Dies ist ein Beitrag zum Thema Darf eine Betreute Widerspruch gegen einen Beschluß vom Gericht einlegen ? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo hallo, Ich habe noch eine Frage:
Dürfte eine Betreute gegen einen Gerichtsbeschluß Beschwerde einlegen, auch wenn die Betreute nicht ...
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26.06.2009, 21:08 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 227
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Darf eine Betreute Widerspruch gegen einen Beschluß vom Gericht einlegen ?
Hallo hallo, Ich habe noch eine Frage:
Dürfte eine Betreute gegen einen Gerichtsbeschluß Beschwerde einlegen, auch wenn die Betreute nicht lesen und schreiben könnte. Ihre Betreuerin wäre niemals mit der Beschwerde einverstanden, weil das ihre Arbeit kritisieren würde. Die Betreuerin würde jegliche Beschwerde-Formulierung "überhören". Lieben Dank im voraus |
27.06.2009, 00:39 | #2 |
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
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Hallo,
selbstverständlich darf sie das. Bei der zuständigen Rechtspflegerin vorsprechen und die Beschwerde mündlich vortragen und protokollieren lassen. Analphabetismus beraubt einem nicht der eigenen Rechte. Gruß Karla |
29.06.2009, 22:18 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 227
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Darf eine Betreute Widerspruch gegen einen Beschluß vom Gericht einlegen ?
Hallo Karla,
danke für Deine Antwort. Wenn es denn so einfach wäre. Betreute war bei Gericht, dort hat man auch ihre Wünsche aufgenommen - meine Betreuerin kümmer sich nicht um mich, - kommt mich seit 7 Monaten nicht besuchen - erklärt mir nix - verbietet mir, auf ihren Anrufbeantworter zu sprechen - etc. nur nicht die Worte: "ich will Beschwerde einlegen". Danach hat man es protokolliert, ihr vorgelesen, sie hat unterschrieben und dann wurde das Protokoll in die Akte geheftet. Sie bekam keinen Durchschlag ... ..... (vielleicht weil sie nicht lesen kann ? Warum dann die Unterschrift ...) Das war ein Beispiel aus der Praxis, wie Betreute "im Kreis laufen". Es bleibt vermutlich nur noch, das Unrecht zu ertragen.... Lieben Gruß |
01.07.2009, 07:20 | #4 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 04.02.2008
Ort: Deuschland, Bayern
Beiträge: 36
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Solange sie geschäftsfähig ist, kann sie selbstverständlich Widerspruch einlegen, sie ist ja nicht entmündigt.
Aber gehe nicht zum Rechtspfleger, der hat damit nichts zu tun, wende dich an die Geschäftsstelle, diese wird den Antrag dann aufnehmen. Es muss nicht unbedingt draufstehen dass sie Beschwerde einlegt, es wird ja dem Richter vorgelegt und dieser wird es dann wohl als Beschwerde auslegen. Jetzt wartet doch erstmal ab bevor ihr alle Pferde scheu macht. Und fragt nicht nach einer Woche gleich wieder nach wie der Verfahrensstand ist, es dauert ne Weile. Selbstverständlich wird es in die Akte geheftet, damit es dem Richter vorgelegt werden kann. Das hat alles seine Richtigkeit. Die Unterschrift ist nur dafür da, damit man sieht, dass dies auch wirklich von der Betroffenen ist. Ein Durchschlag muss nicht übergeben werden, kann aber verlangt werden. LG Markus
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Ich arbeite zwar im Betreuungsgericht, weiß aber nicht alles und meine Antworten sind ohne Gewähr. Geändert von shotokan-man (01.07.2009 um 07:24 Uhr) |
01.07.2009, 22:45 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 227
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Darf eine Betreute Widerspruch einlegen?
Hallo hallo, Danke für Deine Antwort ! Das könnte mir Mut machen. Also warten wir es ab. Die Betreute ging auf das Amtsgericht (in Niedersachsen).
Also, Ende April 09 war die Betreute dort. Jetzt haben wir 1.7.09. Nach meinen neuen Erkenntnissen soll es hier in Niedersachsen so laufen, daß erst einmal erst alles abgelegt wird und dann irgendwann der Richterin vorgelegt wird. Wann das dann sein soll/wird, das erschießt sich uns nicht. Wir warten eben. Nebenbei: Daß eine Betreuerin sich über ein Halbes Jahr (Betreuung besteht seit 8 Monaten) nicht blicken läßt ist i. O. ?????? Die Betreute ist quick lebendig, geht in Werkstatt, nimmt also aktiv am Leben teil.... wohnt im Wohnheim ... Lieben Gruß |
02.07.2009, 19:40 | #6 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
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Zitat:
nimm nicht persönlich, aber hier in diesem Forum scheint es üblich zu sein, Themenkomplexe zu zerpflücken und du machst da mit = ich weiß nicht mehr warum es mal ursprünglich ging Grundsätzlich finde ich es gut, auch geistig behinderten Menschen den Weg zum Gericht zu ebnen - hoffe aber dennoch, dass dies so im Team oder was auch immer abgeklärt war (es soll ja auch Heimbewohner geben, die mal mit links schwierigste double-bind-Beziehungen mit Personen aus dem professionellen Umfeld aufbauen können)... Ansonsten, weshalb soll das Gericht schnell handeln - wenn die Widerspruchsfrist eingehalten wurde, reicht das... Bzgl. gewünschter Besuche - kommt immer auf den Betreuer an, zumal wenn nichts anliegt, wie du ja selbst schreibts.... Gruß M.
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analphabetismus, beschwerde, widerspruch |
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