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wer kann Betreuung beantragen? - kann man etwas gegen Betreuung tun?

Dies ist ein Beitrag zum Thema wer kann Betreuung beantragen? - kann man etwas gegen Betreuung tun? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, bevor ein solcher Beschluss ergeht muss der Betroffene angehört werden, so etwas nennt man rechtliches Gehör. Kann es sein, ...


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Alt 27.06.2009, 00:09   #11
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Hallo,

bevor ein solcher Beschluss ergeht muss der Betroffene angehört werden, so etwas nennt man rechtliches Gehör.

Kann es sein, dass Dein Vater diese Anhörung evtl. doch vergessen hat? Selbst wenn das so ist finde ich es eine Frechheit, dass Dich das Heim in dem Antrag auf die Betreuung nicht angegeben hat. Dafür gibt es extra Zeilen, sofern das Formular benutzt wurde, aber auch ohne dem hätten die Angehörigen mit angegeben werden müssen. Da kann ich mich Ronja nur anschließen, irgendetwas stimmt da nicht.

Oder aber es gibt noch gar keinen Beschluss, nur das Schreiben über den Anhörungstermin und das Heim haut da was durcheinander. Wenn bei mir ein Heim schon mit den Hufen scharrt, dann behauptet man auch manchmal, dass ich die Betreuerin bin, obwohl ich lediglich zum Anhörungstermin eingeladen bin, aber noch gar nicht bestellt wurde. Solange und ohne den entsprechenden Aufgabenkreis, kann das Heim keine Post vorenthalten.

Im Prinzip bleibt nur eins von beiden, es gab schon eine Anhörung oder sie kommt erst noch. Ohne die geht es nicht...
Tina L. ist offline  
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Alt 27.06.2009, 11:58   #12
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Hallo,

Zitat:
Zitat von ronja Beitrag anzeigen
Ich frage mich, ob hier Gespräche geführt wurden, die mißverständlich waren. Das Heim könnte aus der Aussage, dass der jetzt Betreute im wesentlichen klar sei, den Schluß gezogen haben, dass die Tochter, die die Betreuung für überflüssig hält, versuchen wird, ihre Einrichung zu verhindern und deshalb in dem Verfahren tunlichst außen vor gelassen werden sollte.
den Verdacht habe ich langsam auch

Zitat:
Es könnte also sein, dass das Heim einen handzahmen Betreuer wollte und den nicht in einer Tochter sah, die die Betreuung für überflüssig hält. Womöglich hat man bei der Anregung der Betreuung einfach "vergessen" zu erwähnen, dass es familiäre Kontakte gibt.
mein Verdacht geht inzwischen sogar noch weiter, ich habe ja nun den Beschluss des Gerichtes

da steht

Frau XY wird zur Betreuerin bestellt

und dann die üblichen Sachen wofür
wie lange usw.
Gründe

und dann !!!!!!!!!!!

Zitat:
Das Gericht hat die eingangs bezeichnete Person aus der Familie des Betroffenen ausgewählt, die geeignet und bereit ist, in dem ihr zugewiesenen Aufgabenkreis die Angelegen heiten des Betroffenen zu besorgen und ihn hierbei im erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen.
das ist der Knaller schlechthin! entschuldigt, dass ich mich auch heute noch so aufrege

diese Frau ist eine wildfremde Person, der Name sagt mir absolut nichts, unabhängig davon hat mein Vater keinen Verwandten mehr, ich bin die einzige Tochter, meine Tochter sein einziges Enkelkind (hier an unserem Wohnort war auch immer nur die Familie meiner Mutter, zu der gehört diese Person aber auch nicht und auch außerhalb hat mein Vater niemanden mehr, den man noch als Familie bezeichnen könnte, er hatte nie Geschwister, auch keine Cousins/Cousinen, also da ist absolut niemand mehr, ich wäre ja sehr froh wenn es noch jemanden geben würde, mit dem die last so einer Situation auchn teilen könnte aber da ist keiner)

ich habe dann gestern noch beim Amstgericht angerufen, auch wegen dieser Aussage, die Frau dort war leider nicht sehr zugänglich und ist darauf gar nicht eingegangen, sagte nur was ich denn überhaupt will, als ich dann sagte, dass ich die Betreuung übernehmen will, sagte sie nur das solle ich dann mal schreiben

das werde ich natürlich jetzt auch machen

ich frage mich, ob mein Vater auch Beschwerde einlegen soll, also gegen die ausgewählte Person, im Bescheid wird ihre Auswahl ja begründet mit Familienangehörigkeit - was eindeutig nicht der Fall ist


und was ich mich ja auch frage, wie kommt es zu so einer Angabe, also Frau XY ist Familie, ich denke nicht, dass das Gericht auf die Idee kommt das mal so falsch zu schreiben, ich habe ja den Verdacht, dass das Heim jemanden Fremdes als Familie angegeben hat, ginge das? also prüft das dann niemand nach, ob die Person wirklich Familie ist?

Viele Grüße,
Fati
fati ist offline  
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Alt 27.06.2009, 12:00   #13
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Hallo,

inzwischen habe ich den Bescheid des Gerichtes, also den hat mein Vater gestern bekommen.

In dem steht, dass er vom Gericht aus angehört/angesehen wurde. Mein Vater sagt weiterhin, dass er davon nichts weiß. Wie auch immer ich muss dann wohl dem Bescheid glauben, dass jemand da war und er das nicht mitbekommen hat. Ist schon eigenartig, da wir ja täglich Kontakt haben und dann eben auch immer bereden, was so war und ich erst einen Tag bei ihm erlebt habe, dass es ihm so schlecht ging, dass mit ihm wirklich schlecht zu reden war, weil er auch starke Schmerzen hatte

Zitat:
Zitat von M.Günter Beitrag anzeigen
Andererseits ist es aber tatsächlich so, dass hausärtzliche Gutachten in 90% der Fälle angefordert werden, wenn der Arzt in der Einrichtung arbeitet
also wenn der Arzt nur in der Einrichtung arbeitet und nicht nur für einzelne Patienten dort hinkommt?
in unserem Fall ist es sein regulärer Hausarzt, den er auch schon vor dem Heim hatte und bei dem ich bisher noch keinen Grund hatte mich zu beklagen

Zitat:
Was ich rein rechtlich interessant finde, wer hat denn die Post deines Vaters geöffnet, als noch keine Betreuung bestand?
geöffnet hat die Post niemand, sie lag im Stationszimmer, also da lagen 6 geschlossene Briefe jetzt an diesem Donnerstag, der älteste war vom Amstgericht (also das erste Schreiben des Gerichts) datiert vom 11.05. !!!! wenn wir diesen Brief damals bekommen hätten, dann hätte ich mich dort ja noch melden können, nachfragen können und sagen können, ich bin die Tochter und möchte das dann übernehmen, wenn das so zu machen ist... das ärgert mich eben so sehr

Alles wichtige Schreiben, von Krankenkasse, von der Stadt und eben dem Gericht. Also da weiß dann auch jeder, dass es bei solchen Schreiben auch um Fristen gehen kann.

Und da mein Vater ja keinen Betreuer hat, muss ihm doch die Post ausgehändigt werden - oder sehe ich das falsch?

wir hatten das ganz am Anfang schon, da wurde auch ein wichtiger Brief der Stadt ihm nicht ausgehändigt, da habe ich ausdrücklich bei der Frau vom "Sozialdienst", die die Post verteilt, gesagt, dass alle Post direkt an meinen Vater gehen soll und wir kümmern uns dann darum (es ist jeden Tag jemand von uns ´- meine Tochter oder ich - bei meinem Vater)

diese Frau hat mir jetzt am Donnerstag ganz frech gesagt, sie gibt die Post auf die Wohnbereiche (Stationen) und wie das dann verteilt wird, das geht sie nichts an

das ist übrigens auch die Frau, die damals anfing mit, ich wäre ja wohl Betreuerin, als ich dann sagte, dass mein Vater ja körperlich eingeschränk sei und nicht geistig sagte die mir dann auch in so einem pampigen Ton, das wüsste sie doch nicht, sie hätte ihn doch noch nie gesehen als ich sagte na dazu müsste sie ja nur mal zu ihm gehen war sie pikiert (zu dem Zeitpunkt war mein Vater 10 Tage im Heim und sie wollte das erste Geld von mir, sie hatte sich aber noch nicht mal den Heimvertrag unterschreiben lassen, sie hatte wie gesagt nicht ein einziges Mal mit meinem Vater geredet)

Viele Grüße,
Fati
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Alt 27.06.2009, 12:07   #14
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Hallo,

Zitat:
Zitat von Tina L. Beitrag anzeigen
Kann es sein, dass Dein Vater diese Anhörung evtl. doch vergessen hat?
ich muss wohl davon ausgehen, das Gericht schreibt das in dem Beschluss

Zitat:
Selbst wenn das so ist finde ich es eine Frechheit, dass Dich das Heim in dem Antrag auf die Betreuung nicht angegeben hat.
Dafür gibt es extra Zeilen, sofern das Formular benutzt wurde, aber auch ohne dem hätten die Angehörigen mit angegeben werden müssen.
inzwischen glaube ich ja nun fast schon die haben jemand Fremdes als Verwandte angegeben, siehe meine Antwort an Ronja

Zitat:
Oder aber es gibt noch gar keinen Beschluss, nur das Schreiben über den Anhörungstermin und das Heim haut da was durcheinander.
nein das ist leider schon der Beschluss, das Heim hatte den wohl am Donnerstag, meicn vater hat ihn dann gestren Vormittag auch bekommen

das hat sich wohl überschnitten, dass wir die "alte Post" dort endlich bekommen haben und gleichezitig auchn der Beschluss kam

Zitat:
Solange und ohne den entsprechenden Aufgabenkreis, kann das Heim keine Post vorenthalten.
also sollte ich mich beim Träger darüber beschweren, bei der Frau, die für die Postverteilung zuständig ist bin ich ja nur abgebügelt worden, siehe auch meine Antwort an M.Günter

Viele Grüße,
Fati
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Alt 27.06.2009, 12:19   #15
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habt Ihr Tipps für mich wie ich mich nun verhalten soll?

ich denke mal, dass man aus der Betreuung selbst jetzt nur noch schwer rauskommen kann, nachdem es den Beschluss gibt, Arzt das attestiert hat, das Gericht ja wohl auch da war(?)

also ist mein Ziel, dass ich die Betreuung bekomme und nicht diese fremde Frau, die das Heim ja wohl ausgesucht hat

ich schreibe jetzt an das Gericht und beantrage, dass mir die Betreuung überstellt wird?

soll mein Vater sich beschweren? also über die Auswahl der Person und v.a. die Begründung, dass sei jemand aus der Familie?

wie verhalte ich mich dem Heim gegenüber? erst mal gar nichts machen, bevor ich nicht vom Gericht aus eine Reaktion bekomme

habe ich jetzt als Tochter noch Rechte/Pflichten?

also ich soll im Juli eigentlich etwas beantragen bei der Stadt, bzw. mich drum kümemrn, dass mein Vater das macht, mache ichn das nun, mache ichn das nicht mehr

wie ist das überhaupt wer erfährt nun dass mein Vater eine Betreuung hat?

und das bedeutet ja wohl auch, dass mein Vater ab sofort keine Briefe mehr bekommt und ich nun nichts mehr erfahre?

entschuldigt, wenn das alles so unstrukturiert ist mit meinen Fragen, bin doch stark durcheinander

mein Vater hat mit uns bis zu seiner verhunzten OP zusammengelebt, die letzten Monate ab der OP waren recht schlimm, als immer klarer wurde, dass er einfach körperlich nicht mehr so fit würde, dass er zuhause sein kann, dann sind das ja auch alles finanzielle Probleme aber dass es jetzt noch mal so eine Krise geben würde, das dachte ich nun wirklich nicht und das zieht mir doch einiges unter den Füßen weg

Viele Grüße,
Fati
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Alt 27.06.2009, 13:26   #16
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Hallo Fati,

die Anhörungstermine sind gar nicht so amtlich wie es immer angenommen wird, deshalb bekommen das die Betroffenen später manchmal gar nicht richtig eingeordnet. Deshalb dachte ich mir schon, dass es Dein Vater wohlmöglich vergessen haben wird.

Zitat:
ich schreibe jetzt an das Gericht und beantrage, dass mir die Betreuung überstellt wird?
Ja, so würde ich das an Deiner Stelle machen. Hattest Du mit dem zuständigen Richter gesprochen, oder lediglich mit der Geschäftstelle? Wähle die Nummer der Zentrale und lasse Dich mit dem zuständigen Richter verbinden.

Zitat:
soll mein Vater sich beschweren? also über die Auswahl der Person und v.a. die Begründung, dass sei jemand aus der Familie?
Natürlich, wenn er damit nicht einverstanden ist (was ich nachvollziehen kann), dann sollte er sich schriftlich beschweren. Das ist sein Recht!

Zitat:
wie verhalte ich mich dem Heim gegenüber? erst mal gar nichts machen, bevor ich nicht vom Gericht aus eine Reaktion bekomme
Ganz ehrlich? Ich würde denen ganz was anderes erzählen... Zuerst einmal würde ich nachfragen wer genau die Betreuung angeregt hat, wahrscheinlich war es jemand aus dem Bereich der Sozialarbeit. Dann würde ich nachfragen warum eine fremde Person als Angehörige angegeben wurde. Irgendwie müssen die ja auf diesen Trichter gekommen sein. Ich finde das echt unglaublich!

Zitat:
habe ich jetzt als Tochter noch Rechte/Pflichten?
Nein, aber moralisch gesehen würde ich mich an Deiner Stelle nicht abwimmeln lassen. Du bist die Tochter und Deines Vaters Kind und scheinbar ist euer Verhältnis so gut, dass nichts dagegen spricht, dass Du die Betreuung dann auch führst.

Zitat:
also ich soll im Juli eigentlich etwas beantragen bei der Stadt, bzw. mich drum kümemrn, dass mein Vater das macht, mache ichn das nun, mache ichn das nicht mehr
Dies wäre nun von der Betreuerin zu erledigen, sofern sie diesen Aufgabenbereich hat. Du kannst es erst einmal nur an sie weiterleiten, auch wenn es schwerfällt.

Zitat:
wie ist das überhaupt wer erfährt nun dass mein Vater eine Betreuung hat?
Alle zuständigen Stellen, die in den Aufgabenkreis fallen.

Zitat:
und das bedeutet ja wohl auch, dass mein Vater ab sofort keine Briefe mehr bekommt und ich nun nichts mehr erfahre?
Alles was in den Aufgabenkreis fällt, muss von der Betreuerin erledigt werden, d.h. sie bekommt dann die Briefe ausgehändigt, damit sie diese bearbeiten kann. Sie wird Dich vermutlich nicht davon unterrichten, das muss sie auch nicht.

Zitat:
entschuldigt, wenn das alles so unstrukturiert ist mit meinen Fragen, bin doch stark durcheinander
Das glaube ich gerne. Wenn ich mir vorstelle, dass das mit meiner Mutter passiert wäre, dann wäre mir vermutlich der Draht aus dem Hut gesprungen, obwohl ich Berufsbetreuerin bin. Ich betreue meine Mutter als Angehörige, hatte seinerzeit den Antrag gestellt, als von allen Seiten eine Betreuung angeraten wurde. Ich wollte keinesfalls, dass dies jemand Fremdes übernimmt und meine Mutter auch nicht. Für mich ist das ein schrecklicher Gedanke, wenn man ein gutes Verhältnis hat und plötzlich außen vor wäre.

Bitte gib da nicht auf, schreibe am besten eine Beschwerde an das Gericht, vielleicht gemeinsam verfasst, sofern Dein Vater das unterschreiben kann. Am besten Du fährst eigenhändig zum Gericht, kopfst bei dem Richter an die Tür und erklärtst ihm das persönlich. Damit kann er sich dann auch ein Bild von Dir machen.
Tina L. ist offline  
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Alt 27.06.2009, 13:27   #17
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Wenn möglich sollte Dein Vater schreiben, dass er seine angebliche Familienangehörige nicht kennt und dass er möchte, dass - wenn eine Betreuung für erforderlich gehalten wird - seine Tochter dies übernimmt. Wenn irgend möglich, sollte er den Satz "Ich möchte, dass meine Tochter zur Betreuerin bestellt wird, Datum, Unterschrift" oder so ähnlich komplett handschriftlich verfassen. Wenn er nur unterschreibt, behaupten Richter gelegentlich, den Text hätten Verwandte untergeschoben, und er entspräche nicht dem Wohl und Willen des Betreuten.
ronja ist offline  
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Alt 27.06.2009, 13:38   #18
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Ps. Gegen den Beschluss bestehen die Rechtsmittel der Beschwerde & der sofortigen Beschwerde. Die muss innerhalb von 2 Wochen eingelegt werden.

Wenn die Frist für die sofortige Beschwerde abgelaufen sein sollte kann man Beschwerde einlegen, die an keine Frist gebunden ist.

Nahe Angehörige sind ebenfalls beschwerdebefugt!

Soweit ich weiß muss die Beschwerde an das LG gestellt werden.

Ich würde versuchen auch mal mit dem Richter zu sprechen, der vermutlich völlig ahnungslos ist.

Irgendwie will mir gar nicht in den Sinn kommen wie sich denn die Betreuerin vorkommen muss, wenn sie den Beschluss liest. Vermutlich war sie bei der Anhörung nicht dabei, sonst wäre es ja aufgefallen, dass sie keine Angehörige ist. Wenn sie aber den Beschluss bekommen hat, dann dürfte ihr doch aufgefallen sein was da drin steht...

Geändert von Tina L. (27.06.2009 um 13:45 Uhr)
Tina L. ist offline  
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Alt 27.06.2009, 13:49   #19
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Offensichtlich hat das Heim hier doch vorsätzlich Informationen von dem Betreuten ferngehalten, auf die auch jeder Geschäftsunfähige Anspruch hat, vermutlich mit dem Zweck, dass die Familie nicht in die Quere kommt, bevor sie vor vollendete Tatsachen gestellt werden kann. Das Gericht schreibt doch jeden an, um ihn darüber zu informieren, dass dem Gericht mitgeteilt wurde, er könne seine Angelegenheiten nicht mehr regeln. Wenn das Heim ein solches Schreiben nicht weitergibt, sondern sammelt, um es irgendwann dem gesetzlichen Vertreter zu übergeben, dann sind hier wohl grundlegende Prinzipien eines Rechtsstaats noch nicht verinnerlicht worden.
ronja ist offline  
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Alt 27.06.2009, 13:59   #20
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Ja, finde ich auch Ronja..

Fati, wer hat denn dieses Heim ausgesucht? War bestimmt eine Empfehlung vom Krankenhaus, oder?

Ich möchte niemanden etwas unterstellen, aber bei so einem Vorgehen, kann man nur davon ausgehen, dass es nichts taugt. Nicht nur das Ding mit der falschen Angehörigen, auch der allgemeine Umgang mit Dir als Tochter ist einfach unangemessen und das Anhalten der Post ist ebenso daneben.
Tina L. ist offline  
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