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schlussrechnungslegung

Dies ist ein Beitrag zum Thema schlussrechnungslegung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
hallo, meine mutter war 6 Jahre Betreuerin von meiner Oma.Nach ihrem Tod sollte jetzt das Testament eröffnet werden. Hierzu braucht ...


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Alt 13.07.2009, 13:16   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 13.07.2009
Beiträge: 1
Standard schlussrechnungslegung

hallo,
meine mutter war 6 Jahre Betreuerin von meiner Oma.Nach ihrem Tod sollte jetzt das Testament eröffnet werden. Hierzu braucht das Gericht noch eine Erklärung von meiner Tante das meine Mutter die Betreuung richtig ausgeführt hat. Da die beiden aber seit Jahren keinen persönlichen Kontakt mehr haben und im Streit auseinander gegangen sind, wird sie die Erklärung nicht unterschreiben.
Dann soll meine Mutter eine Schlussrechnungslegung machen und Belege vorlegen, wie sie das Geld von meiner Oma verwaltet hat.
Das Problem ist, dass meine Mutter das vorher nicht wusste und deshalb ausser Kontoauszügen und einigen wenigen Rechnungen keine Belege mehr hat. Deshalb wird es eine große Different geben.
Dazu meine Fragen:
1. Kann man die Schlussrehnungslegung umgehen auch wenn keine Entlastungserklärung unterschrieben wird?
2. Muss man die Differenz selbst bezahlen wenn man keine Belege hat?
Melle ist offline  
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Alt 13.07.2009, 15:11   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Melle,

einfach mal einen Termin mit der zuständigen Rechtspflegerin machen und ihr den Sachverhalt erklären und die Belege vorlegen, die vorhanden sind. Vieles lässt sich im persönlichen Kontakt regeln.

Gruß Heinz
 
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Alt 13.07.2009, 20:27   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
Lächeln

Hallo,

ich frag mal dumm, weil ich es nicht genau weiß: Muss nicht jedes Jahr eine Rechnungslegung bei Gericht erfolgen, oder gibts da regionale Unterschiede?
Zu Frage 1 - könnte sein, wie gesagt, Rechtpfleger kontaktieren
Zu Frage 2 - da könnte, wenn es ganz mies läuft, allenfalls was bei rauskommen, wenn im letzten halben Jahr - seit der Rechnungslegung für 08 - irgendwie größere Unstimmigkeiten ohne Belege auftreten (z.B. bettlägerige Frau braucht neue Ausgehkleider oder neues Auto, etc.pp.).
Wie Heinz schreibt, keinen wenn-dann-Story anfangen, wenn es eh schon hakt, sondern bei gericht nachfragen und entspannen..

Gruß
M.
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Towerowitch ist offline  
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Alt 14.07.2009, 13:24   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
Standard

Hallo,

Angehörige sind i.d.R. befreite Betreuer, und unterliegen anderen Bedingungen:
Befreiter Betreuer ? Betreuungsrecht-Lexikon
Der befreite Betreuer ist von der jährlichen Rechnungslegung befreit (§ 1854 BGB). Er muss lediglich alls 2 Jahre ein neues Vermögensverzeichnis einreichen; diese Frist kann auf 5 Jahre verlängert werden. Die Befreiung gilt allerdings nicht für die Schlussrechnung beim Ende der Betreuung nach § 1890 BGB.
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„Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ Kurt Marti
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Marion-E ist offline  
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Alt 14.07.2009, 21:47   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
Rotes Gesicht

Hallo Marion,

ist mir hinterher auch eingefallen. Vielleicht sollte man aber gerade bei solchen Familienkonstellationen trotzdem jährlich abrechnen, einfach wegen dem möglichen Streß (okay, ist jetzt auch zu spät - es sei denn, die 5jährige Abrechnung wurde schon vorgelegt).

Gruß
M.
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Towerowitch ist offline  
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Stichworte
angehörige, belege, ehrenamtliche betreuung, schlußrechnung

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