Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Anzeige von Morddrohungen per SMS?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Anzeige von Morddrohungen per SMS? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Die Betreuungssache lief eben erst an. Ende Juli waren die Termine beim vormundschaftsgericht und beim Gesundheitsamt. Die Aerztin befuerwortet eine ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 04.08.2009, 10:40   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.03.2009
Beiträge: 14
Standard Anzeige von Morddrohungen per SMS?

Die Betreuungssache lief eben erst an. Ende Juli waren die Termine beim vormundschaftsgericht und beim Gesundheitsamt. Die Aerztin befuerwortet eine Betreuung.

Der Betroffene ist 46 und lebt von Geldgeschenken von freunden, insbesondere einer verheirateten Freundin. die stellte nun die Zahlungen ein.

Der Mann verschickt seither Morddrohungen.

Wuerdet Ihr diese der Polizei melden?

Mangels KV-Schutz ist er ohne aerztliche Behandlung. Psychopharmaka koennten vielleicht schon helfen und letztlich sollte eine Behandlung ja wohl langfristig und ambulant erfolgen!

Er koennte paranoide Schizophrenie haben, denn er sendet immer seine Botschaften, ohne Empfangen zu wollen. Nun haust er ohne Wasser und Strom und seine Welt bricht zusammen.

Der Mann ist besonders gross und stark (vielleicht 1,86 / 125 kg) und nun will er auch die Kinder seiner Schwester umbringen. Doch eine Behoerde versichert, reine Drohungen reichen nicht aus. wobei statt einer Unterbringung ja eine Therapie mit Medikamentenausgabe helfen wuerde!

Wuerdet Ihr die Morddrohungen der Polizei anzeigen? Morgen kommt der Mann, dem sie geschickt wurden. es handelt sich um eine Projektion: der Frust ueber das eigene Leben wird auf vermeintlich Schuldige projiziert.

Dank und Gruss,
Chris
hs0zfe ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2009, 11:21   #2
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Also ich würde, wahrscheinlich schon zu meiner Absicherung, der Polizei hier eine Meldung machen. Man kann ja nie wissen, was sich daraus noch entwickeln kann.
Kann nicht jetzt Grundsicherung od. ggf. Alg II beantragt werden? Mit Übernahme v. KV?
Wünsche Dir viel Erfolgt, ist anscheinend wirklich kein einfacher Fall.
BetrKl ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2009, 11:43   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,441
Standard

Zitat:
Zitat von hs0zfe Beitrag anzeigen
D
Wuerdet Ihr die Morddrohungen der Polizei anzeigen?

Ich würde auf jedem Fall dem Bedrohten dazu raten, bei der Polizei vorstellig zu werden. Das ist -wenn man sich kennt, oder gar verwandt ist- ein sehr schwieriger Schritt. Eventuell könnte hier aber die Anzeige bei der Polizei letztlich ein sehr hilfreicher Schritt für den anscheinend aus dem Ruder laufenden Betreuten sein....vielleicht kannst Du hier etwas Überzeugungsarbeit leisten?

Was Morddrohungen gegen Kinder (oder sonstige Schutzbedürftige)betrifft: Würde ich so etwas hören, würde ich im gleichen Atemzug die Polizei verständigen, egal ob ich verwandt/befreundet oder sonstwas bin. Ich glaube, da hat man -unabhängig von Betreuungsverfahren- eine bürgerliche Verantwortung. Soll die Polizei nachsehen und abwägen, was da dran ist oder nicht. Diese Abwägung nehme ich nicht vorweg sondern übergebe die Verantwortlichkeit direkt an die Polizei.

Also fühle Dich nicht als "Anschwärzer" oder ähnliches, wenn Du zur Polizei gehst. Der Umstand, dass solche Drohungen in der Welt sind, ist ja nicht Dir geschuldet.

Hilfe kann manchmal ganz schön unbequem werden......ich wünsche Dir alles Gute.


Grüüße,
Flafluff.
Flafluff ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2009, 12:14   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.09.2008
Beiträge: 15
Beitrag wie lange zuwarten?

Alles Unkontrollierte geht in dieser Situation schief.

Der Mann braucht Hilfe, Du Schutz.

Ohne Behörden gehts nicht.

Die Alternative gefällt mir nicht, die Vorstellung zu was ein kranker Mensch fähig sein könnte, lässt mich schaudern.
manuel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2009, 13:54   #5
Forumsikone
 
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,286
Standard

Ich bin auch der Meinung,
daß solche Drohungen zur Anzeige gebracht werden sollten.
Ich habe meinen Vater wegen einer Morddrohung mal angezeigt.
Die Polizei hat dann mit ihm gesprochen und ihn vorgeladen...
Das hat sein Gemüt schon sehr gekühlt.

(Die juristische Auseinandersetzung verlief im Sande:
Die Staatsanwaltschaft sah kein "öffentliches Interesse"
und verwies mich auf den Privatklageweg,
den ich aber nicht beschritten habe.)

Liebe Grüße
Jörg
__________________
Jörg ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2009, 20:15   #6
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 649
Standard

Mein persönlicher Rat:

1. Beim Vormundschaftsgericht eine vorläufige Betreuung mit sofortiger Wirkung beantragen.

2. Untersuchung durch psychiatrische Einrichtung.

3. Wenn Widerstand - Antrag auf Untersuchung gegen seinen Willen, auf Grund von Fremdgefährtung.

Dann hast Du genaue Parameter zum Handeln und keiner kann mangelnde Fürsorge vorwerfen.

Dies wäre meine Vorgehensweise. Ohne Anrecht auf Allgemeingültigkeit und ohne den Fall genau zu kennen.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.08.2009, 08:04   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo heiner,

Deinen Rat verstehe ich nicht so ganz.
Hier scheint ganz klar jemand zwar psychisch krank aber in einem Rahmen der das übliche übersteigt, er droht mit Mord. Als Betreuer könntest Du wahrscheinlich sogar relativ wenig machen, es handelt sich in erster Linie um Fremdgefährdung.

Ich sehe es eher wie Flaffluff, ab damit zur Polizei und vielleicht noch das Jugendamt um Hilfe bitten damit man sich nicht anhören muss, es müsse erst tatsächlich was passiert sein damit sie aktiv werden können.

Eine Betreuung kann eine Hilfe sein aber man darf sich meiner Meinung nach nicht dazu hergeben in der Betreuung ein Allheilmittel gegen jegliche Entgleisung zu sehen. Es gibt Dinge/Vorfälle die nicht "Betreuungssache" sind, dazu gehört z.B. die Bedrohung von Kindern oder anderen Personen.

Grüsse
Michaela

PS: ein leidiges Thema und im Kontext vielleicht unpassend aber Betreuer schulden keine Fürsorge sondern Rechtsfürsorge.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.08.2009, 12:36   #8
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 649
Standard

Hallo Michaela,

der Hintergrund meiner Gedanken war wie folgt:

Ob Anzeige oder nicht, die Polizei greift in der Regel erst ein, wenn etwas passiert.
Wenn der Mann gefährlich ist, muss aber sofort etwas unternommen werden.

Ich brauche einen richterlichen Beschluss, die Person auch gegen seinen Willen untersuchen zu lassen.

Tätig werden kann ich wiederum nur, wenn eine Betreuung angeordnet wurde.

Sollte bei der Untersuchung dann eine Fremdgefährdung diagnostiziert werden, bekomme ich direkt einen richterlichen Beschluss, auf Einweisung in eine geschlossene Einrichtung, auch gegen seinen Willen.

Ich sehe darin nur ein Instrument, um schnell vor weiterem Schaden vorzubeugen.

Wenn nicht alles verstanden wurde, ruhig nachfragen. Man schreibt manchmal Dinge, die einem selbst ganz klar vorkommen, aber andere vielleicht nur verwirren.

Entschuldigung im Voraus.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.08.2009, 12:45   #9
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,441
Standard

Zitat:
Zitat von heiner Beitrag anzeigen
Ob Anzeige oder nicht, die Polizei greift in der Regel erst ein, wenn etwas passiert.
Wenn der Mann gefährlich ist, muss aber sofort etwas unternommen werden.

Hallo Heiner,

ich bin kein Jurist, aber genau genommen ist mit der Androhung einer Straftat (zumal so einer gravierenden) schon etwas passiert, denn diese Androhung ist strafbar.

Siehe § 241 StGb. § 241 StGB Bedrohung

Also Grund genug für die Polizei, tätig zu werden. Man muss sie halt vielleicht drauf hinweisen

Grüße,
Flafluff.
Flafluff ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.08.2009, 13:17   #10
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo,

vielleicht sollte man mal unterscheiden zwischen einer strafbaren Handlung und einem notwendigen Eingreifen der Polizei. Das ist nicht immer identisch. Wegen einer Drohnung wird selten jemand inhaftiert. Vielleicht des Platzes verwiesen, aber das wars. Auch so eine Androhung wie: ich schlach dich kaput ey - ist wohlmöglich nicht mal Anlass genug, für ein Verfahren.

Aber die Polizei ist ja nicht nur zur Verfolgung oder Verhinderung von Straftaten da. Sie ist halt auch eine Ordnungsgewalt, heißt, bei Gefahr im Verzug handelt die Polizei anstelle des Ordnungsamtes, so zum Beispiel bei Suizidalen, aber halt auch bei Fremdgefährdung.

Sie hat die Möglichkeit, wie gesagt, den Verursacher des Platzes oder der Wohung zu verweisen und ein Verbot zu erteilen, da wieder aufzutauchen. Bei Missbrauch von Drogen/Alkoholika kommt auch schon mal die Ausnüchterung in der Zelle in Betracht oder aber bei offensichtlich psychischer Krankheit oder psychischer Behinderung die Einweisung nach PsychKG. Dazu bedarf es dann aber eines ärztlichen Attestes. Das kann der Notarzt vom Gesundheitsamt sein oder des Rettungsdienstes oder auch der Arzt der Klinik, der die Notwendigkeit der Einweisung bestätigt.

Es kann aber auch passieren, dass weder eine psychische Krankheit/Behinderung attestiert wird noch irgendwelche betörende
Stoffe eingenommen wurden, sondern einfache brachiale Gewalt angedroht wird. Dann es kann es sein, dass die Polizei praktisch gar nichts macht. Es kann durchaus sein, dass erst eine Verletzung oder Beschädigung eintreten muss, bis die störende Person abgezogen wird. Darauf muss man sich halt auch gefasst machen.

In diesem Sinn gute Nerven
Heinz
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
betreuerpflichten, drohungen des betreuten

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:24 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40