Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Wirklich nur Anspruch auf Regelsatz?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wirklich nur Anspruch auf Regelsatz? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Stracciatellamaus Guten Morgen Reni! Der Betreuer ist im Moment in keinster Weise verpflichtet Ihnen Auskunft über den ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 17.07.2009, 11:18   #41
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 29
Standard

Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus Beitrag anzeigen
Guten Morgen Reni!
Der Betreuer ist im Moment in keinster Weise verpflichtet Ihnen Auskunft über den Vermögensstand Ihres Ex zu geben! Wem, wann, in welcher Höhe Raten gezahlt werden liegt ohne Titulierung der Forderung im Ermessen des Betreuers.

Vielleicht sollten Sie doch dem von mir aufgezeigten Weg folgen und Ihre Forderungen titulieren und vollstrecken lassen, anstatt weiter sinnlos zu spekulieren.

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
Ich denke, Du hast Recht. Habe den Fall nun meiner Anwältin übergeben, die das gerichtliche Mahnverfahren nächste Woche einleiten wird.
Anders scheint es leider wirklich nicht zu gehen.
Ich hatte auf mehr Kooperation des Betreuers gehofft.
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
Reni12 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2009, 22:44   #42
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 21.01.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 53
Standard

Zitat:
Zitat von Reni12 Beitrag anzeigen
Korrigiere.

Teilweise weiß ich, wohin seine Gelder gehen.
Er zahlt an seinen Sohn Unterhalt in Höhe von knapp 300 € und es wird eine Schuld getilgt in Höhe von ca. 209 € an einen anderen Gläubiger. Dann zahlt er noch knapp 100 € für eine LV und etwa 35 € für Telefon. Er selber bekommt knapp 100 € "Taschengeld". Es müssten somit etwa gut 500 € übrig bleiben.

Ich weiß, dass er noch andere Verbindlichkeiten wegen nicht gezahlter Arztrechnungen hat und vermute, dass der Betreuer auch dort Raten zahlt.

Das ist es ja, was mich wurmt. Wieso werde ich benachteiligt? Es gibt einen gültigen Darlehensvertrag und mein Ex hat dem Betreuer gesagt, dass es ihm wichtig ist, dass ich mein Geld zurückbekomme.
Entschuldigen Sie bitte Reni.
Sie sollten sich schämen. Ich kenne zwar die Vermögensverhältnisse Ihres EX nicht, in Ihren Beiträgen haben Sie allerdings geschildert das er Zahlungswillig ist.
Was soll eigentlich bei 100,- € Taschengeld (Lebenshaltungskosten?) nachbleiben. Ihre Aufrechnung kann so nicht stimmen. Miete, Nebenkosten usw. Wenn Eigentum vorhanden wird es sicher irgendwann veräußert. Erst dann können Sie auch bedient werden mit Ihren 12 000 €.
Der Betreuer ist Ihnen gegenüber nicht Rechenschaftspflichtig, er handelt zum Wohle des Betreuten. Das er Ihnen einen Kontoauzug geschickt hat, zeigt das auch er gewillt ist zu kooperieren.
Geben Sie ruhig die ca 1200,- € für den Titel aus.
__________________
Gruß vom Geldsucher
meine Geschichte ist für manche eventuell schlimm, eventuell hilft es auch es erst gar nicht soweit kommen zu lassen.

Geändert von Geldsucher (17.07.2009 um 22:55 Uhr) Grund: Ermahnung mit Recht
Geldsucher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2009, 22:49   #43
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Zitat:
Zitat von Geldsucher Beitrag anzeigen
Ich wünsche mir ehrlich gesagt das Ihr Ex dann in die Insolvenz geht und Sie Nase machen.
Hallo Geldsucher,

kritische Beiträge oder Antworten - gerne. Kleine Gehässigkeiten, insbesondere gegen neue Gäste - bitte nicht.

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2009, 22:59   #44
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 21.01.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 53
Standard

OK Kohlenklau, hast ja Recht.
Habe nur gerade einen dicken Hals weil es mir ähnlich wie Ihrem EX geht, und meine Existenz durch solch eine Handlungsweise stark bedroht wird.
__________________
Gruß vom Geldsucher
meine Geschichte ist für manche eventuell schlimm, eventuell hilft es auch es erst gar nicht soweit kommen zu lassen.
Geldsucher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2009, 23:11   #45
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Geldsucher,

danke für die Änderung. Kann Deinen Frust ja verstehen, aber jeder Fall liegt anders und hier geht's um die Ratsuchenden.

Schönen Abend noch
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2009, 23:28   #46
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
Standard

Hallo Geldsucher,

hättest du von Anfang an gelesen, wüsstest du, dass der gute Mann derzeit ohne Wohnung ist.

Zitat:
Zitat von Reni12 Beitrag anzeigen
.....
Rückblickend:

Im Juni 08 wurde er arbeitslos, im August 08 haben wir uns getrennt und seit Oktober 08 ist er krank geschrieben (psychisch, 2 Suizidversuche, untergebracht in einer Psychiatrie) und bezieht seitdem Krankengeld. Selbst von dem Krankengeld hatte er immer seine Raten an mich geleistet, was bei etwa 1.300 € auch möglich war, da er keine Kosten für eine Wohnung hat (seit 01/2009 ohne festen Wohnsitz, wie bereits erwähnt in der Psychiatrie untergebracht).Seit gut 2 Wochen befindet er sich in einer Reha.....
.....
Daher also auch keinerlei Mietkosten entstehen (sofern sich in der Zwischenzeit nix geändert hat).

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2009, 05:46   #47
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 29
Standard

Zitat:
Zitat von Kohlenklau Beitrag anzeigen
Hallo Geldsucher,

danke für die Änderung. Kann Deinen Frust ja verstehen, aber jeder Fall liegt anders und hier geht's um die Ratsuchenden.

Schönen Abend noch
Kohlenklau
Richtig. Jeder Fall liegt anders.

@ Geldsucher,
mein Ex kann nicht in die Privatinsolvenz gehen, da er sich bereits in einer solchen befindet. Im Januar 2010 wird er von seiner Restschuld befreit werden.

Ich habe ihm über Jahre geholfen, ihn finanziell durchgezogen und unter die Arme gegriffen. U.a. bereits neue Schulden, die er bei anderen nach Insolvenzeröffnung gemacht hatte, getilgt. Trotzdem hatte er immer wieder enorme neue Schulden gemacht, da er gerne vom Geld anderer Leute ein "bequemes Leben" führt.

Du solltest auch mal an die "Opfer" denken. Es gibt keinen Grund für mich, warum ich mich dafür schämen sollte, dass ich mein Geld zurückbekommen möchte. Und hierbei geht es nur um das Geld, welches auch als Schulden schriftlich festgehalten wurden.
Tatsächlich hatte ich meinem Ex wesentlich mehr finanzielle Unterstützung zukommen lassen.
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
Reni12 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.08.2009, 14:19   #48
Behördenmitarbeiterin
 
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 232
Standard

Hallo Reni,

@ Geldsucher,
mein Ex kann nicht in die Privatinsolvenz gehen, da er sich bereits in einer solchen befindet. Im Januar 2010 wird er von seiner Restschuld befreit werden.

Dann ist doch aber vollkommen klar, dass andere Gläubiger -die Insolvenzgläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben- bevorzugt werden. Ich gehe mal davon aus, dass Dein Ex derzeit alles Einkommen, was über die Pfändungsfreigrenzen hinausgeht, an diese (bzw den Treuhänder) abgeben muss, insoweit dürfte wohl kein pfändbarer Betrag übrig bleiben.

Ob und welche Gläubiger von dem unpfändbaren Einkommen befriedigt werden, entscheiden grundsätzlich Betreuter und Betreuer. Ich habe zB auch einen Betreuten mit privaten Schulden, die er unbedingt tilgen möchte. Soweit es geht, lasse ich ihn das machen, als ich die Betreuung aber übernommen hatte, war es so, dass er seinen Stromversorger wegen dieser Raten nicht bezahlt hat und ihm die Sperrung drohte. Da musste ich natürlich handeln und habe für einige Zeit diese Raten eingestellt, um die rückständigen Stromkosten auszugleichen.
Als Betreuer muss man zwar den Willen des Betreuten immer beachten und in die Überlegungen einbeziehen, kann aber eben nicht immer nach diesem Willen handeln. Wenn ich eine Betreuung bekomme, bei der klar ist, dass viele verschiedene Gläubiger vorhanden sind und Vermögen bzw Einkommen zur Tilgung nicht ausreichen, sortiere ich die Gläubiger zunächst nach der Wichtigkeit, konkret danach, was kann dem Betreuten passieren, wenn nicht bezahlt wird. Diejenigen, die "nur" titulieren und (erfolglos) vollstrecken können, liegen leider meist ganz unten.
Wenn es irgendwann möglich ist, werden die natürlich auch befriedigt, die "wichtigen" kommen aber eben zuerst.



Du solltest auch mal an die "Opfer" denken. Es gibt keinen Grund für mich, warum ich mich dafür schämen sollte, dass ich mein Geld zurückbekommen möchte. Und hierbei geht es nur um das Geld, welches auch als Schulden schriftlich festgehalten wurden.
Tatsächlich hatte ich meinem Ex wesentlich mehr finanzielle Unterstützung zukommen lassen.[/quote]

Warum Du Dich schämen solltest, verstehe ich auch nicht, immerhin ist es Dein Geld um das es geht. Persönlich kann ich Deinen Frust wirklich sehr gut verstehen und hoffe für Dich, dass Du Dein Geld irgendwann bekommst. Betreue ich einen Schuldner, muss ich aber eben leider auch viele Gläubiger "in die Röhre schauen" lassen.


Viele Grüße und viel Glück
rorikae
rorikae ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.08.2009, 14:20   #49
Behördenmitarbeiterin
 
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 232
Standard

Hmmm, sorry, irgendwie habe ich es mit dem richtigen zitieren nicht so.....
rorikae ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2009, 22:31   #50
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 21.01.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 53
Standard

Moin Moin
Nun wird auch mir einiges klar. Und Reni, entschuldige bitte meinen Ausbruch. Aber wie mein Name schon sagt.
Natürlich ist es verständlich das Du Dein Geld zurück haben möchtest.
Allerdings verstehe ich jetzt auch den Betreuer von Deinem Ex.
Es kann zu diesem Zeitpunkt rechtlich die Restschuldbefreiung gefährden. Das er während der Wohlverhaltensphase erneut, eventuell mit Deiner Unterstützung, neue Schulden machen konnte, ist ja schon Grund genug die Restschuldbefreiung zu verweigern.
Daher rate ich Dir dringlichst doch bis 2010 die Füße still zu halten.
Ich hoffe für dich, das die Schuldscheine nicht älter als 3 Jahre sind.
Sollte nämlich jetzt ein anderer Gläubiger davon Kenntnis erhalten, könnte die Insolvenz umsonst gewesen sein.

Die andere Frage ist, warum Du Deinen Ex wissentlich seiner Situation finanziell unterstützt? Und jetzt verfluchst Du ihn und drückst ihm die Pistole auf die Brust?
Du mußt nicht zwingend hier darauf antworten. PN tut es auch.
Und wenn nicht , dann eben nicht.
__________________
Gruß vom Geldsucher
meine Geschichte ist für manche eventuell schlimm, eventuell hilft es auch es erst gar nicht soweit kommen zu lassen.
Geldsucher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
gläubiger, krankenversicherung, mahnbescheid, mahnverfahren, rentenversicherung, schulden, übergangsgeld, vollstreckungsbescheid, vollstreckungsverfahren

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:04 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40