Dies ist ein Beitrag zum Thema widerspruch gegen gerichtsbeschluss im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
nicht wundern.......
ich habe einen antrag auf betreuerwechsel gestellt und mittlerweile eine anhörung vor gericht gehabt.
die hüüüü und hott ...
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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nicht wundern.......
ich habe einen antrag auf betreuerwechsel gestellt und mittlerweile eine anhörung vor gericht gehabt. die hüüüü und hott - dynamik erspare ich allen hier im detail.... für mich schimmert so subtil durch, dass die betreuung aufgehoben werden soll (obwohl kein gegengutachten besteht und ein anderes neues (ohne bezug zum amtsgericht aber zur krankheit) auch in die gleiche sinnkerbe haut. die richterin hat mich gebeten, mich bis freitag zu entscheiden. kann ich auch einen widerspruch g e g e n die aufhebung der betreuung einlegen?? bitte jetzt nur schmunzeln und keine häme bitte! gab es schonmal so einen ähnlich gelagerten "fall" in der rechtsprechung? stehe da ziemlich doof da......und bitte um informationen. danke im voraus! lg nam
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
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#2 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,066
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Hallo nam,
was sagt denn dein jetziger Betreuer dazu? (unabhängig davon, dass du ihn wechseln willst) Befürwortet er eine Aufhebung? Und zwischen was konkret sollst du dich entscheiden? Ja zur Betreuung mit dem alten Betreuer oder Aufhebung? Fänd ich sehr böse, so eine Wahl. Aus eigener Erfahrung kann ich beitragen, dass bislang bei JEDER meiner Verlängerungen der Richter an sich die Betreuung unbedingt aufheben wollte, und nur wegen der Gutachten dann ein Jahr bewilligte. Im letzten Jahr kam dann ein Brief mit dem Wortlaut "Kann nunmehr die Betreuung aufgehoben werden?" :-/ Wegen der Ausführungen meiner Betreuerin, sowie des dann eingeholten Gutachters wurde dann um 3 oder 4 Jahre verlängert. Nun hab ich erstmal ein bisschen Ruhe. Du kannst aber, wenn ich mich richtig erinner, gegen jede Entscheidung Beschwerde beim Landgericht dann einlegen. Ich treffe morgen mittag meine Betreuerin, die frage ich und poste die Antwort, sollte bis dahin sonst niemand hier geantwortet haben. Gruss, MurphysLaw |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen,
einen solchen "Fall" hatte ich als Berufsbetreuerin 2 Mal: es kam während der Betreuung zu vielen Unstimmigkeiten zwischen meinem Betreuten und mir. Alle Beschwerden wurden geklärt. Es war so, dass ich in dem mir möglichen Rahmen nachweisbar alles getan hatte was ging. Mein Betreuter sah das durchgängig anders und wollte immer wieder einen Betreuerwechsel. Es gab andererseits keine persönlichen unüberwindbaren Schwierigkeiten zwischen uns. Der Richter hat dann festgestellt, dass derjenige zwar einen Betreuunsgbedarf hat aber das es unmöglich ist ihn zu betreuen und die Betreuung wurde aufgehoben. Eine solche Entscheidung wird immer Einzelfallbezogen sein und kann nicht generalisiert werden. Beschwerde kann man beim Landgericht auch gegen die Aufhebung der Betreuung einlegen und vielleicht wird der Entscheidung- falls es so käme- dann abgeholfen. Gruss M. Mohr |
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#4 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zu klären wäre doch zunächst, soll die Betreuung mangels Betreuungsbedarf aufgehoben werden, oder soll die Betreuung mangels Mitwirkung des Betroffenen aufgehoben werden soll?
Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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#5 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,066
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Hallo nam,
ich "schulde" dir noch eine Antwort. Ja, du kannst gegen die Entscheidung des Amtsrichters Beschwerde beim Landgericht einlegen. Ob du dort Aussicht auf Erfolg hast, hängt wieder von der Frage ab, die Stracciatellemaus gestellt hat. Gruss, MurphysLaw |
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#6 |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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erstmal vielen dank für die antworten!
über mangelnde mitwirkung/betreuungsbedarf muss ich mir gedanken machen, weil es eben nicht so einfach "passt". mangelnde mitwirkung des betreuers würde eher passen.... von der sachlage ist es erstmal so: ich habe am 03.06.09 den antrag auf betreuerwechsel gestellt. bis dahin ist niemand auf die idee gekommen, dass ein betreuungsbedarf nicht mehr besteht. aufeinmal wird argumentiert, der "wehrt" sich, ergo ist er auch "gesund". solange alles solala weiterläuft (meine verschuldung nimmt zu und der betreuer hat seine ruhe)......ich möchte mich jetzt aber nicht "billig" unter den teppich kehren lassen. jetzt geht es mir "wieder gut".....und wenn ich wieder "in der gosse liege" dann besteht wieder betreuungsbedarf? wie oft soll sich das denn wiederholen? kann doch wohl nicht sein......mir geht es überhaupt nicht gut. zur einrichtung der betreuung war ein ärztliches gutachten nötig......um das mal eben abzublasen genügen ein paar flache und schwammige argumente aus dem munde von nicht-medizinern? bei der ladung war ein mitarbeiter von der kreis betreuungsstelle...anwesend (den ich noch nicht kannte und er mich auch nicht). auf meine nachfrage, ob er vorschläge hätte konnte er nur mit den schultern zucken. das konnt ich ja noch verkraften.....aber als er seinen eindruck zu meiner person mitteilte (ungefragt und aus ca 20min zuhören!) , da habe ich doch leicht die contenance verloren..... ich habe ihn gefragt, wozu er eigentlich hier und in welcher form er sich "vorbereitet" hat. und seine fachlich gar nicht gefragte stellungnahme kann er sich getrost sparen. die richterin wirkte auf mich etwas unsicher .....noch nicht so alt, zu dem hatte ich auch den eindruck, sie wollte klärend nichts vertiefen, weil ihr das zu komplex werden würde. meine ambulante betreuerin, die mit war, sagte anschliessend....gemäß ihrer erfahrungen mit dem amtsgericht, dass ein "alter" vormundschaftsrichter mit sicherheit mal den mahnenden zeigefinger erhoben hätte, was die qualität der betreuung angeht. wie gesagt, mir geht es immer noch nicht gut genug..(medizinisch/therapeutisch ist ja noch nichts erfolgt).....dann kommt hinzu, dass das ganze mal eben aufgehoben werden soll. und aus persönlicher sicht, finde ich es eine riesensauerei, dass ein berufsbetreuer ein derartiges "problemschlachtfeld" hinter-lässt und dafür noch "belohnt" wird....... moralisch finde ich es sub omni canone, dass der betreuer sich denkt....jau der "erfolg" gibt mir recht.....ich kann mich weiter betreuungstechnisch wie der elefant im porzellanladen bewegen. die gesetzliche betreuung hat für mich bis dato zu der erkenntnis geführt: meine probleme sind nicht weniger geworden, sondern mehr. belastung statt entlastung! ich weiss, dass ich das nicht verallgemeinern kann und darf.....aber zur zeit bin ich trotz der gebotenen sachlichkeit, doch sehr emotional angepisst....... ach...vergessen: das gerichtlich bestellte gutachten (dezember 2008) sagt aufgrund der schwere der erkarnkung eben einen konkreten betreuungsbedarf aus. weiter habe ich eine feststellung der schwerbehinderung zu 50% (mai2009) aufgrund der depression und selbst mein "erz-feind" die bundesagentur für arbeit (juni2009) bescheinigt mir in ihrem ärztlichen gutachten "dass ich mit Sicherheit zu dem Personenkreis der psychisch/seelisch schwerbehinderten zu zählen bin. danke für eure antworten im voraus! liebe, wenn auch verzweifelte grüße nam
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
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#7 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,066
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Hallo nam,
wie drücke ich mich am besten aus? Meine Erfahrung ist, wenn du etwas erreichen möchtest, musst du am ehesten so sein, wie der Entscheidungsträger denkt, dass man min. sein müsste. Verstehst du? Ein Betreuter, der genaue Übersicht über seine Probleme/Schulden hat, einem gesetzlichen Betreuer gar Unfähigkeit/Fehler/Nachlässigkeit vorwirft, macht halt schnell den Eindruck, als habe er alles im Griff bzw. wisse im Grunde genommen sehr genau, was wie zu tun sei. Es ist ein grosses Problem, wenn z.B. Richter, die einen ja max. 1x im Jahr für rund 30 Min sehen und sonst nix mitkriegen, in der Zeit nicht einen eher hilflosen, verzweifelten und überforderten Menschen erleben. Die wissen nix von Tagesform, die besonders auch bei Depressionen extrem unterschiedlich sein können und welche Kräfte man knapp vorm Zusammenbruch noch mobilisiert, um sein weiteres Überleben in (aus eigener Sicht) sinnvolle Bahnen zu lenken. "Mein Richter" z.B. äusserte u.a. beim letzten Mal, er befürchte eine Co-Abhängigkeit (!!) meiner Betreuerin als Argument, weshalb in seinen Augen meine Betreuung aufzuheben sei .... Ich weiss natürlich nicht, was im Einzelnen in deiner Betreuung schief läuft. Schulden können sich z.B. auch dadurch erhöhen, dass ein Betreuer Kleinstraten vereinbart, dadurch aber länger Zinsen anfallen (um mal ein banales Beispiel zu bringen). In so einem Falle wächst zwar objektiv dein Schuldenberg und bleibt länger bestehen, es macht aber aus persönlich wirtschaftlicher Sicht heraus, durchaus Sinn, so zu agieren. Und ein letztes. So schwer es manchmal auch ist, gebe ich eines zu bedenken. Eine Betreuung ist kein "Wunschkonzert", der Betreuer muss zwar in deinem Sinn handeln, der Sinn aber muss nur objektiv bestehen, er muss sich nicht mit deinen urpersönlichen Wünschen/Vorstellungen denken und stets voll nach "deiner Nase" gerichtet sein. Hilfe annehmen kann auch bedeuten, Hilfe zu erhalten, die einem nicht gut "schmeckt". Ich will dir nix unterstellen, versteh mich bitte nicht falsch, aber gehe auch in dich und überprüfe deine Ansprüche an eine Betreuung mit realen Möglichkeiten. Solltest du dann zum Schluss kommen, dein Widerstand sei gerechtfertigt etc. kannst du halt beim Landgericht eine Beschwerde gegen eine etwaige Aufhebung der Betreuung einlegen. Und ja, es ist durchaus üblich, Betreute aus einer Betreuung zu nehmen und sie zu testen, ob und wie sie damit klarkommen. Weil wenn es schief geht, kann jederzeit ein Antrag auf erneute Einrichtung bei nachgeprüftem Bedarf gestellt werden. Viele Grüsse, MurphysLaw |
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#8 |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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hallo an alle und danke für die antworten!
@murphyslaw: die idee mit dem entscheidungsträger bzw in meinem fall der entscheidungsträgerin war die richtige. ich habe der richterin in aller deutlichkeit gesagt, dass ich nicht mit einem größeren problemberg aus der betreuung gehen möchte als zu beginn der betreuung. ebenso habe ich deutlich gemacht, dass ich auf die (zum zeitpunkt der ladung konnte der mitarbeiter keine machen...guuuuut vorbereitet, aber seinen eindruck mitteilen, den er nach 10-20 min so gewinnen konnte.....darauf habe ich ihn erstmal "angefaucht", dass das gar nicht seine baustelle ist und wenn er schon keine vorschläge hat möchte er sich doch mit überflüssigen kommentaren bedeckt halten) "service" leistungen der betreuungstelle des kreises gut verzichten kann....eine so eine glanznummer reicht für meinen bedarf und auch meine kräfte. als das kapitel der betreuerhaftung zum thema wurde,wurde der jetzige betreuer sehr wortkarg.....muss wohl an dem reinen gewissen liegen. klar ist das eine andere baustelle.......aber es steht ja im zusammenhang mit dem aktuellen problemberg oder trümmerhaufen. gegenüber der richterin habe ich betont, dass ich eine(n) berufsbetreuerIn aus dem bereich der rechtskunde doch vorziehen würde....zwischenmenschliches war in der letzten zeit eh nicht von belang (erforderliche betreuung im persönlichen gespräch)...natürlich freue ich mich sehr darüber wenn es zwischenmenschlich stimmig ist..... anzumerken ist noch (nur so kann ich mir das procedere erklären)....die richterin ist noch nicht soo alt....ich denke oder besser vermute sie wollte das "fass" nicht komplett aufmachen und hat versucht den einfachsten weg (aufhebung der betreuung) zu wählen......es könne ja wieder eine eingerichtet werden, wenn es nötig sei......WIE oft soll sich das denn wiederholen im leben?? jetziger stand der dinge ist: die betreuung wird nict aufgehoben. ih habe zu nächster woche einen termin bei einem berufsbetreuer , den die richterin direkt ohne (zwischen-)kontakt zur betreuungsstelle des kreises angemorst hat. am telefon war er schonmal interessiert (wobei ich ihn gleich "vorgewarnt" habe, dass der vorherige betreuer eine schöne baustelle hinterlassen hat) ich konnte mich deshalb nicht so flüssig melden...weil es mir erstens nicht so pralle ging, ich die tretminen oder hiobsbotschaften, die jetzt aufgrund der "hervorragenden" arbeit des vorherigen betreuers sich so langsam ans tageslicht drängen, managen musste...was einem ja auch wieder zum vorwurf gemacht wurde.......macht man nix......heisst es: da könnten sie mal engagement zeigen...mcht man was: sie brauchen ja gar keine betreuung.... das betreuung letztendlich nicht die ursache ist, sondern die erkrankung dahinters steht wird dann mal schnell verdrängt......bis zum heutigen tage bin ich nicht in medizinischer behandlung, wobei dieses in mehreren gutachten für zwingend notwendig gehalten wurde.....selbst mein "erzfeind" die bundesagentur für arbeit attestiert mir das......soviel zur qualität der gesundheitssorge im letzten halben jahr.....gut ding will eben weile haben........ einziger lichtblick: meine "zusatzbetreuung" zeigt sich engagiert und frustrationstolerant ( gegenüber dem angehäuften problemen) und.....mein prozesskostenhilfeantrag hinsichtlich der betreuerhaftung ist durch....was ja schon mal kein schlechtes zeichen ist.....auch wenn noch alles offen ist. erstmal vielen dank für die vielen tipps.... lg nam
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#9 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,066
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Hallo nam,
ich gratuliere dir zum Etappensieg! Was ich aber überhaupt nicht verstehe ist, wieso bist du nicht in ärztlicher Behandlung? Da du über die ARGE auch krankenversichert bist, sollte es zumindest daran nicht liegen? Kann dich deine "Fachstunden-Betreuung" diesbezüglich nicht unterstützen? Allerdings weiss ich aus früherer Erfahrung auch noch leidlich, dass Fachärzte zuweilen wochenlang keine Ersttermine frei haben .... :-/ Ich drück dir die Daumen, dass es sich alles weiter in deinem Sinne entwickelt! Gruss, MurphysLaw |
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#10 |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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das "problem" sind die ärzte.......gute sind selten und haben auch wenig terminressourcen frei (was ich ja verstehen kann)......und der rest ist mir (gerade in der provinz gilt ja noch: es gibt minderbekittelte und bekittelte.....zweifeln sie an meiner kompetenz? wie schön das sie das kognitiv bemerken...)
zum selbstschutz muss ich ja erstmal den oder die person kennenlernen.......also schwaller habe ich jetzt satt....deswegen bin ich ein wenig auf "krawall" gebürstet..........und teilweise fehlt mir die kraft aufgrund meiner erkrankung...gerade wenn man solche grabenkämpfe nebenbei ausfechten muss......kannte mich ja vorher auch nicht aus, habe vertraut......und mich in die irre führen lassen....das chaos jetzt zu lichten kostet auch kraft übrigens: mein "noch"-betreuer hat nicht einmal gefragt wie es mir geht oder wie es mit meiner medizinischen versorgung aussieht. ein fazit: ein backs zur rechten zeit (leider zu spät) schafft ruhe und gemütlichkeit! lg nam
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