Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufhebung Betreuung beantragt im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
habe endlich ein Attest von einem Psychologen erhalten, das meine Betreuung aufgehoben werden soll und ich meine Klamotten selbst ...
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#1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 26
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Hallo,
habe endlich ein Attest von einem Psychologen erhalten, das meine Betreuung aufgehoben werden soll und ich meine Klamotten selbst erledigen kann. Das Gericht verlangte eine ärztliche Stellungnahme, die haben sie auch endlich erhalten. Ich bat um die sofortige Aufhebung der Betreuung (führte vorab eine Beschwerde an über alles, Betreuungsverfahren selbst, Gutachterin usw.). Ich dachte der Richter müsste jetzt endlich zustimmen, das ich aus der Betreuung entlassen werden muss. Aber heute habe ich nochmal mit dem Betreuer gesprochen und der meinte, er werde vom Gericht ebenfalls angeschrieben und nochmal dazu befragt. Er will sich dann auf das Attest beziehen, was ich ihn gezeigt habe. Was soll das ? Er sagte, es könne sogar u. a. nochmal zu einer Anhörung kommen. ? Ist das Standard oder wie soll ich das alles verstehen. ? Vielen lieben Dank Dagmar |
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#2 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Das ist der Ablauf, wie ich ihn auch kenne. Wenn das Gutachten vorliegt, wird zunächst auch der Betreuer um Stellungnahme gebeten. Es muss nicht unbedingt zu einer Anhörung kommen, besonders wenn die Betreuerin der Stellungnahme zustimmt. Andererseits gibt es auch Richter, die eine Anhörung veranstalten, auch wenn alle einer Meinung sind, weil sie sich selbst noch einen Eindruck verschaffen wollen. Als ich umgekehrt kürzlich in einer Betreuung mitgeteilt habe, dass mein Betreuter jetzt alles im Griff hat und die Betreuung aufgehoben werden kann, wurde auch er vom Gericht angeschrieben und um Stellungnahme gebeten, ob er jetzt alleine klarkommt. Da wir das vorab besprochen hatten, war das allerdings kein Problem. Vertritt also bei einer eventuellen Anhörung ruhig und sachlich Deinen Standpunkt; das wird dann für sich und Dich sprechen.
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Stichworte |
anhörung, aufhebung betreuung, gutachten |
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