Dies ist ein Beitrag zum Thema Genehmigungspflichtige Medikamente ?? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
in einigen schlauen Büchern und Infos habe ich gelesen, daß es "bestimmte" Psychopharmaka gibt, die gesondert (vormundschaftsgerichtlich) genehmigungspflichtig sind. ...
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04.07.2009, 22:44 | #1 |
Gast
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Genehmigungspflichtige Medikamente ??
Hallo,
in einigen schlauen Büchern und Infos habe ich gelesen, daß es "bestimmte" Psychopharmaka gibt, die gesondert (vormundschaftsgerichtlich) genehmigungspflichtig sind. Und zwar "mittel- und hochpotente" Neuroleptika, speziell bei Dauermedikation. Es soll dazu eine Liste geben. Meine bisherige Rechtspflegerin wußte damit nichts anzufangen, sowas würde sie nicht kennen. ("bisherige" deshalb, weil meine Mutter gerade umgezogen ist und das neue AG die Akte noch nicht erhalten hat) Dann habe ich noch einen Apotheker, der auch ein Pflegeheim beliefert, gefragt - aber der konnte sich unter einer solchen Klassifizierung von Psychos nichts vorstellen. Im Zusammenhang damit habe ich gerade erfahren, daß der Hausarzt des neuen Heimes bei seinem 'Antrittsbesuch', um den ich gebeten hatte (anstrengender Transport von Frankfurt nach Norddeutschland), gleich eines der bisherigen Psychopharmaka - oder ist >Ebixa< eher als 'Antidementivum' zu bezeichnen? - ganz abgesetzt hat. Habe ich da nicht mal etwas von der Zustimmungspflicht des Betreuers zu medizinischen Maßnahmen, zu den a u c h M e d i k a t i o n s ä n d e r u n g e n gehören, gelesen? Da ich zum Zeitpunkt des Besuches nicht anwesend sein konnte, hatte ich um Kontaktaufnahme per Handy gebeten,aber leider erfolglos. Ach so, also ich bin Betreuerin meiner Mutter in so gut wie allen Bereichen (Finanz, Gesundheit, Aufenthalt). Jelka |
04.07.2009, 23:29 | #2 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo!
Also dass sich ein Apotheker unter der Potenzklassifizierung bei Neuroleptika nix vorstellen kann, finde ich erschreckend !! Schau mal bitte hier nach : Neuroleptikum ? Wikipedia Da ist das gut erklärt. Zu allem anderen kann ich nix sagen, da kein Betreuer. Gruss, MurphysLaw |
05.07.2009, 14:14 | #3 |
Gast
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Danke, Murphy - das hat schon mal weitergeholfen.
Jelka |
05.07.2009, 21:16 | #4 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
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Zitat:
ja gewisse Neuroleptika sind genehmigungspflichtig. Ganz generell fällt mir auf, dass du recht häufig spirngt zwischen Psychopharmaka, Neuroleptika, Antidementiva (man könnte jetzt auch noch Antikonvulsiva dazu nehmen). Der Oberbegriff ist Psychopharmaka (Medis, die auf das Gehirn einen direkten Einfluss ausüben - also nicht Schilddrüsenhormone, o.ä.). Platt ausgedrückt, trifft dies auf alle 3 genannten Unterarten zu, wobei m.W. nur die Neuroleptika (Medis zur Behandlung psychischer Erkrankungen) wohl genehmigungspflichtig sind - zumindest besteht für Antikonvulsiva oder - dementiva keine solche Pflicht, was nicht heißt, dass sie nicht zum Teil erheblich mehr persönlichkeitsverändernde, resp. gefährliche Nebenwirkungen haben! (manche Neurologen nutzen dies auch gerne mal aus - da erhält jemand aufgrund einer wie auch immer als gesichert geltenden Epilepsie noch zusätzlich Carbamazepin oder Lamotrigin - beides zeigt bei bipolaren Patienten recht häufig erstaunlich positive Wirkungen, ist aber für die Behandlung eigentlich nicht zugelassen...). Bzgl. Ebixa - naja, klassisches Antidementivum - wenn der Arzt dies rauswirft, kann man 3 Gründe vermuten: Will testen, obs ne Wirkung hatte, hat kein Budget mehr für sowas, oder aber, deine Mutter hatte es schon Jahre, und die Wirkdauer ist in der Regel so max. 2 jahre, also warum weitergeben? Also kurz: Wenn du bezogen auf Ebixa den Apotheker bzgl. der Liste gefragt hat, hat er zurecht mit den Schultern gezuckt. Das Handeln des Arztes ist nicht fein, aber logisch (ja nach Datenlage und Situation). Bzgl. Informationspflicht bei medi-Änderungen: ich wette mal 99,9% der Betreuer hier juckt es nicht, wenn Medis abgesetzt werden, was sollen sie auch dazu sagen? Gresundheitssorge ist nicht Arztkontrolle! Und ehrlich, wenn ich jedesmal, dass okay eines Betreuers für ne Medi-Änderung (nicht das Ansetzen neuer Neuroleptika) bräuchte, würde ich lieber von Hartz 4 leben, einfach weil meine Nerven den Streß nicht durchhielten.... Gruß M.
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05.07.2009, 23:38 | #5 | |||||
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo, Günther -
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Jelka PS: Sorry, ich habe das grafisch richtige Zitieren noch nicht so ganz kapiert. Hab's mal geändert, Gruß Kohlenklau |
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05.07.2009, 23:49 | #6 |
Gast
Beiträge: n/a
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kurzer Tipp zwichendurch zum Zitieren:
man oder frau tippt auf zitieren. Dann erscheint als Vorlage der zu beantwortende Text und zwar komplett eingerahmt durch Anfang (quote=nickname des Autors)und Ende (/quote) allerdings die eckige statt der runden Klammer. Die Passagen, die man oder frau zitieren möchte, werden dann durch eben diese beiden Klammern gesetzt und löscht sowohl alles, was man nicht mehr im eigenen Beitrag stehen haben will und vor allem alle übrigen Klammern. Heinz |
06.07.2009, 00:12 | #7 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo jelka,
schau mal hier Genehmigung der Heilbehandlung ? Betreuungsrecht-Lexikon Inwieweit das Absetzen eines Medikamentes, also eine Nichtbehandlung, genehmigungspflichtig ist, ist lt. Aussage auf dieser Seite strittig. Gruß Kohlenklau PS: Das Zitieren kannst Du im Test-Bereich mal ausprobieren.
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07.07.2009, 00:48 | #8 | ||
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
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Zitat:
auch wenn du gezählt hast, finde ich in meinem Nick kein H Ferner, wenn du dich auf Psychopharmaka im Text beziehst, dann auf die genehmigungungsflicht verweist und von einer Liste dazu sprichst, wirds schon etwas unklar - weil unerheblich, da Exiba kein Neuroleptikum ist. Deshalb vielleicht der Eindruck Zur Zustimmungspflicht: Vielleicht hab ich mich da unklar ausgedrückt - ich glaube es besteht u.a. ein kleiner Unterschied ziwschen einer Heilbehandlung gegen z.B. Bluthochdruck und der betreuerseitigen Anordnungs-/Zustimmungspflicht, dass der Arzt bitte auf 2 oder 3 bestimmten Betablocker zurückgreifen darf, während es auf dem Markt dutzende davon gibt! Deshalb auch mein Hinweis, dass ich meinen Job nicht mehr machen würde, wenn es dann ständig Anrufe oder Informationspflicht gäbe, falls Dr. X grad mal die Dosis um 10% ändert. Andersherum, warum warst du bei dem Arztbesuch nicht dabei? Aus welcher Position heraus entspringt die geforderte Bringschuld? Ich hab schon Menschen betreut, die 40 Medi-Änderungen im Jahr hatten - glaubst du da greift ich immer zum Hörer? Sorry mein Job ist es Menschen zu begleiten, auch zum Arzt (was genug Zeit kostet), wenn ich noch anfangen soll, deshalb hinter jedem Betreuer herzutelefonieren, dann: siehe obige Aussage (u.a. weil es dann keine Vetrauensbasis mehr gibt! Und ich glaube hier beißt sich Katze in den Schwanz - aber wenn du so forderst, geh doch selbst immer mit zum Arzt). Klingt jetzt vielleicht hart, ist aber so nicht gemeint... Zitat:
hab den Link nicht so schnell gefunden Wesentlich ist m.E. der Punkt direkt drüber - bei Exiba sind kaum Nebenwirkungen in dem Sinne zu erwarten - gemeint sind m.E. so nette Pillchen wie Phenhydan, Primidon, Lamictal (bei falscher Eindosierung) oder Tegretal - und selbst da habe ich noch nie ne Kontrolle erlebt. Eine dauerhafte Behandlung mit Antidementiva ist sicherlich strittig, eben weil diese Medis recht schnell (1-2 Jahre) ihre Wirkung einbüßen - eine Nichtbehandlung nach diesem Zeitraum stellt somit keine Nichtbehandlung dar, sondern führt zumindest zu keine Nebenwirkungen! Gruß M.
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07.07.2009, 07:28 | #9 |
Gast
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Guten Morgen!
Es ist Richtig, dass es zur Verabreichung bestimmter Medikamente der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts bedarf. Funktionell zuständig ist in diesen Fällen der Richter. Es entzieht sich allerdings meiner Kenntnis um welche Medikamente es sich handelt und wie im Falle der Ablehnung der Behandlung mittels dieser Medikamente entschieden wird. Ich empfehle daher einen Antrag beim Vormundschaftsgericht zu stellen, soll sich der Richter mit Ihrem Fall auseinandersetzen. Wenn keine Genehmigung erforderlich ist, dann wird er dies Ihnen mitteilen und Sie sind auf der sicheren Seite. Mt freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
07.07.2009, 18:58 | #10 |
Gast
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Danke, das war eine klare sachliche Antwort, damit komme ich schon ein ganzes Stück weiter.
Gruß - Jelka |
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antidepressiva, genehmigung, gesundheitsfürsorge, medikamente |
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