Dies ist ein Beitrag zum Thema Gewerblicher Besuchsdienst im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
mein Name ist Andreas und habe mich neu hier angemeldet. Ich habe eine Frage, die vielleicht nur bedingt mit ...
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#1 |
Gesperrt
Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 4
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Hallo,
mein Name ist Andreas und habe mich neu hier angemeldet. Ich habe eine Frage, die vielleicht nur bedingt mit der Betreuung zu tun hat. Ich hoffe, ich bin hier trotzdem richtig und Ihr könnt mir weiterhelfen. Ich möchte gern einen gewerblichen Besuchsdienst (1-Mann-Betrieb) gründen. Pflege würde ich dabei nicht anbieten, lediglich mit den Menschen spazierengehen, unterhalten, vielleicht auch mal mit Ihnen einkaufen, Behördengänge oder sonstige Erledigungen machen. Meine Fragen nun: * Was muss ich rechtlich beachten? Wie kann ich mich absichern? * Sollte ich die/den in Anspruch nehmende/n zuvor einen Vertrag unterzeichnen lassen? Wenn ja, was muss da drin stehen? * Sonstige Dinge, die ich bei solch einer Gewerbegründung beachten sollte? Ich denke z.B. daran, was passieren würde, wenn der Besuchte beim Spazierengehen stürzt und sich verletzt. Oder ein anderes Szenario, das in meiner Zivizeit gern zur Abschreckung erzählt wurde: Ich würde beschuldigt, den/die Besuchte/n beklaut oder gar verletzt zu haben. Wie kann ich mich im Voraus rechtlich absichern? Ich freue mich auf Eure Antworten und danke Euch im Voraus. Herzliche Grüße, Andi |
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#2 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo ernie,
Zitat:
Wogegen willst Du Dich absichern? Wenn es gegen die u.g. Punkte geht, dann ist eine Haftpflichtversicherung ein 'must'. Mit den Betrugsvorwürfen must Du allerdings immer rechnen und man kann sich nicht dagegen versichern, nur ein Höchstmaß an Transparenz schaffen und sich nach allen Seiten durch redliches Verhalten absichern. Was Du rechtlich beachten mußt? Was man halt bei einer Gründung beachten muß. Gewerbeanmeldung, Meldung an's Finanzamt (Steuernummer), wenn die Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus erfolgt, natürlich auch die Absprache mit dem Arbeitsamt/JobCenter (gibt ja auch Gründungsdarlehn, etc.). Dafür gibt es aber Steuerberater, die all diese Sachen abklären und beraten. Natürlich mußt/solltest Du vorab etwas schriftliches mit Deinen Kunden ausmachen. Es gelten zwar auch mündliche Absprachen, aber die sind bei Auseinandersetzungen nur schwer zu belegen. Es herrscht Vertragsfreiheit, daher kannst Du in den Vertrag zunächst reinschreiben, was Du willst. Art der Dienstleistung, Dein Leistungsspektrum, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Dein Preis, Geltungsdauer des Vertrages, ... . Bevor Du Dich selbständig machst, solltest Du die Gründungsberatung z.B. der IHKs in Anspruch nehmen. Es gibt sogenannte Gründungsmessen, auf denen man Kontakte knüpfen und Beratungsangebote wahrnehmen kann. Wie sieht es mit der Finanzierung aus? Du brauchst einen Buisnessplan, eine Marktanalyse, Preiskalkulation und und und. Diese Fragen solltest Du vorab mit einem Gründungsberater durchsprechen. Bin mal gespannt, welche anderen Ideen noch kommen. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#3 |
Gesperrt
Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 4
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Hallo Kohlenklau,
das sind schonmal sehr hilfreiche Informationen. Ich forsche noch ein wenig weiter und melde mich dann nochmal. Viele Grüße, Andreas |
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#4 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Na, so einfach kommst Du hier nicht weg? Was hast Du denn bisher gemacht, welche Infos hast Du zusammengetragen? Hier sind einige Leute, die auch vor der Frage der Selbständigkeit stehen, so daß Du ruhig auch selber mal aus dem Nähkästchen plaudern kannst. Bin mal gespannt, was Du uns zu bieten hast
![]() Gruß Kohlenklau
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#5 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,764
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Hallo,
einer meiner ersten Gedanken: will er davon leben, oder soll das nur ein Zusatzverdienst für einen armen Studenten sein ? Die wohl wichtigste Frage - was kann man verdienen. Viele Heimbewohner haben kein Geld, oder Verwandte/Bekannte machen das. Finde ich überhaupt jemanden, der bereit ist, 15 Euro pro Stunde zu zahlen ? Und das Geld hat. Vor längerer Zeit hatte mal jemand die Idee, einen Seniorenservice aufzumachen. Es wurde eigentlich alles angeboten, vom Schreibdienst über Einkaufen bis hin zu Spaziergängen und aus-der-Zeitung-vorlesen. Alles nur eine Frage des Geldes. Scheint sich aber nicht durchgesetzt zu haben, einfach mal googeln. Der Nachteil ist immer, dass diese Angebote sehr personalintensiv und damit teuer sind. Gruß Andreas |
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#6 | |
Gesperrt
Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 4
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Noa gut.
Zitat:
@Andreas: Danke für den Hinweis. Stimmt schon, was Du schreibst. Zumal es ja auch ehrenamtliche Besuchsdienste gibt, die nichts verlangen. Dennoch denke ich, kann daraus was werden. Durch meine Erfahrung, meinen guten Draht zu älteren Menschen und Zusatzqualifikationen kann ich evtl. einigies bieten, was man im "normalen" Besuchsdienst nicht erhält. Danke für Eure Hilfe! Andreas |
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#7 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo ernie,
welche Zusatzqualifikationen meinst Du?
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#8 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Also ich habe für einige Betreute einen gewerblichen Besuchsdienst engagiert. Hier bezahle ich, bzw. die Betreuten 10,- €/ Std. Bin hier auch meist zufriedener, als mit den ehrenamtlichen Besuchsdiensten. Sie kauft eben auch mal für die Betreuten ein, setzt sich mit ihnen in ein Taxi für den Bekleidungseinkauf, geht zu den Geburtstagen oder nimmt mit ihnen gemeinsam an Aktivitäten im Heim teil und geht einfach mehr auf ihre Wünsche und Vorlieben ein.
Für mich als Betreuerin erleichtert es die Arbeit, da ich oft Informationen direkt von ihr erhalte und somit auch nochmal von anderer Seite über das Wohlbefinden meiner Schützlinge informiert werde. Leider ist dies seitens der Heime nicht immer so der Fall und wenn sie ein- bis zweimal die Woche vor Ort ist, bekommt sie viel mehr mit. Sie hat damals, wie hier schon angeregt, ein Gewerbe angemeldet und beim Finanzamt eine Steuernummer eingeholt. Das brauchte ich auch als Absicherung. Einen Vertrag haben wir nicht extra für die Besuchsdienste abgeschlossen. Ich zahle ihr das Geld jeweils gegen Quittung aus, bzw. schreibt sie eine kleine Rechnung. Bisher kam hier auch seitens des Gerichtes bei Vorlage der jährlichen Rechnungslegung nie eine Beanstandung. Ich glaube versicherungstechnisch hat sie noch nichts abgeschlossen, werde sie aber nochmal fragen, da ich sie morgen sehe. In meiner damaligen Tätigkeit als Familienhelferin habe ich mich mit einer Haftpflichtversicherung für diese Arbeit abgesichert, falls mir mal was mit den Kindern o.ä. passiert. So etwas müsste es auch für diesen Fall geben. Eine Absicherung gegen Beschuldigungen, wie Diebstahl etc. gibt es nicht. Wenn, dann wüßte ich die auch gern... ![]() |
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#9 |
Gesperrt
Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 4
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Hallo BetrKl,
vielen Dank für Deine Antwort, das hilft mir wirklich sehr. Es wäre nett, wenn Du mal nachfragst. @Kohlenklau: Ich habe demnächst meine Ausbildung in einem Bereich der Gesprächspsychotherapie abgeschlossen, habe einen mehrmonatigen Vorbereitungskurs für den Hospizdienst belegt und nehme immer wieder an Workshops zu verschiedenen relevanten Themen teil. Meinen Zivildienst in der Alten- und Behindertenpflege rechne ich ebenfalls zu den Zusatzqualifikationen, auch wenn ich Pflege im Besuchsdienst nicht anbieten werde/darf. |
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#10 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Hallo Ernie,
wie ich es mir gedacht habe, sie hat sich bisher versicherungstechnisch noch nicht abgesichert. Habe ihr es aber angeraten, denn man weiss ja nie, was so alles passieren kann. Dann weiterhin viel Erfolg! ![]() |
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gründerzuschuß, selbständigkeit |
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