Dies ist ein Beitrag zum Thema schlussrechnungslegung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
hallo,
meine mutter war 6 Jahre Betreuerin von meiner Oma.Nach ihrem Tod sollte jetzt das Testament eröffnet werden. Hierzu braucht ...
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13.07.2009, 13:16 | #1 |
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Beiträge: 1
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schlussrechnungslegung
hallo,
meine mutter war 6 Jahre Betreuerin von meiner Oma.Nach ihrem Tod sollte jetzt das Testament eröffnet werden. Hierzu braucht das Gericht noch eine Erklärung von meiner Tante das meine Mutter die Betreuung richtig ausgeführt hat. Da die beiden aber seit Jahren keinen persönlichen Kontakt mehr haben und im Streit auseinander gegangen sind, wird sie die Erklärung nicht unterschreiben. Dann soll meine Mutter eine Schlussrechnungslegung machen und Belege vorlegen, wie sie das Geld von meiner Oma verwaltet hat. Das Problem ist, dass meine Mutter das vorher nicht wusste und deshalb ausser Kontoauszügen und einigen wenigen Rechnungen keine Belege mehr hat. Deshalb wird es eine große Different geben. Dazu meine Fragen: 1. Kann man die Schlussrehnungslegung umgehen auch wenn keine Entlastungserklärung unterschrieben wird? 2. Muss man die Differenz selbst bezahlen wenn man keine Belege hat? |
13.07.2009, 15:11 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Melle,
einfach mal einen Termin mit der zuständigen Rechtspflegerin machen und ihr den Sachverhalt erklären und die Belege vorlegen, die vorhanden sind. Vieles lässt sich im persönlichen Kontakt regeln. Gruß Heinz |
13.07.2009, 20:27 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
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Hallo,
ich frag mal dumm, weil ich es nicht genau weiß: Muss nicht jedes Jahr eine Rechnungslegung bei Gericht erfolgen, oder gibts da regionale Unterschiede? Zu Frage 1 - könnte sein, wie gesagt, Rechtpfleger kontaktieren Zu Frage 2 - da könnte, wenn es ganz mies läuft, allenfalls was bei rauskommen, wenn im letzten halben Jahr - seit der Rechnungslegung für 08 - irgendwie größere Unstimmigkeiten ohne Belege auftreten (z.B. bettlägerige Frau braucht neue Ausgehkleider oder neues Auto, etc.pp.). Wie Heinz schreibt, keinen wenn-dann-Story anfangen, wenn es eh schon hakt, sondern bei gericht nachfragen und entspannen.. Gruß M.
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I need a fistfull of medication just to keep it in my pants (Monstermagnet) |
14.07.2009, 13:24 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
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Hallo,
Angehörige sind i.d.R. befreite Betreuer, und unterliegen anderen Bedingungen: Befreiter Betreuer ? Betreuungsrecht-Lexikon Der befreite Betreuer ist von der jährlichen Rechnungslegung befreit (§ 1854 BGB). Er muss lediglich alls 2 Jahre ein neues Vermögensverzeichnis einreichen; diese Frist kann auf 5 Jahre verlängert werden. Die Befreiung gilt allerdings nicht für die Schlussrechnung beim Ende der Betreuung nach § 1890 BGB.
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„Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ Kurt Marti "Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt.“ Albert Einstein |
14.07.2009, 21:47 | #5 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 214
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Hallo Marion,
ist mir hinterher auch eingefallen. Vielleicht sollte man aber gerade bei solchen Familienkonstellationen trotzdem jährlich abrechnen, einfach wegen dem möglichen Streß (okay, ist jetzt auch zu spät - es sei denn, die 5jährige Abrechnung wurde schon vorgelegt). Gruß M.
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angehörige, belege, ehrenamtliche betreuung, schlußrechnung |
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