Dies ist ein Beitrag zum Thema Von der ARGE in die EU-Rente im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Habe einen Betreuten, der bei der Arge als arbeitsfähig begutachtet wurde, obwohl die sein Krankheitsbild kennen. Er ist depressiv und ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 44
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Habe einen Betreuten, der bei der Arge als arbeitsfähig begutachtet wurde, obwohl die sein Krankheitsbild kennen. Er ist depressiv und durch die vielen Medikamente besteht eine starke Tagesmütigkeit und Konzentrationsmangel.
Wie ist der richtige Weg, ihn aus der ARGE "rauszukriegen", denn eigentlich kann er keine Tätigkeit mit 3 Stunden pro Tag nachgehen. Muß ich zuerst einen Rentenantrag (Eerwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderungsrente) stellen oder gehe ich zuerst zu seinem Hausarzt um ein Gutachten erstellen zu lassen. Wann kommt der Gutachter von der Rentenversicherung ins Spiel. Muß ich den Gang zur Rentenversicherung vorher mit der ARGE besprechen bzw. anzeigen? Ich habe so etwas noch nicht gemacht und will da möglichst nichts falsch machen. Danke für die Hilfe! |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo BBMark,
einfach zur Renteantragstelle gehen, Termin geben lassen, Fragen klären. Alles weitere ergibt sich aus den Fragebögen. Danach holt die Rentenversicherung bei den angegebenen Kliniken und Ärzten alles Berichte ein. Danach wird ein Termin beim Gesundheitsamt - Amtsarzt vereinbart. Dann möglicherweise erneuter Termin bei der Rentenversicherung oder aber sogleich Entscheidung per Aktenlage. Die ARGE ist dann mit dem Bescheid zu benachrichtigen. Vorher würde ich abraten, denn solange kein Bescheid von der Rentenkasse besteht, gilt volle Leistungspflicht von und vor der ARGE. Gegen unsinnige Entscheidungen zur Umschulung, von denen man immer wieder hört, ist sogleich Einspruch einzulegen und hilfreich ist ein ärztliches Attest vom Hausarzt. Funktioniert wie eine Krankmeldung. Wird dieses Attest angezweifelt, dann wird die ARGE verlangen, dass man sich vom Amtsarzt untersuchen lassen soll. Sollte aber der Amtsarzt uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit attestieren (auch schon vorgekommen), dann bleibt halt nur der Gang zum Anwalt und möglicherweise Klage gegen die Bescheide der ARGE. Heinz |
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#3 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 15.06.2009
Beiträge: 27
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Für die ARGE ist jeder Mensch erwerbsfähig. Erst wenn der Rententräger mitteilt, dass er weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, gilt er als erwerbsunfähig. Daher: Kontakt mit dem Rententräger aufnehmen.
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