Dies ist ein Beitrag zum Thema wer kann Betreuung beantragen? - kann man etwas gegen Betreuung tun? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von shotokan-man
Immer diese Spekulationen!
Das ist wohl richtig...
Zitat:
Fakt ist, es wird keine Betreuung ohne Anhörung ...
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01.07.2009, 20:52 | #31 | |||||
Forums-Azubi
Registriert seit: 31.01.2009
Beiträge: 30
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Das ist wohl richtig...
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*kopfschüttel* Zitat:
fati, ab zum Gericht, in einem Gespräch kann man das oft leicht klären, so dass die nachfolgenden Anträge vom Richter leichter angenommen werden.
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Eine Laienmeinung. LG Thorsten. |
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07.07.2009, 12:17 | #32 |
Einsteiger
Registriert seit: 25.06.2009
Beiträge: 13
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Hallo,
ich will mal kurz einen Zwischenbericht abgeben. Habe vom Gericht eine Antwort bekommen, dass man Stellungsnahmen einholen wird, u.a. von der jetzigen Betreuerin. Mit dieser habe ich gesprochen, sie selbst hat vorher auch mit meinem Vater gesprochen, der ihr dabei gesagt hat, dass er das so nicht will und Beschwerde eingelegt hätte. Sie sieht das auch so, dass das in der Familie sein sollte. das wird sie auch so an das Gericht schreiben (außerdem meint sie, dass so wie sie ihn erlebt hat, dass die Betreuung aus ihrer Sicht recht weit geht, also es ist ja jetzt Betreuuung für alles was es so gibt, das hält sie so in der Gänze für nicht nötig und will das auch schreiben). Viele Grüße, Fati |
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angehörige, einrichtung der betreuung |
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