflicht würde ich nur für absehbare Zeit benötigen. Ich habe die Hoffnung, daß die betreute Person nach Erledigung aller anstehenden Arbeiten wieder in ein normales Leben zurück findet.

Schon schwierig genug, überhaupt eine Bank zu finden, welche ein kostenloses Konto/Depot für betreute Personen anbietet, und nun die Hürde mit dem Ausweis

Hat vielleicht jemand einen Tip?

MfG Stefan
stanglwirt ist offline  
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Alt 19.06.2009, 12:51   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo Stefan,

also bei mir wollte die Bank, in Verbindung mit der Befreiung von der Ausweispflicht, keinen Personalausweis, es reichte diese Bescheinigung.

Üblicherweise werden die Personalausweise an einer Ecke abgeschnitten und entwertet, man sollte sie mit dieser Befreiung aufbewahren. In meinem Fall war der Personalausweis verschwunden, also habe ich ihn verloren gemeldet und nur diese Bescheinigung gehabt. Die habe ich der Bank vorgelegt und konnte ein Konto eröffnen.

Je nach Aufgabenkreis musst Du ja auch wissen wann der Ausweis abläuft, um ihn ggf. verlängern zu lassen. Wenn er Dir nicht vorliegt, dann ist das nur schwer möglich. Ich würde mich mal beim Einwohnermeldeamt erkundigen, vielleicht ist er ja sogar schon längst abgelaufen. Das habe ich schon öfter erlebt, entweder der Ausweis war weg und dazu längst abgelaufen, oder er steckte abgelaufen in der Brieftasche.

Das Einwohnermeldeamt kann doch bestimmt eine (Ersatz)Bescheinigung ausstellen, dass es einen gültigen (?)Personalausweis gibt, mit all den Daten, wenn Du keine Befreiung von der Ausweispflicht möchtest. Ich hatte so einen Fall noch nie, stelle mir aber vor, dass es auch in diesem Fall irgendein Beleg geben müsste.
Tina L. ist offline  
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Alt 19.06.2009, 13:24   #3
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard § 154 AO

§ 154 Kontenwahrheit

(1) Niemand darf auf einen falschen oder erdichteten Namen für sich oder einen Dritten ein Konto errichten oder Buchungen vornehmen lassen, Wertsachen (Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten) in Verwahrung geben oder verpfänden oder sich ein Schließfach geben lassen.
(2) Wer ein Konto führt, Wertsachen verwahrt oder als Pfand nimmt oder ein Schließfach überlässt, hat sich zuvor Gewissheit über die Person und Anschrift des Verfügungsberechtigten zu verschaffen und die entsprechenden Angaben in geeigneter Form, bei Konten auf dem Konto, festzuhalten. Er hat sicherzustellen, dass er jederzeit Auskunft darüber geben kann, über welche Konten oder Schließfächer eine Person verfügungsberechtigt ist.
(3) Ist gegen Absatz 1 verstoßen worden, so dürfen Guthaben, Wertsachen und der Inhalt eines Schließfachs nur mit Zustimmung des für die Einkommen- und Körperschaftsteuer des Verfügungsberechtigten zuständigen Finanzamts herausgegeben werden.

Für das Kreditinstitut besteht also die Pflicht zur Prüfung der Legitimation (in Deutschland).......dieses kann i.d.R. neben dem PA auch mit dem Reisepass oder auch einem Führerschein gehen. Hier geht es ja um die Legitimation......nicht um die Meldeadresse.

Eine weitere Lösung ist natürlich auch, wenn der/die Kunde/Kundin dem Kreditinstitut persönlich bekannt ist. Soll es ja auch geben.

Geändert von nam (21.06.2009 um 14:48 Uhr)
nam ist offline  
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Alt 19.06.2009, 22:24   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 28.05.2007
Beiträge: 36
Standard

Hallo,
trotz aller gesetzlicher Vorschriften zur Legitimation haben Kreditinstitute einen gewissen Spielraum.
Ich habe vor nicht allzulanger Zeit ein Konto für eine Betreute angelegt, die keinen Asweis mehr hatte. War zwar ein hin und her, jedoch hat der Berater der Sparkasse dann eine Vorschrift gefunden, die ihm die Kontoeröffnung ermöglichte. Leider weiß ich die Details nicht mehr ganz genau, aber ich kann den Berater gerne noch mal fragen, wenn es helfen könnte.
Ich denke, die Preisfreiheit sollte in so einem Falle nicht die erste Priorität sein. Am Einfachsten kriegen Sie so eine Kontoeröffnng geregelt bei der Bank, wo bereits ein Konto besteht.
Aber wenns hilft, dann rede ich gerne nochmal mit dem Berater der Spk. Soll ich?
betruli ist offline  
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Alt 19.06.2009, 23:00   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.06.2009
Beiträge: 2
Standard

@ betruli

danke für das angebot, aber ich denke das ist nicht nötig, weil die sparkasse (zumindest hier) kein kostenloses konto anbietet.

es besteht bereits ein konto, welches mein vorgänger wohl aufgrund guter kontakte zu seinem bankberater auch ohne ausweis anlegen konnte. dieses kostet jedoch aufgrund gefüllten depots einiges an gebühren, was ich gerne einsparen würde, da die dame ausser dem ersparten keine einkünfte hat.

es geht mir hierbei neben der gebührenfreiheit vor allem auch darum, das geld besser anzulegen und auf mehrere institute aufzuteilen.

danke schonmal an alle. werde mir das durch den kopf gehen lassen.
stanglwirt ist offline  
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Stichworte
ausweis, ausweispflicht, konto, kontoeröffnung


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