Dies ist ein Beitrag zum Thema wer kann Betreuung beantragen? - kann man etwas gegen Betreuung tun? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Da kann man richtig ins Grübeln kommen. Soviel ich weiß, gelten für Angehörige eingeschränkte Berichts- und Rechnungslegungspflichten. Ob da gelegentlich ...
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27.06.2009, 18:27 | #21 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Da kann man richtig ins Grübeln kommen. Soviel ich weiß, gelten für Angehörige eingeschränkte Berichts- und Rechnungslegungspflichten. Ob da gelegentlich Verwandtschaftsverhältnisse begründet werden, wenn dem Gericht nicht bekannt gemacht wird, dass es echte Verwandtschaft gibt?
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27.06.2009, 18:38 | #22 | ||
Einsteiger
Registriert seit: 25.06.2009
Beiträge: 13
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Zitat:
das Krankenhaus, dass die OP verhunzt hat, hat ihn in die Reha entlassen, zu dem Zeitpunkt war immer noch von einer weiteren OP die Rede, in der Reha wurde zuerst eben auch nur von Kurzzeitpflege als Überbrückung bis zu dieser OP gesprochen, von daher habe ich mir da auch keine großen Gedanken gemacht welches Heim, wir haben ja gedacht, er kommt nach der nächsten OP und einer Reha dann wieder nach hause ich habe dann das Heim genommen, weil meine Mutter dort vor 3 Jahren auch war und wir damals zufrieden waren, das zweite größere Heim bei uns war nicht die Wahl meines Vaters, da er da ein Jahr zuvor in Kurzzeitpflege war und dort nicht zufrieden war mit den Pflegekräften außerdem brauchten wir ein Heim in der Nähe, weil wir ja oft zu ihm wollten, meine Tochter kommt da gut mit dem Fahrrad hin, ich mit dem Bus (da wir kein Auto haben ist so was ja auch wichtig) was wir nicht wussten ist, dass inzwischen die Trägerschaft des Heimes gewechselt hat, früher war das ein staatlicher Träger nun ein privater und die Verwaltungskräfte haben wohl gewechselt Zitat:
wie ist das denn jetzt kann er denn jetzt überhaupt noch das Heim wechseln? das geht doch jetzt alles nur noch über die Betreuerin? Geändert von fati (27.06.2009 um 18:43 Uhr) |
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27.06.2009, 18:58 | #23 | |||
Einsteiger
Registriert seit: 25.06.2009
Beiträge: 13
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Zitat:
Zitat:
aber das bedeutet ja wohl dass ich das jetzt gar nicht mehr darf oder? Zitat:
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27.06.2009, 19:01 | #24 | |
Einsteiger
Registriert seit: 25.06.2009
Beiträge: 13
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Zitat:
gut dann werde ich das mal vorbereiten, handschriftlich wird schwierig werden aber das probieren wir auf jeden Fall aus DANKE für den Tipp |
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27.06.2009, 19:05 | #25 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Ich denke, die zentrale Erklärung handschriftlich macht es dem Gericht zumindest deutlich schwerer, von zur Unterschrift unterschobenen Schreiben zu sprechen. Vielleicht könnte er diesen Satz unter den vorbereiteten Text vor seine Unterschrift setzen.
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27.06.2009, 19:06 | #26 | ||
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Puh, Deine Geschichte berührt mich gerade auch Fati...
Zitat:
Zitat:
Tut mir ehrlich leid für Dich und Deinen Vater... Ich hoffe das lässt sich alles noch regeln... Geändert von Tina L. (27.06.2009 um 19:08 Uhr) |
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27.06.2009, 20:42 | #27 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
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Zitat:
von der anderen Siete erlebe ich es häufig so, dass Gerichte sich über sowas aufregen und ein riesiges Bla drum machen, wenn ein Bettgitter o.Ä. oben ist, dazu aber kein Beschluss vorliegt. Und ganz ehrlich, ich versteh euch Berufsbetreuer da, aber bei euch meckern die auch nicht rum, falls ein Bettgitter mal oben ist, oder? Gruß - offtopic M.
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01.07.2009, 08:38 | #28 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 04.02.2008
Ort: Deuschland, Bayern
Beiträge: 36
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Immer diese Spekulationen!
Fakt ist, es wird keine Betreuung ohne Anhörung eingerichtet. Eine Betreuung kann jeder anregen, es ist ganz normal, dass dies vom Heim geschieht wenn es dem Betroffenen derzeit sehr schlecht geht, dies ist nichts außergewöhnliches. Du bist momentan keine Verfahrensbeteiligte und das Gericht muss Dir keine Einsicht in die Gerichtsakten geben außer der Richter drückt ein sehr großes Auge zu. Es geht doch hier nur um die rechtliche Betreuung, nicht um die tatsächliche, du kannst Dich doch jederzeit um den Betroffenen kümmern, sei froh wenn Du die rechtlichen Sachen nicht machen musst oder Entscheidungen über unterbringungsähnliche Maßnahmen oder Unterbringungen treffen musst, das ist gar nicht so einfach bei Familienangehörigen. Ihr könnt aber jederzeit einen Antrag auf Betreuungsaufhebung stellen, dann wird ein neues Gutachten erstellt und das sagt dann ob der Betroffene wieder fit genug ist oder nicht. Warum die Betreuungsstelle eine fremde Person vorgeschlagen hat kann eigentlich nur daran liegen, dass sich niemand zu dem Zeitpunkt um ihn gekümmert hat. Normalerweise werden die Angehörigen von der Betreuungsstelle angeschrieben. Ihr könnt aber auch einen Antrag auf Betreuerwechsel stellen, und als Begründung angeben, dass du als ehrenamtlicher Betreuer diese Aufgabe übernehmen möchtest. Wenn nichts dagegen spricht, wird das Gericht dass dann auch machen. ´ Ich kann mir schon vorstellen dass Du dich irgendwie beschissen fühlst aber was ich hier bisjetzt lese, hat alles seine rechtliche Richtigkeit. Mach erstmal kein Drama, stell nen anständigen Antrag bei Gericht oder lasse ihn dort in der Geschäftsstelle aufnehmen und Richter sind auch nur Menschen mit denen man reden kann. Es gibt ja auch die Regel: Angehörige der Betroffenen sind dem fremden Betreuer vorzuziehen, ebenso der ehrenamtliche Betreuer vor dem Berufs- oder Vereinsbetreuer. Ausschlaggebend sind die Anlässe und der Umfang der Betreuerbestellung. So und nun hör auf zu jammern und geh zum Gericht. Viel Glück! LG Markus
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Ich arbeite zwar im Betreuungsgericht, weiß aber nicht alles und meine Antworten sind ohne Gewähr. Geändert von shotokan-man (01.07.2009 um 08:42 Uhr) |
01.07.2009, 19:26 | #29 |
Einsteiger
Registriert seit: 25.06.2009
Beiträge: 13
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wie bitte? ich habe hier im Forum viele Tipps erhalten und bin sehr froh dieses Forum gefunden zu haben was du mir hier nun vorwirfst, verstehe ich nicht ich habe ja geschildert, was ich gemacht habe und was ich zu dem Zeitpunkt herausbekommen habe, (es war Freitag und dann kam das Wochenende), ich habe am Montag die Dinge erledigt, die ich erledigen konnte (Antrag meinerseits und Beschwerde seitens meines Vaters, mit ärztlicher Bescheinigung, dass auch dieser das befürwortet, da er unser Verhältnis seit Jahren kennt und er bei seinem Gutachten natürlich davon ausgegangen ist, dass ich das machen soll) ich sehe nicht wo ich hier gejammert habe - ich habe seit Sonntag hier gar nichts mehr geschrieben (da ich nichts Neues berichten kann) und noch einmal meinem Vater geht es NICHT sehr schlecht, wir kümmern uns um ihn, mit täglichen Besuchen, wie ich schon geschildert habe, haben wir vorher unter einem Dach gewohnt, wir hätten das auch gerne beibehalten, das geht aber nicht bei der aktuellen körperlichen Einschränkung, ich haben in den letzten Wochen/Monaten alle notwendigen Behördengänge erledigt, wo soll ich da also den Vorteil einer Fremdbetreuung sehen? Außerdem wünscht mein Vater dies ausdrücklich nicht! und noch mal abschließend, hier wurde vom Heim eine fremde Person als Familie angegeben - aber wenn du meinst dass das alles normal ist.... |
01.07.2009, 21:34 | #30 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 31.01.2009
Beiträge: 30
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Moin fati,
rechtlich kann ich leider nix beisteuern, aber nach meinem Rechtsempfinden ist da einiges falsch gelaufen. Sei stark und kämpfe für das Recht von Deinem Vater und Dir! Viel Glück + LG, Thorsten.
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Eine Laienmeinung. LG Thorsten. |
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angehörige, einrichtung der betreuung |
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