Dies ist ein Beitrag zum Thema Wirklich nur Anspruch auf Regelsatz? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus
Guten Morgen Reni!
Der Betreuer ist im Moment in keinster Weise verpflichtet Ihnen Auskunft über den ...
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#41 | |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 29
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Zitat:
Anders scheint es leider wirklich nicht zu gehen. Ich hatte auf mehr Kooperation des Betreuers gehofft.
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
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#42 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 21.01.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 53
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Zitat:
Sie sollten sich schämen. Ich kenne zwar die Vermögensverhältnisse Ihres EX nicht, in Ihren Beiträgen haben Sie allerdings geschildert das er Zahlungswillig ist. Was soll eigentlich bei 100,- € Taschengeld (Lebenshaltungskosten?) nachbleiben. Ihre Aufrechnung kann so nicht stimmen. Miete, Nebenkosten usw. Wenn Eigentum vorhanden wird es sicher irgendwann veräußert. Erst dann können Sie auch bedient werden mit Ihren 12 000 €. Der Betreuer ist Ihnen gegenüber nicht Rechenschaftspflichtig, er handelt zum Wohle des Betreuten. Das er Ihnen einen Kontoauzug geschickt hat, zeigt das auch er gewillt ist zu kooperieren. Geben Sie ruhig die ca 1200,- € für den Titel aus.
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Gruß vom Geldsucher meine Geschichte ist für manche eventuell schlimm, eventuell hilft es auch es erst gar nicht soweit kommen zu lassen. Geändert von Geldsucher (17.07.2009 um 22:55 Uhr) Grund: Ermahnung mit Recht |
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#43 | |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Zitat:
kritische Beiträge oder Antworten - gerne. Kleine Gehässigkeiten, insbesondere gegen neue Gäste - bitte nicht. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#44 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 21.01.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 53
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OK Kohlenklau, hast ja Recht.
Habe nur gerade einen dicken Hals weil es mir ähnlich wie Ihrem EX geht, und meine Existenz durch solch eine Handlungsweise stark bedroht wird.
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Gruß vom Geldsucher meine Geschichte ist für manche eventuell schlimm, eventuell hilft es auch es erst gar nicht soweit kommen zu lassen. |
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#45 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo Geldsucher,
danke für die Änderung . Kann Deinen Frust ja verstehen, aber jeder Fall liegt anders und hier geht's um die Ratsuchenden.Schönen Abend noch Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#46 | |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
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Hallo Geldsucher,
hättest du von Anfang an gelesen, wüsstest du, dass der gute Mann derzeit ohne Wohnung ist. Zitat:
Gruss, MurphysLaw |
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#47 | |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 29
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Zitat:
@ Geldsucher, mein Ex kann nicht in die Privatinsolvenz gehen, da er sich bereits in einer solchen befindet. Im Januar 2010 wird er von seiner Restschuld befreit werden. Ich habe ihm über Jahre geholfen, ihn finanziell durchgezogen und unter die Arme gegriffen. U.a. bereits neue Schulden, die er bei anderen nach Insolvenzeröffnung gemacht hatte, getilgt. Trotzdem hatte er immer wieder enorme neue Schulden gemacht, da er gerne vom Geld anderer Leute ein "bequemes Leben" führt. Du solltest auch mal an die "Opfer" denken. Es gibt keinen Grund für mich, warum ich mich dafür schämen sollte, dass ich mein Geld zurückbekommen möchte. Und hierbei geht es nur um das Geld, welches auch als Schulden schriftlich festgehalten wurden. Tatsächlich hatte ich meinem Ex wesentlich mehr finanzielle Unterstützung zukommen lassen.
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#48 |
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Behördenmitarbeiterin
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 232
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Hallo Reni,
@ Geldsucher, mein Ex kann nicht in die Privatinsolvenz gehen, da er sich bereits in einer solchen befindet. Im Januar 2010 wird er von seiner Restschuld befreit werden. Dann ist doch aber vollkommen klar, dass andere Gläubiger -die Insolvenzgläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben- bevorzugt werden. Ich gehe mal davon aus, dass Dein Ex derzeit alles Einkommen, was über die Pfändungsfreigrenzen hinausgeht, an diese (bzw den Treuhänder) abgeben muss, insoweit dürfte wohl kein pfändbarer Betrag übrig bleiben. Ob und welche Gläubiger von dem unpfändbaren Einkommen befriedigt werden, entscheiden grundsätzlich Betreuter und Betreuer. Ich habe zB auch einen Betreuten mit privaten Schulden, die er unbedingt tilgen möchte. Soweit es geht, lasse ich ihn das machen, als ich die Betreuung aber übernommen hatte, war es so, dass er seinen Stromversorger wegen dieser Raten nicht bezahlt hat und ihm die Sperrung drohte. Da musste ich natürlich handeln und habe für einige Zeit diese Raten eingestellt, um die rückständigen Stromkosten auszugleichen. Als Betreuer muss man zwar den Willen des Betreuten immer beachten und in die Überlegungen einbeziehen, kann aber eben nicht immer nach diesem Willen handeln. Wenn ich eine Betreuung bekomme, bei der klar ist, dass viele verschiedene Gläubiger vorhanden sind und Vermögen bzw Einkommen zur Tilgung nicht ausreichen, sortiere ich die Gläubiger zunächst nach der Wichtigkeit, konkret danach, was kann dem Betreuten passieren, wenn nicht bezahlt wird. Diejenigen, die "nur" titulieren und (erfolglos) vollstrecken können, liegen leider meist ganz unten. Wenn es irgendwann möglich ist, werden die natürlich auch befriedigt, die "wichtigen" kommen aber eben zuerst. Du solltest auch mal an die "Opfer" denken. Es gibt keinen Grund für mich, warum ich mich dafür schämen sollte, dass ich mein Geld zurückbekommen möchte. Und hierbei geht es nur um das Geld, welches auch als Schulden schriftlich festgehalten wurden. Tatsächlich hatte ich meinem Ex wesentlich mehr finanzielle Unterstützung zukommen lassen.[/quote] Warum Du Dich schämen solltest, verstehe ich auch nicht, immerhin ist es Dein Geld um das es geht. Persönlich kann ich Deinen Frust wirklich sehr gut verstehen und hoffe für Dich, dass Du Dein Geld irgendwann bekommst. Betreue ich einen Schuldner, muss ich aber eben leider auch viele Gläubiger "in die Röhre schauen" lassen. Viele Grüße und viel Glück rorikae |
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#49 |
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Behördenmitarbeiterin
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 232
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Hmmm, sorry, irgendwie habe ich es mit dem richtigen zitieren nicht so.....
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#50 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 21.01.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 53
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Moin Moin
Nun wird auch mir einiges klar. Und Reni, entschuldige bitte meinen Ausbruch. Aber wie mein Name schon sagt. ![]() Natürlich ist es verständlich das Du Dein Geld zurück haben möchtest. Allerdings verstehe ich jetzt auch den Betreuer von Deinem Ex. Es kann zu diesem Zeitpunkt rechtlich die Restschuldbefreiung gefährden. Das er während der Wohlverhaltensphase erneut, eventuell mit Deiner Unterstützung, neue Schulden machen konnte, ist ja schon Grund genug die Restschuldbefreiung zu verweigern. Daher rate ich Dir dringlichst doch bis 2010 die Füße still zu halten. Ich hoffe für dich, das die Schuldscheine nicht älter als 3 Jahre sind. Sollte nämlich jetzt ein anderer Gläubiger davon Kenntnis erhalten, könnte die Insolvenz umsonst gewesen sein. Die andere Frage ist, warum Du Deinen Ex wissentlich seiner Situation finanziell unterstützt? Und jetzt verfluchst Du ihn und drückst ihm die Pistole auf die Brust? Du mußt nicht zwingend hier darauf antworten. PN tut es auch. ![]() Und wenn nicht , dann eben nicht.
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Gruß vom Geldsucher meine Geschichte ist für manche eventuell schlimm, eventuell hilft es auch es erst gar nicht soweit kommen zu lassen. |
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