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Wie kann man eine Betreuung ändern?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie kann man eine Betreuung ändern? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hilfe, wichtig und eilig! Folgende Situation - meine Tante wurde vor Jahren zum Betreuer meiner Oma erklärt ( durch Vormundschaftsgericht). ...


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Alt 17.03.2005, 15:41   #1
heinrich
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wie kann man eine Betreuung ändern?

Hilfe, wichtig und eilig!
Folgende Situation - meine Tante wurde vor Jahren zum Betreuer meiner Oma erklärt ( durch Vormundschaftsgericht). In der Zwischenzeit hat sich das Verhältnis dahingehend geändert, dass allein mein Vater (also Bruder meiner Tante) die ganze Arbeit übernimmt ( füttern, waschen,...).
Über die Verwendung de Finanzen macht meine Tante keine Angaben .
Daraufhin hat mein Vater beim Vormundschaftsgericht den Antrag gestellt, die Betreuung auf meinen Vater zu erweiter. Dieser Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dem Mündel tue das nicht gut.
Wie kann man jetzt weiter verfahren - mein Vater macht die ganze Arbeit und das Geld ( darum geht es nur sekundär) verbleibt bei der Tante.
Wie wird man die los und bekommt es hin, dass mein VAter zum alleinigen Betreuer bestellt wird.?

Danke!
 
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Alt 19.03.2005, 00:24   #2
Imre
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Betreuung ändern

Moin Heinrich

Die Betreuung deiner Oma, die Arbeit deines Vaters und der Stress mit der Tante ist sicherlich nicht angenehm. Aber folgendes -
ich versuche dir mal die Situation aus der eventuellen Sicht des Gerichtes zu beschreiben:

Die Tante hat sich als Betreuerin um das Geld (Vermögenssorge), die Gesundheit und den Aufenthalt zu kümmern . So werden die Betreuungsbereiche wahrscheinlich aussehen.
Wenn dein Vater die ganze Arbeit mit der Pflege hat bzw. leistet, kann sich das Gericht zurücklehnen und sagen: Prima, die Betreute ist versorgt. Es kümmert sich jemand um ihre Gesundheit und sie kann bleiben, wo sie ist. Um das Vermögen kümmert sich die Tante - und die wird als ehrenamtliche Angehörige nicht so streng (keine jährliche Rechnungslegung) wie eine Berufsbetreuerin kontrolliert. Nach dem Ende der Betreuung (wenn Oma nicht mehr lebt) muß sie zwar Rechnung legen, aber dass wird möglicherweise auch nicht auf Heller und Pfennig verlangt.
Ob die Tante nun die Leistungen deines Vaters bezahlt oder nicht, kann dem Gericht erst mal egal sein - Hauptsache Oma ist versorgt.

Wenn der Vater jetzt die Betreuung übernehmen will, und das wird damit begründet, dass er die ganze Arbeit leistet (und die fehlende Gegenleistung bzw. Bezahlung gerne sehen möchte), kann das Gericht davon ausgehen, das er möglicherweise doch scharf auf das Geld ist.
Das Gericht wird sich eher gegen den Vater entscheiden, weil die Pflegeleistung, die er erbringt und eine Bezahlung derselben ein "Insichgeschäft" darstellt. Berufsbetreuern ist dies grundsätzlich verboten.
Bei ehrenamtlichen Betreuern sollte da auch durchaus mal genauer hingeschaut werden....

Bevor der Frust zu groß wird, ein paar Möglichkeiten:
1. Dein Vater kann sich mit der Tante verständigen, und mit ihr aushandeln, dass er für seine Leistungen eine Entlohnung erhält. Und falls Tante das nicht einsieht:
2. Bei Gericht eine aussenstehende Betreuerin beantragen, weil Tante als Betreuerin nicht geeignet ist. Wenn der Verdacht besteht, dass sie Geld von der Oma veruntreut und sich das womöglich belegen lassen sollte, kommt das Gericht wahrscheinlich schnell in Wallung.
3. Passiert immer noch nix kann dein vater die harte Variante laufen lassen und die Versorgung der Oma einstellen. Dann ist die Tante in Zugzwang. Tut sie nix um die Versorgung der Oma neu zu organisieren macht sie sich durchaus strafbar. Aber dazu bedarf es eines Klägers. Auch der Job deines Vaters - oder deiner.

Zugegeben: diese Variante klingt ganz schön herzlos und brutal, weil als erstes die Oma leiden muß, aber: Deine Tante kann sich so lange beruhigt zurücklehnen, wie dein Vater mit seiner fürsorglichen Hilfe der Oma gegenüber ihr die Hand vor den Hintern hält!!! die Organisation der notwendigen Hilfen kann sie durch eigenes kooperatives Verhalten gegenüber der Betreuten und deinem helfenden Vater organisieren.
Sie kann es aber auch ganz schweinepuckelig dadurch organisieren, dass sie zusieht und deinen Vater strampeln läßt. In beiden Fällen kommt die Tante ihrem betreuerischen Auftrag nach und ist Oma gut versorgt.
Nur im letzteren Fall braucht Tante weniger zu tun und nur ein dickes Fell zeigen.

Das Gericht hat bei Betreuungen die Aufgabenkreise festzulegen und zu kontrollieren, ob die notwendige Erfüllung der Betreuungsbereiche gewährleistet ist. Inhaltlich kann das Gericht der Betreuerin nicht vorschreiben WIE sie ihre Arbeit macht.
Damit ist leider ein unschöner Fall von Ausübung einer Betreuung trotzdem formaljuristisch in Ordnung. Ziemlich ärgerlich.

Ich hoffe dir nicht die Laune versaut zu haben, aber wenn dein Vater an der Situation etwas ändern will, muß er sich entweder mit der Tante verständigen, oder selber konsequent der Böse sein.
Du selbst hast in dem Drama bestenfalls die Rolle eines Zeugen, mehr aber auch nicht.

Tritz alledem
Schönes Wochenende
wünscht

Imre Holocher
 
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Alt 19.03.2005, 09:25   #3
AndreasHL
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard ohne

Hallo,

das Geld/Vermögen verbleibt ja nicht bei der Tante, sie verwaltet es nur. Und wenn das Gericht einen Verdacht hat, dann kann es sofort eine Abrechnung verlangen, oder auch eine Abrechnung pro Jahr. Diese würde ich zur Einsicht anfordern.

Das Gericht wird natürlich nicht auf eine blosse Vermutung hin tätig werden, das muss schon begründet sein. Bei einem größeren Amtsgericht laufen bestimmt viele Beschwerden dieser und ähnlicher Art auf, denn bei Geld hört ja oft die Freundschaft auf.

Für jeden Betreuer ist auch recht ärgerlich, wenn einerseits kein anderer die Betreuung führen will, sich andererseits aber jeder ins "Geschäft" einmischen will. Ist eben eine Abwägung der Interessen, natürlich gibt es auch Missbrauch.

Also, ich würde mal diese Antworten hier ausdrucken und der Tante unter die Nase halten. Auf jeden Fall aber versuchen, sich im Guten zu einigen.

Gruss

Andreas
 
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