Dies ist ein Beitrag zum Thema Wirklich nur Anspruch auf Regelsatz? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Reni,
Zitat:
Zitat von Reni12
KRANKENGELD!!!!!
ich bin dann mal draußen. Wünsche Dir noch viel Erfolg bei der Darlehnsangelegenheit.
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#31 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo Reni,
ich bin dann mal draußen. Wünsche Dir noch viel Erfolg bei der Darlehnsangelegenheit. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#32 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 29
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Sorry Kohlenklau.... aber ich hatte das schon mehrfach geschrieben.
Bin nervlich ziemlich am Ende.
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#33 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Mag sein, aber es wird bestimmt nicht besser, wenn Du Dich in's Elend ergibst und nur darüber sinierst, was der Betreuer alles machen sollte, könnte, müßte ... . Mach endlich selber was, dann siehst Du auch wieder Land. Setz ein Schreiben an den Betreuer auf, erkundige Dich bei Gericht nach dem Verfahren für die Titulierung. Denk aber auch mal darüber nach, welche Konsequenzen es für Dich hätte, wenn Du das Geld gar nicht oder zumindest für eine längere Zeit nicht wiedersiehst. Sprich auch mal Freunden oder Bekannten über die Angelegenheit.
Die Entschuldigung ehrt Dich. Gruß Kohlenklau
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#34 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 29
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Es gibt Neuigkeiten, die mich immer stutziger machen und die Kompetenz/Ehrlichkeit des Betreuers stark in Frage stellen.
Ich hatte den Betreuer gebeten, mir zur Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit den Leistungsbescheid in Kopie zukommen zu lassen. Heute kam ein Brief, in den der Betreuer einen einzigen Kontoauszug mit lediglich einer Buchung in Kopie beilegte zur "Glaubhaftmachung". Der Kontostand weist ein Plus von knapp 20,00 € auf. Es ist nicht ersichtlich wann wie viel Geld eingeht und wohin die Gelder verteilt werden. Ferner teilte mir der Betreuer nun mit, dass der Betreute tatsächlich nach wie vor Krankengeld und nicht Regelleistung erhält. Das KG würde allerdings nicht in der von mir behaupteten Höhe gezahlt werden. Komisch. Erst schreibt der Betreuer, dass der Betreute Krankengeld bekommt. Im 2. Brief behauptet er, dass sein Betreuter lediglich Regelleistung in Höhe von 359,00 € erhält und nun plötzlich bekommt er doch wieder Krankengeld, aber nicht in der Höhe, die mir 100 % bekannt ist. Wird Krankengeld nach einer gewissen Zeit gekürzt? Wäre mir neu. Fakt ist, dass die Aussagen des Betreuers extrem widersprüchlich sind und ich immer noch keinen Beweis der Zahlungsunfähigkeit habe.
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#35 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
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Was will denn dein Ex?
Wenn er seiner Betreuerin sagt, er möchte Schulden tilgen, dann muss sie das auch tun. Dass sich Leistungsbezug ändert kann schon sein. Bei einer Reha ist normalerweise die RV der Träger, nicht mehr die KK. ihre-vorsorge.de: Expertenforum - Thema - RE: Krankengeld oder Überbrückungsgeld? Reha aus arbeitsunfähigkeit heraus! Marion
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„Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ Kurt Marti "Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt.“ Albert Einstein Geändert von Marion-E (16.07.2009 um 13:06 Uhr) |
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#36 | |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 29
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Zitat:
Genauso kenne ich das auch und mein Ex hat mir auch gesagt, dass Übergangsgeld von der RV gezahlt wird. Diese ist allerding ähnlich hoch wie das KG.
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#37 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,
in dieser Ausschliesslichkeit stimmt es keinesfalls: Zitat: Wenn er seiner Betreuerin sagt, er möchte Schulden tilgen, dann muss sie das auch tun. Das hängt immer von den näheren Umständen ab- die wir nicht kennen- und davon ob "er" weiss was er da sagt. Dem Willen der Betreuten muss nicht unbedingt gefolgt werden. Grüsse M. mohr |
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#38 | |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 29
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Zitat:
Erst als er merkte, dass ich kein blödes Blondchen bin und nicht locker lasse, gab er zu, dass der Betreute doch Krankengeld bekäme (muss aber Übergangsgeld sein). Als Nachweis schickte er mir lediglich einen Kontoauszug mit einer kleinen Abbuchung, Kontostand + 20 € am 02.07.09. Das ist kein Beweis. Sinnvoller wäre gewesen, wenn er mir den Nachweis bringen würde, was mein Ex tatsächlich an Geldeingang hat. Daraus macht er aber ein Staatsgeheimnis. Ich habe keine Ahnung, wohin die Gelder gehen, die er bekommt. Ich kenne die finanziellen Ein- und Ausgaben meines Ex sehr genau. Ok. Die Höhe des Übergangsgeldes ist mir nicht bekannt, dürfte aber nicht wesentlich vom KG abweichen.
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#39 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 29
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Korrigiere.
Teilweise weiß ich, wohin seine Gelder gehen. Er zahlt an seinen Sohn Unterhalt in Höhe von knapp 300 € und es wird eine Schuld getilgt in Höhe von ca. 209 € an einen anderen Gläubiger. Dann zahlt er noch knapp 100 € für eine LV und etwa 35 € für Telefon. Er selber bekommt knapp 100 € "Taschengeld". Es müssten somit etwa gut 500 € übrig bleiben. Ich weiß, dass er noch andere Verbindlichkeiten wegen nicht gezahlter Arztrechnungen hat und vermute, dass der Betreuer auch dort Raten zahlt. Das ist es ja, was mich wurmt. Wieso werde ich benachteiligt? Es gibt einen gültigen Darlehensvertrag und mein Ex hat dem Betreuer gesagt, dass es ihm wichtig ist, dass ich mein Geld zurückbekomme.
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#40 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Guten Morgen Reni!
Der Betreuer ist im Moment in keinster Weise verpflichtet Ihnen Auskunft über den Vermögensstand Ihres Ex zu geben! Wem, wann, in welcher Höhe Raten gezahlt werden liegt ohne Titulierung der Forderung im Ermessen des Betreuers. Vielleicht sollten Sie doch dem von mir aufgezeigten Weg folgen und Ihre Forderungen titulieren und vollstrecken lassen, anstatt weiter sinnlos zu spekulieren. Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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