Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Genehmigungspflichtige Medikamente ??

Dies ist ein Beitrag zum Thema Genehmigungspflichtige Medikamente ?? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, in einigen schlauen Büchern und Infos habe ich gelesen, daß es "bestimmte" Psychopharmaka gibt, die gesondert (vormundschaftsgerichtlich) genehmigungspflichtig sind. ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 04.07.2009, 22:44   #1
jelka
Gast
 
Beiträge: n/a
Frage Genehmigungspflichtige Medikamente ??

Hallo,
in einigen schlauen Büchern und Infos habe ich gelesen, daß es "bestimmte" Psychopharmaka gibt, die gesondert (vormundschaftsgerichtlich) genehmigungspflichtig sind. Und zwar "mittel- und hochpotente" Neuroleptika, speziell bei Dauermedikation. Es soll dazu eine Liste geben.
Meine bisherige Rechtspflegerin wußte damit nichts anzufangen, sowas würde sie nicht kennen. ("bisherige" deshalb, weil meine Mutter gerade umgezogen ist und das neue AG die Akte noch nicht erhalten hat) Dann habe ich noch einen Apotheker, der auch ein Pflegeheim beliefert, gefragt - aber der konnte sich unter einer solchen Klassifizierung von Psychos nichts vorstellen.
Im Zusammenhang damit habe ich gerade erfahren, daß der Hausarzt des neuen Heimes bei seinem 'Antrittsbesuch', um den ich gebeten hatte (anstrengender Transport von Frankfurt nach Norddeutschland), gleich eines der bisherigen Psychopharmaka - oder ist >Ebixa< eher als 'Antidementivum' zu bezeichnen? - ganz abgesetzt hat.
Habe ich da nicht mal etwas von der Zustimmungspflicht des Betreuers zu medizinischen Maßnahmen, zu den a u c h M e d i k a t i o n s ä n d e r u n g e n gehören, gelesen?
Da ich zum Zeitpunkt des Besuches nicht anwesend sein konnte, hatte ich um Kontaktaufnahme per Handy gebeten,aber leider erfolglos.
Ach so, also ich bin Betreuerin meiner Mutter in so gut wie allen Bereichen (Finanz, Gesundheit, Aufenthalt).
Jelka
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2009, 23:29   #2
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Hallo!

Also dass sich ein Apotheker unter der Potenzklassifizierung bei Neuroleptika nix vorstellen kann, finde ich erschreckend !!

Schau mal bitte hier nach :

Neuroleptikum ? Wikipedia

Da ist das gut erklärt.

Zu allem anderen kann ich nix sagen, da kein Betreuer.

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2009, 14:14   #3
jelka
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Danke, Murphy - das hat schon mal weitergeholfen.
Jelka
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2009, 21:16   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
Beitrag

Zitat:
Zitat von jelka Beitrag anzeigen
Hallo,
in einigen schlauen Büchern und Infos habe ich gelesen, daß es "bestimmte" Psychopharmaka gibt, die gesondert (vormundschaftsgerichtlich) genehmigungspflichtig sind. Und zwar "mittel- und hochpotente" Neuroleptika, speziell bei Dauermedikation. Es soll dazu eine Liste geben.
Meine bisherige Rechtspflegerin wußte damit nichts anzufangen, sowas würde sie nicht kennen. ("bisherige" deshalb, weil meine Mutter gerade umgezogen ist und das neue AG die Akte noch nicht erhalten hat) Dann habe ich noch einen Apotheker, der auch ein Pflegeheim beliefert, gefragt - aber der konnte sich unter einer solchen Klassifizierung von Psychos nichts vorstellen.
Im Zusammenhang damit habe ich gerade erfahren, daß der Hausarzt des neuen Heimes bei seinem 'Antrittsbesuch', um den ich gebeten hatte (anstrengender Transport von Frankfurt nach Norddeutschland), gleich eines der bisherigen Psychopharmaka - oder ist >Ebixa< eher als 'Antidementivum' zu bezeichnen? - ganz abgesetzt hat.
Habe ich da nicht mal etwas von der Zustimmungspflicht des Betreuers zu medizinischen Maßnahmen, zu den a u c h M e d i k a t i o n s ä n d e r u n g e n gehören, gelesen?
Da ich zum Zeitpunkt des Besuches nicht anwesend sein konnte, hatte ich um Kontaktaufnahme per Handy gebeten,aber leider erfolglos.

Jelka
Hi Jelka,

ja gewisse Neuroleptika sind genehmigungspflichtig. Ganz generell fällt mir auf, dass du recht häufig spirngt zwischen Psychopharmaka, Neuroleptika, Antidementiva (man könnte jetzt auch noch Antikonvulsiva dazu nehmen). Der Oberbegriff ist Psychopharmaka (Medis, die auf das Gehirn einen direkten Einfluss ausüben - also nicht Schilddrüsenhormone, o.ä.). Platt ausgedrückt, trifft dies auf alle 3 genannten Unterarten zu, wobei m.W. nur die Neuroleptika (Medis zur Behandlung psychischer Erkrankungen) wohl genehmigungspflichtig sind - zumindest besteht für Antikonvulsiva oder - dementiva keine solche Pflicht, was nicht heißt, dass sie nicht zum Teil erheblich mehr persönlichkeitsverändernde, resp. gefährliche Nebenwirkungen haben! (manche Neurologen nutzen dies auch gerne mal aus - da erhält jemand aufgrund einer wie auch immer als gesichert geltenden Epilepsie noch zusätzlich Carbamazepin oder Lamotrigin - beides zeigt bei bipolaren Patienten recht häufig erstaunlich positive Wirkungen, ist aber für die Behandlung eigentlich nicht zugelassen...).
Bzgl. Ebixa - naja, klassisches Antidementivum - wenn der Arzt dies rauswirft, kann man 3 Gründe vermuten: Will testen, obs ne Wirkung hatte, hat kein Budget mehr für sowas, oder aber, deine Mutter hatte es schon Jahre, und die Wirkdauer ist in der Regel so max. 2 jahre, also warum weitergeben?
Also kurz: Wenn du bezogen auf Ebixa den Apotheker bzgl. der Liste gefragt hat, hat er zurecht mit den Schultern gezuckt. Das Handeln des Arztes ist nicht fein, aber logisch (ja nach Datenlage und Situation). Bzgl. Informationspflicht bei medi-Änderungen: ich wette mal 99,9% der Betreuer hier juckt es nicht, wenn Medis abgesetzt werden, was sollen sie auch dazu sagen? Gresundheitssorge ist nicht Arztkontrolle! Und ehrlich, wenn ich jedesmal, dass okay eines Betreuers für ne Medi-Änderung (nicht das Ansetzen neuer Neuroleptika) bräuchte, würde ich lieber von Hartz 4 leben, einfach weil meine Nerven den Streß nicht durchhielten....

Gruß
M.
__________________
I need a fistfull of medication just to keep it in my pants (Monstermagnet)
Towerowitch ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2009, 23:38   #5
jelka
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo, Günther -

Zitat:
Ganz generell fällt mir auf, dass du recht häufig spirngt zwischen Psychopharmaka, Neuroleptika, Antidementiva
also, ich habe extra nochmal den Wortgebrauch nachgezählt, und kann dir da leider nicht zustimmen.

Zitat:
Der Oberbegriff ist Psychopharmaka (Medis, die auf das Gehirn einen direkten Einfluss ausüben - also nicht Schilddrüsenhormone, o.ä.). Platt ausgedrückt, trifft dies auf alle 3 genannten Unterarten zu,
hattest du wirklich den Eindruck, daß mir das nicht klar ist?

Zitat:
wobei m.W. nur die Neuroleptika (Medis zur Behandlung psychischer Erkrankungen) wohl genehmigungspflichtig sind
deshalb ja meine Frage

Zitat:
Bzgl. Informationspflicht bei medi-Änderungen: ich wette mal 99,9% der Betreuer hier juckt es nicht, wenn Medis abgesetzt werden, was sollen sie auch dazu sagen? Gresundheitssorge ist nicht Arztkontrolle!
Die Zustimmungspflicht eines Betreuers mit dem Aufgabenkreis "Gesundheitsfürsorge" hat absolut nichts mit Arztkontrolle in dem von Dir verstandenen Sinn zu tun. Ein Betreuer handelt in diesem Fall an Stelle eines nicht mehr einwilligungsfähigen Patienten.

Zitat:
Und ehrlich, wenn ich jedesmal, dass okay eines Betreuers für ne Medi-Änderung bräuchte, würde ich lieber von Hartz 4 leben, einfach weil meine Nerven den Streß nicht durchhielten....
Das ist sehr bedauerlich.

Jelka

PS: Sorry, ich habe das grafisch richtige Zitieren noch nicht so ganz kapiert.

Hab's mal geändert, Gruß Kohlenklau
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2009, 23:49   #6
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

kurzer Tipp zwichendurch zum Zitieren:

man oder frau tippt auf zitieren. Dann erscheint als Vorlage der zu beantwortende Text und zwar komplett eingerahmt durch

Anfang (quote=nickname des Autors)und Ende (/quote) allerdings die eckige statt der runden Klammer.

Die Passagen, die man oder frau zitieren möchte, werden dann durch eben diese beiden Klammern gesetzt und löscht sowohl alles, was man nicht mehr im eigenen Beitrag stehen haben will und vor allem alle übrigen Klammern.

Heinz
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2009, 00:12   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo jelka,

schau mal hier
Genehmigung der Heilbehandlung ? Betreuungsrecht-Lexikon

Inwieweit das Absetzen eines Medikamentes, also eine Nichtbehandlung, genehmigungspflichtig ist, ist lt. Aussage auf dieser Seite strittig.

Gruß
Kohlenklau

PS: Das Zitieren kannst Du im Test-Bereich mal ausprobieren.
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2009, 00:48   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
Blinzeln

Zitat:
Zitat von jelka Beitrag anzeigen
Hallo, Günther -
also, ich habe extra nochmal den Wortgebrauch nachgezählt, und kann dir da leider nicht zustimmen.
hattest du wirklich den Eindruck, daß mir das nicht klar ist?
deshalb ja meine Frage
Die Zustimmungspflicht eines Betreuers mit dem Aufgabenkreis "Gesundheitsfürsorge" hat absolut nichts mit Arztkontrolle in dem von Dir verstandenen Sinn zu tun. Ein Betreuer handelt in diesem Fall an Stelle eines nicht mehr einwilligungsfähigen Patienten.
Das ist sehr bedauerlich.

Jelka
Hallo Jelka,

auch wenn du gezählt hast, finde ich in meinem Nick kein H
Ferner, wenn du dich auf Psychopharmaka im Text beziehst, dann auf die genehmigungungsflicht verweist und von einer Liste dazu sprichst, wirds schon etwas unklar - weil unerheblich, da Exiba kein Neuroleptikum ist. Deshalb vielleicht der Eindruck
Zur Zustimmungspflicht: Vielleicht hab ich mich da unklar ausgedrückt - ich glaube es besteht u.a. ein kleiner Unterschied ziwschen einer Heilbehandlung gegen z.B. Bluthochdruck und der betreuerseitigen Anordnungs-/Zustimmungspflicht, dass der Arzt bitte auf 2 oder 3 bestimmten Betablocker zurückgreifen darf, während es auf dem Markt dutzende davon gibt! Deshalb auch mein Hinweis, dass ich meinen Job nicht mehr machen würde, wenn es dann ständig Anrufe oder Informationspflicht gäbe, falls Dr. X grad mal die Dosis um 10% ändert. Andersherum, warum warst du bei dem Arztbesuch nicht dabei? Aus welcher Position heraus entspringt die geforderte Bringschuld? Ich hab schon Menschen betreut, die 40 Medi-Änderungen im Jahr hatten - glaubst du da greift ich immer zum Hörer? Sorry mein Job ist es Menschen zu begleiten, auch zum Arzt (was genug Zeit kostet), wenn ich noch anfangen soll, deshalb hinter jedem Betreuer herzutelefonieren, dann: siehe obige Aussage (u.a. weil es dann keine Vetrauensbasis mehr gibt! Und ich glaube hier beißt sich Katze in den Schwanz - aber wenn du so forderst, geh doch selbst immer mit zum Arzt).
Klingt jetzt vielleicht hart, ist aber so nicht gemeint...


Zitat:
Zitat von Kohlenklau Beitrag anzeigen
Hallo jelka,

schau mal hier
Genehmigung der Heilbehandlung ? Betreuungsrecht-Lexikon

Inwieweit das Absetzen eines Medikamentes, also eine Nichtbehandlung, genehmigungspflichtig ist, ist lt. Aussage auf dieser Seite strittig.

Gruß
Kohlenklau
Hallo Kohlenklau,

hab den Link nicht so schnell gefunden
Wesentlich ist m.E. der Punkt direkt drüber - bei Exiba sind kaum Nebenwirkungen in dem Sinne zu erwarten - gemeint sind m.E. so nette Pillchen wie Phenhydan, Primidon, Lamictal (bei falscher Eindosierung) oder Tegretal - und selbst da habe ich noch nie ne Kontrolle erlebt.
Eine dauerhafte Behandlung mit Antidementiva ist sicherlich strittig, eben weil diese Medis recht schnell (1-2 Jahre) ihre Wirkung einbüßen - eine Nichtbehandlung nach diesem Zeitraum stellt somit keine Nichtbehandlung dar, sondern führt zumindest zu keine Nebenwirkungen!

Gruß
M.
__________________
I need a fistfull of medication just to keep it in my pants (Monstermagnet)
Towerowitch ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2009, 07:28   #9
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Guten Morgen!
Es ist Richtig, dass es zur Verabreichung bestimmter Medikamente der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts bedarf. Funktionell zuständig ist in diesen Fällen der Richter. Es entzieht sich allerdings meiner Kenntnis um welche Medikamente es sich handelt und wie im Falle der Ablehnung der Behandlung mittels dieser Medikamente entschieden wird. Ich empfehle daher einen Antrag beim Vormundschaftsgericht zu stellen, soll sich der Richter mit Ihrem Fall auseinandersetzen. Wenn keine Genehmigung erforderlich ist, dann wird er dies Ihnen mitteilen und Sie sind auf der sicheren Seite.

Mt freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2009, 18:58   #10
jelka
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Danke, das war eine klare sachliche Antwort, damit komme ich schon ein ganzes Stück weiter.

Gruß - Jelka
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
antidepressiva, genehmigung, gesundheitsfürsorge, medikamente

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:31 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39