Dies ist ein Beitrag zum Thema Richterliche Eignungsprüfung... im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
bei meiner Mutter ist vor ca. 2 Jahren eine Demenz vom Alzheimertyp festgestellt worden. Anfang 2008 erlitt sie ...
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Hallo zusammen,
bei meiner Mutter ist vor ca. 2 Jahren eine Demenz vom Alzheimertyp festgestellt worden. Anfang 2008 erlitt sie einen Sturz, der einen Oberschenkelhalsbruch zur Folge hatte (etwa zeitgleich wurde ich arbeitslos) und kam daraufhin in ein Krankenhaus und danach in eine geriatrische Klinik. Dort stürzte sie ein zweites Mal, so, dass sich diese Prozedur wiederholte. Insgesamt dauerte ihr Aufenthalt in den Kliniken zwei Monate. Danach kam sie wieder in ihre alte Wohnung zurück und es dauerte eine Weile, bis sich ihr demenzieller Zustand stabilisierte. Seitdem war ich genau einen Tag nicht bei ihr, um sie zu betreuen bzw. pflegerische Dienste zu leisten. Einen Pflegedienst, der die Medikamentengabe übernahm, akzeptierte sie zunächst nicht. Zum Jahreswechsel hatte sie die Möglichkeit, eine barrierefreie Wohnung mit nahe liegendem Wohncafé und Pflegestützpunkt zu beziehen. Für mich reduzierten sich dadurch die Fahrtzeiten zwischen meiner und ihrer Wohnung deutlich. Nach vorübergehender deutlicher Verschlechterung der Demenz zur Zeit um den Umzug herum, stabilisierte sich ihr Zustand wieder. Den neuen Pflegedienst akzeptiert sie nun weitgehend. Dies bedeutete für mich eine große Entlastung, da ich nun den Kopf frei hatte, mich mehr um meine Belange zu kümmern. Genau zu diesem Entlastungszeitpunkt brach bei mir eine Depression aus. Ich bin zur Zeit noch in stationärer Behandlung, werde aber bald entlassen. Die vorangegangene Belastungssituation war sicherlich ein Auslöser für den Ausbruch der Depression, aber bei weitem nicht der einzige. Meine Lebenssituation ist derart, dass ich auch nach meiner Entlassung auf Hilfe angewiesen bin. Zur Zeit wird ein Antragsverfahren eingeleitet, nach dem ich Wiedereingliederungshilfe, also faktisch eine Betreuung durch einen sozialen Dienst in Anspruch nehme. Nun zu meiner eigentlichen Frage: Zur Zeit habe ich eine umfassende Vorsorgevollmacht meiner Mutter. Mittelfristig könnte jedoch die Situation eintreten, in der aufgrund ihrer geistigen Einschränkungen die Gültigkeit der Vorsorgevollmacht angezweifelt werden könnte. -Ersetzt die Vorsorgevollmacht vollkommen eine Betreuung, die durch einen Richter abgesegnet wird? -Wie sind die Erfahrungen mit der richterlichen Prüfung der Geeignetheit eines Betreuers. Könnte aus der Tatsache, dass ich meinerseits eine Unterstützung durch einen Sozialdienst in Anspruch nehme abgeleitet werden, dass ich für die Betreuung meiner Mutter nicht geeignet bin? Zwischen meiner Mutter und mir herrscht ein gutes Vertrauensverhältnis. Ich möchte um ihretwillen und um meinetwillen vermeiden, dass ein außerfamiliärer Betreuer vom Richter bestellt wird. Vielen Dank für das Lesen meines Falles. Ich hoffe, ihr könnt mir Tipps geben, wie ich das Ganze am besten angehe. ![]() |
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Ehrenamtlicher Betreuer
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Hallo,
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BGB - Einzelnorm Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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Stichworte |
betreuung, demenz, psychische erkrankungen, richterliche genehmigung, vorsorgevollmacht |
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