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wer kann Betreuung beantragen? - kann man etwas gegen Betreuung tun?

Dies ist ein Beitrag zum Thema wer kann Betreuung beantragen? - kann man etwas gegen Betreuung tun? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von shotokan-man Immer diese Spekulationen! Das ist wohl richtig... Zitat: Fakt ist, es wird keine Betreuung ohne Anhörung ...


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Alt 01.07.2009, 20:52   #31
-T-
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.01.2009
Beiträge: 30
Standard

Zitat:
Zitat von shotokan-man Beitrag anzeigen
Immer diese Spekulationen!
Das ist wohl richtig...

Zitat:
Fakt ist, es wird keine Betreuung ohne Anhörung eingerichtet.
Eine Betreuung kann jeder anregen, es ist ganz normal, dass dies vom Heim geschieht wenn es dem Betroffenen derzeit sehr schlecht geht, dies ist nichts außergewöhnliches.
Wenn täglich Angehörige im Heim sind, ist es aber ungewöhnlich diese nicht mit einzubeziehen, bzw. gar nicht darüber zu unterrichten, und diesen nicht zu gestatten die Post vom Gericht zusammen mit dem Vater zu öffnen.

Zitat:
Du bist momentan keine Verfahrensbeteiligte und das Gericht muss Dir keine Einsicht in die Gerichtsakten geben außer der Richter drückt ein sehr großes Auge zu.
Dieser Zustand hätte vom AG vermieden werden können/sollen/müssen.

Zitat:
Es geht doch hier nur um die rechtliche Betreuung, nicht um die tatsächliche, du kannst Dich doch jederzeit um den Betroffenen kümmern, sei froh wenn Du die rechtlichen Sachen nicht machen musst oder Entscheidungen über unterbringungsähnliche Maßnahmen oder Unterbringungen treffen musst, das ist gar nicht so einfach bei Familienangehörigen.
Das ist wirklich nicht leicht, aber fati möchte das gerne für ihren Vater tun!

Zitat:
Warum die Betreuungsstelle eine fremde Person vorgeschlagen hat kann eigentlich nur daran liegen, dass sich niemand zu dem Zeitpunkt um ihn gekümmert hat.
Ich glaube fati, dass sie täglich vor Ort war. warum sollte sie hier lügen?
*kopfschüttel*



Zitat:
Mach erstmal kein Drama, stell nen anständigen Antrag bei Gericht oder lasse ihn dort in der Geschäftsstelle aufnehmen und Richter sind auch nur Menschen mit denen man reden kann.
Zustimmung.
fati, ab zum Gericht, in einem Gespräch kann man das oft leicht klären, so dass die nachfolgenden Anträge vom Richter leichter angenommen werden.
__________________
Eine Laienmeinung.
LG Thorsten.
-T- ist offline  
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Alt 07.07.2009, 12:17   #32
Einsteiger
 
Registriert seit: 25.06.2009
Beiträge: 13
Standard

Hallo,

ich will mal kurz einen Zwischenbericht abgeben.

Habe vom Gericht eine Antwort bekommen, dass man Stellungsnahmen einholen wird, u.a. von der jetzigen Betreuerin.

Mit dieser habe ich gesprochen, sie selbst hat vorher auch mit meinem Vater gesprochen, der ihr dabei gesagt hat, dass er das so nicht will und Beschwerde eingelegt hätte.
Sie sieht das auch so, dass das in der Familie sein sollte.

das wird sie auch so an das Gericht schreiben (außerdem meint sie, dass so wie sie ihn erlebt hat, dass die Betreuung aus ihrer Sicht recht weit geht, also es ist ja jetzt Betreuuung für alles was es so gibt, das hält sie so in der Gänze für nicht nötig und will das auch schreiben).

Viele Grüße,
Fati
fati ist offline  
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Stichworte
angehörige, einrichtung der betreuung


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