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Wohnungsauflösung einer Betreuten? Wie am besten?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungsauflösung einer Betreuten? Wie am besten? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich bin seit 5 Monaten der gesetzliche Betreuer meiner 87 jährigen Tante. Da meine Tante seit 6 Monaten nicht ...


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Alt 20.06.2009, 17:35   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 37
Standard Wohnungsauflösung einer Betreuten? Wie am besten?

Hallo,

ich bin seit 5 Monaten der gesetzliche Betreuer meiner 87 jährigen Tante. Da meine Tante seit 6 Monaten nicht mehr gehen kann und rund um die Uhr Hilfe braucht, ist sie seit 6 Monaten in einem Pflegeheim untergebracht. Nach meiner Einschätzung wird sie ihre Gehfähigkeit nicht wieder erlangen.


Da sie noch ihre Wohnung hat und darin nicht mehr zurückkehren wird, möchte ich diese in der nächsten Zeit gerne aus wirtschaftlichen Gründen auflösen. Meine Tante ist Selbstzahler, sie zahlt Heimunterbringung und Wohnung selbst.


Ich habe die Auflösung der Wohnung bei meiner Tante des öfteren angesprochen, sie möchte aber die Wohnung weiter behalten, weil sie meint, dass sie bald wieder laufen kann und dann in ihre Wohnung zurück kann.


Die Wohnung befindet sich in einem katastrophalem Zustand, ist seit 20 Jahren nicht mehr renoviert worden. Nachbarn haben sich beim Vermieter beschwert, dass es aus der Wohnung riecht. Der Vermieter Verlangt deshalb eine Wohnungsbegehung die vermutlich mit der Auflage enden wird die Wohnung zu renovieren, was wiederum mit erheblichen Kosten verbunden sein wird. Andererseits hat der Vermieter signalisiert, dass er die Wohnung gerne zurück haben möchte und dann selbst renovieren würde und er würde auch auf die lange Kündigungszeit verzichten, die 1 Jahr beträgt, weil meine Tante seit 40 Jahren in der Wohnung gewohnt hat.

Welche Möglichkeiten habe ich die Wohnung aufzulösen?

Wer hat ähnliche Erfahrung gemacht und kann mir dazu etwas erzählen?


Vielen Dank im vor raus .
Gruß Rotbuche
__________________
Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist

Geändert von Rotbuche (20.06.2009 um 17:47 Uhr)
Rotbuche ist offline  
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Alt 20.06.2009, 18:37   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,753
Standard

Hallo,

zur Wohnungsauflösung ist die Genehmigung des Amtsgerichtes zwingend notwendig. Also formlos die Situation schildern, um Genehmigung bitten.

Problemlos wäre es, wenn die Betreute schriftlich zustimmt. Bei Weigerung der Betreuten entscheidet das Gericht, evtl. fährt ein Richter zu einem persönlichen Gespräch zur Betreuten.

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 20.06.2009, 23:29   #3
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von Frauke
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
Standard

Zitat:
Zitat von Rotbuche Beitrag anzeigen
Andererseits hat der Vermieter signalisiert, dass er die Wohnung gerne zurück haben möchte und dann selbst renovieren würde und er würde auch auf die lange Kündigungszeit verzichten, die 1 Jahr beträgt, weil meine Tante seit 40 Jahren in der Wohnung gewohnt hat.
Kündigungsfristen, die abhängig von der Mietdauer sind, sind schon seit ein paar Jahren überholt (siehe z.B. hier: Mietrecht, Kündigung, Mietvertrag, Mängel, Mangel, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Kaution, Lärm). Seitdem gilt grundsätzlich die 3-Monatsfrist.
Frauke ist offline  
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Stichworte
genehmigung, richterliche genehmigung, wohnungsangelegenheiten, wohnungsauflösung, wohnungskündigung

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