Dies ist ein Beitrag zum Thema richterliche anhörung / beschwerde des betreuten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
hallo liebes forum,
leider ist die urlaubszeit vorbei und wieder gibt`s wichtige fragen und (hoffentlich) auch antworten:
mein betreuter hat ...
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#1 |
Gesperrt
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Beiträge: 19
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hallo liebes forum,
leider ist die urlaubszeit vorbei und wieder gibt`s wichtige fragen und (hoffentlich) auch antworten: mein betreuter hat gegen die weiterführung der betreuung beschwerde beim zuständigen vormundschaftsgericht eingelegt. die wurde durch beschluß verworfen. nun bin ich zur richterlichen anhörung bestellt (als betreuerin). wer weiß wie eine solche anhörung abläuft ??? leider kenne ich meinen betreuten erst seit 2 monaten, kann also gar nicht so richtig auskunft darüber geben, inwieweit er nun fit wäre, ohne betreuung zurecht zu kommen, d.h. ich hab ja keinen vergleich zu früher ,... was wird dort von mir erwartet ? gruß und schon mal danke, petra |
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#2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,753
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Hallo,
da wird ein Richter wohl ein paar Fragen zur Betreuung stellen, ob und in welchem Umfang diese notwendig ist. wie der persönliche Kontakt ist und eben zur Situation allgemein. Anhörungen kenne ich sonst nur, wenn ich eine Betreuung neu übernehme, ist nichts weltbewegendes. Jedenfalls würde ich mir da keine Gedanken machen. Gruss Andreas |
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Stichworte |
anhörung, beschwerde |
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Beschwerde gegen Beschluss über Betreuerbestellung | Marion | Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 | 12 | 18.12.2007 14:31 |