Dies ist ein Beitrag zum Thema wer kann Betreuung beantragen? - kann man etwas gegen Betreuung tun? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe gestern mal so nebenbei erfahren, dass mein Vater ab sofort eine Betreuerin hat, bin aus allen Wolken ...
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26.06.2009, 10:32 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 25.06.2009
Beiträge: 13
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wer kann Betreuung beantragen? - kann man etwas gegen Betreuung tun?
Hallo,
ich habe gestern mal so nebenbei erfahren, dass mein Vater ab sofort eine Betreuerin hat, bin aus allen Wolken gefallen und frage mich nun, kann man da etwas gegen tun? zur Vorgeschichte: mein Vater - Mitte 70 - ist nach einer verhunzten OP sehr lange im Krankenhaus gewesen mit einigen Folge-OP, danach gab es eine Reha und da er körperlich so eingeschränkt ist, dass das zuhause nicht mehr geht, kam er ins Pflegeheim, in der Reha hieß es noch Kurzzeitpflege bis zu einer noch geplanten OP, ím Heim dann aber nur noch dauerhafter Aufenthalt, sein Hausarzt hält die OP momentan nicht für sinnvoll. im Heim fiel dann auch einmal der Begriff Betreuung, nämlich dass ich die ja im letzten Jahr beantragt hätte, das habe ich ausdrücklich verneint, da es nie dafür einen Anlass gab. Anscheinend muss das Heim daraufhin die Betreuung beantragt haben (können die das??), denn wenige Tage später kam wohl ein Brief vom Amtsgericht an meinen Vater im Heim, dieser Brief wurde ihm nicht ausgehändigt wie auch andere, wir haben diesen Brief erst gestern zu Gesicht bekommen. In diesem Brief wird von seiner Betreuungssache gesprochen und dass dies demnächst geklärt würde, Gutachten eingeholt und er würde befragt. Nun habe ich aber auch gestren noch erfahren, dass schon eine Betreuerin eingesetzt ist, ich hatte eine Frage zu dem ihm zustehenden Taschengeld und bekam da nur die Auskunft dafür sei seine Betreuerin zuständig. Angeblich sei dieser Bescheid über die Betreuerin gestern dort im Heim angekommen. Mein Vater ist auch aus allen Wolken gefallen, er sagt es habe niemals ein Gespräch über Betreuung stattgefunden weder mit dem Hausarzt oder einem anderen Arzt und sonst wäre auch niemand dort bei ihm gewesen. Nun fragen wir uns, geht das so? Also kann man einfach in einer Betreuung landen, ohne das zu wollen oder zu beantragen oder auch nur dazu angehört zu werden? Mein Vater ist nur körperlich eingeschränkt, er ist geistig klar, dem Alter entsprechend vergisst er vielleicht mal Kleinigkeiten aber er ist nicht dement oder irgendetwas in dieser Richtung. Ich übernehme alle anfallenden Behördengänge für ihn habe auch seit er im Heim ist alles geregelt für ihn, also auch in der Hinsicht gibt es keinen Grund. Aber selbst wenn wer auch immer meint Betreuung muss sein, muss ich dann nicht als Kind informiert werden und gefragt werden ob ich das übernehmen würde? (ich werde jetzt versuchen eine Kopie des Bescheides zu bekommen, der an das Heim ging, weil ich so ja gar nichts in den Händen habe um überhaupt offiziell irgendwo nachfragen zu können) aber vielleicht kann mir hier jemand auch schon mal weiterhelfen Viele Grüße, Fati Geändert von fati (26.06.2009 um 10:38 Uhr) |
26.06.2009, 10:42 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo fati,
wieder mal eine richtige Räuberpistole und eigentlich kaum zu glauben. Dein erster Gang sollte zum Gericht gehen. Dort kannst Du versuchen, Einsicht in den Vorgang zu nehmen und ein Gespräch mit dem Richter zu führen. Dann wirst Du die Hintergründe vielleicht klarer durchblicken können. Einen Antrag auf Einrichtung einer ges. Betreuung für einen anderen Menschen kann zunächst einmal jeder stellen. Gerade bei Heimaufenthalten sind die Einrichtungen sehr daran interessiert, daß ein rechtlicher Betreuer eingesetzt wird, da sie einen Ansprechpartner brauchen. Überraschend ist aber, daß Du als Familienangehöriger nicht gefragt wurdest. Das ist eigentlich der übliche Weg, außer es ist überhaupt nicht bekannt, daß Angehörige da sind. Gruß Kohlenklau
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26.06.2009, 10:58 | #3 | ||
Einsteiger
Registriert seit: 25.06.2009
Beiträge: 13
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ich falle auch vom Glauben ab, wir haben die letzten Monate einiges durchgemacht durch diese OP, die nicht so lief wie gedacht, dass er ein Pflegefall wurde, das alles war schon schlimm aber dieser Vorgang setzt dme ganzen nun den Gipfel auf
Zitat:
Zitat:
aber müsste nicht jemand vom Gericht sich auch meinen Vater ansehen bevor er die Betreuung veranlasst? (meine inzwischen verstorbene Mutter lag vor drei Jahren im Koma und dann mussten Entscheidung getroffen werdne und meinN vater wurde dann ihr Betreuuer aber bevor das so weit war kam erst ein Richter und hat sich selbst angesehen, dass meine Mutter eben wirklich im Koma lag, damals war das eine dringende Sache, da hätte ich das ja noch verstanden, wenn das in so einem Fall nicht angesehen wird aber bei meinem Vater drängt ja nichts) Viele Grüße, Fati |
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26.06.2009, 11:31 | #4 |
Admin/ Berufsbetreuer
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Beiträge: 4,805
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Hallo Fati,
im Vorfeld der Einrichtung einer Betreuung ist eine richterliche Anhörung vorgeschrieben. Im Beschluss müsste auch hierzu bei den Gründen etwas stehen. Außerdem muss es mal mindestens einen Arzt gegeben haben der ein Attest zur Notwendigkeit der Betreuung geschrieben hat. Wie Kohlenklau dir ja schon geschrieben hat solltest du dich unverzüglich an das zuständige AG wenden und deine Bereitschaft zur Übernahme der Betreuung mitteilen. Ich finde es übrigens ein sehr merkwürdiges Verhalten des Heimes einen Antrag auf Betreuung zu stellen ohne dies mit den Angehörigen zu besprechen. Den Antrag dazu findest du übrigens in der Betreuungsakte wenn du Akteneinsicht bekommst. Hier würde ich doch mal ein Wort mit der Heimleitung und ggfls. dem Träger reden. Gruß, Andreas |
26.06.2009, 11:31 | #5 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo fati,
eine Anhörung mit dem Betroffenen ist schon üblich. Vielleicht war Dein Vater gerade zu diesem Zeitpunkt neben der Spur und kann sich an nichts erinnern? Das wäre dann ja auch eine Begründung, daß die Betreuung eingerichtet wurde. Vielleicht wurde diese auch zunächst vorläufig eingerichtet? Versuch bei Gericht Infos zu bekommen, dann siehst Du weiter. Alles andere ist reine Spekulation. Gruß Kohlenklau
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26.06.2009, 11:53 | #6 | |||
Einsteiger
Registriert seit: 25.06.2009
Beiträge: 13
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Zitat:
Der Hausarzt hat auch bestätigt, dass der Antrag vom Heim gekommen ist und er selbst hat darüber auch nicht mit meinem Vater gesprochen. Der Hausarzt hat mir angeboten, dass er mir etwas schreibt für das Amtsgericht, dass er die Betreuung über mich sinnvoll erachtet, da er mich ja auch kennt und weiß, dass ich immer die Dinge meines Vaters geregelt habe. Zitat:
Zitat:
erst mal vielen Dank für eure Antworten, Fati |
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26.06.2009, 12:00 | #7 | |
Einsteiger
Registriert seit: 25.06.2009
Beiträge: 13
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für zwei Jahre sagte die Frau vom Heim
Zitat:
richtig schlimm ist ja dass die Briefe ihm nicht gegeben werden, so dass ich nicht gleich auf diesen ersten Brief reagieren konnte wie ist das denn eigentlich könnte man die Betreuungsperson relativ einfach ändern, also auf mich als Tochter oder ist das problematisch der Schock gestern war ja für uns eigentlich Betreuung generell, nachdem der Hausarzt aber diese Gutachten geschrieben hat, werden wir da ja wohl nicht rauskommen Viele Grüße, Fati |
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26.06.2009, 12:51 | #8 | |
Admin/ Berufsbetreuer
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Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
nicht nur üblich sondern vorgegeben im § 68 FGG. Der Schilderung nach wundert mich die ganze Vorgehensweise schon. Ich kenne es aus dem hiesigen Raum so das die Anhörung als unerläßlich angesehen wird. Außer natürlich in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen. Aber die scheinen ja hier nicht vorzuliegen. Auch die Einrichtung einer nicht vorläufigen Betreuung lediglich aufgrund eines hausärztlichen Attestes kenne ich nicht. Da ist bei unseren Gerichten ein fachärztliches Attest Voraussetzung. Gruß, Andreas Geändert von agw (26.06.2009 um 12:54 Uhr) |
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26.06.2009, 21:37 | #9 |
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Beiträge: 214
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Hallo fati,
alles etwas seltsam - agw kann ich nur zustimmen, die Gerichte kommen auch, wenn die Person desorientiert und nicht-sprechend sind automatisch zur Befragung. Andererseits ist es aber tatsächlich so, dass hausärtzliche Gutachten in 90% der Fälle angefordert werden, wenn der Arzt in der Einrichtung arbeitet - Gott sei Dank Tendenz abnehmend... Was ich rein rechtlich interessant finde, wer hat denn die Post deines Vaters geöffnet, als noch keine Betreuung bestand? Der Verweis auf zeitweise desorientiert rechtfertigt keinesfalls einen Verstoß gegen das Grundgesetz (Postgeheimnis -§13?). Dies ist allein schon ein eigener Betreuungsbereich! Gruß M.
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26.06.2009, 22:10 | #10 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
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Beiträge: 580
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Ich frage mich, ob hier Gespräche geführt wurden, die mißverständlich waren. Das Heim könnte aus der Aussage, dass der jetzt Betreute im wesentlichen klar sei, den Schluß gezogen haben, dass die Tochter, die die Betreuung für überflüssig hält, versuchen wird, ihre Einrichung zu verhindern und deshalb in dem Verfahren tunlichst außen vor gelassen werden sollte.
Ich erlebe es gelegentlich, dass ich für bestimmte Heime überflüssige Beschlüsse besorgen soll bzw. mir vom Gericht schriftlich bestätigen lassen muss, dass ein Beschluss in einer bestimmten Sache nicht erforderlich ist. Da kann ich immer wieder erzählen, dass bei jemandem, der das Bett weder verlassen kann noch will, das Bettgitter eine pflegerische Maßnahme ist. Ohne gerichtliche Bestätigung weigern sie sich einfach, es hochzuziehen. Es könnte also sein, dass das Heim einen handzahmen Betreuer wollte und den nicht in einer Tochter sah, die die Betreuung für überflüssig hält. Womöglich hat man bei der Anregung der Betreuung einfach "vergessen" zu erwähnen, dass es familiäre Kontakte gibt. Geändert von ronja (27.06.2009 um 18:11 Uhr) |
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