Dies ist ein Beitrag zum Thema Sozialamt verweigert Antwort im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich bin gesetzl. Betreuer meiner Mutter, die seit mehreren Jahren im Heim lebt (80, Pflegestufe II). Von ...
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06.08.2009, 16:18 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 14.05.2009
Beiträge: 1
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Sozialamt verweigert Antwort
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich bin gesetzl. Betreuer meiner Mutter, die seit mehreren Jahren im Heim lebt (80, Pflegestufe II). Von der vorhandenen Rente können die Heimkosten nicht komplett beglichen werden, so dass das Sozialamt für den Rest aufkommt. Das Sozialamt hat mich auf Unterhaltszahlungen verklagt, ist aber gescheitert. Nun habe ich das folgende Problem: Meine Mutter benötigte eine Zahnbehandlung bei der auch Kosten für Zahnersatz anfielen (Behandlung ist bereits abgeschlossen). Von der Krankenkasse wurde der doppelte Festzuschuss bezahlt, es blieb aber noch ein Betrag als Eigenleistung übrig (ca. 200 EUR). Hier habe ich beim Sozialamt bereits vor Behandlungsbeginn mehrfach schriftlich (per Einschreiben, erstmalig vor 6 Wochen) um Erstattung der übrigen Kosten gebeten, ich bekomme aber keine Antwort. Ich kann nur vermuten, dass man über die Niederlage bei Gericht nicht erfreut war und mir damit jetzt eins reinwürgen will . Hat eventuell jemand einen Tipp, wie ich in so einem Fall vorgehen sollte? Eine Dienstaufsichtsbeschwerde (formlos - fristlos - fruchtlos) bringt sicher nichts... Ich bin gespannt auf Eure Antworten. Viele Grüße micha |
06.08.2009, 16:26 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo micha,
oh verflixt. Du hättest einen Härtefallantrag bei der Krankenkasse stellen sollen. Du kannst das jetzt auch noch bei der Krankenkasse versuchen aber die Chancen sind wohl eher schlecht, d.h. Härtefallantrag formlos stellen mit den Leistungs-und Rentenbescheiden. Eigentlich sollte der Zahnarzt das auch wissen oder wurde nicht über Geld geredet? Wenn es sich bei den Leistungen allerdings um frei vereinbarte Leistungen gehandelt hat dann kannst Du jeden Versuch der Erstattung sein lassen, da gibts leider nix. Grüsse Michaela Geändert von michaela mohr (06.08.2009 um 17:55 Uhr) |
06.08.2009, 17:54 | #3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Micha,
Michaela hat m.E. recht - ich wüsste auch nichts, was passt. Das Sozialamt schon mal gar nicht, denn die verweisen auf die Leistungen der Krankenkasse. Was die nicht übernimmt - Pech gehabt. Ich würde mit dem Zahnarzt versuchen, klar zu kommen oder aber nochmal bei der Krankenkasse versuchen oder doch die Diakonie? Gruß Heinz |
06.08.2009, 20:35 | #4 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Hallo,
meine unverbindliche Meinung hierzu: Die Hilfe bei Krankheit im Rahmen der Sozialhilfe richtet sich nach § 48 SGB XII; siehe hierzu: SGB 12 - Einzelnorm Also dürfte dies hier (Abs. 2) relevant sein: SGB 5 - Einzelnorm Die Frage wäre demnach die, inwiefern die Zahnbehandlung als "darüber hinausgehende Versorgung" anzusehen ist - mit einer entsprechenden Kostenbeteiligung der Betreuten. Diese ist als Sozialleistungempfängerin mittellos und kann vermutlich - ohne sich zu verschulden - (evt. Ratenzahlungen vom Heimtaschengeld?) - die Eigenbeteiligung gar nicht zahlen, was eigentlich jedem schon vorher hätte klar sein müssen. Insofern erscheint die Sache paradox. Vielleicht könnte auch § 73 SGB XII helfen (habe es selbst aber noch nie ausprobiert): SGB 12 - Einzelnorm Die "Lebenslage" wäre die, dass eine mittellose, ältere und pflegebedürftige Betreute nachweislich kein Geld für eine angemessene Zahnbehandlung (sofern die Behandlung angemessen ist) hat. Was die. sog. Härtefallregelung anbelangt, so siehe: Zahnersatz: Zuzahlung und Zahnzusatzversicherung - Vitanet.de Diesbezüglich wäre somit ggf. nochmals bei der Krankenkasse nachzufragen. Über die Pflegeversicherung dürfte vermutlich nix gehen. Nun ja, wenn man nicht richtig beißen kann, so stellt dies unter Umständen einen Pflegemehrbedarf dar, oder? Ungeachtet dessen steht ja die Antwort des Sozialamtes noch aus. mfg |
07.08.2009, 08:57 | #5 |
Gast
Beiträge: n/a
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Vielen Dank, Carlos, für die Verweise - sind wirklich hilfreich.
was ich befürchte: Papier ist geduldig. Warst du oder war jemand schon gegenüber der 'mafiösen' Krankenkasse (siehe Forderungen nun wegen Impfschutz als Beginn für weitere Erpressungsversuche) schon mal in Fragen des Härtefalles erfolgreich? Als ich es mal für eine Heimbewohnerin durchboxen musste, kam ich mir wie ein Erpresser vor, obwohl die Krankenkassen nun wirklich reichlich Geld erhalten haben und Gewinne erwirtschaften, aber tun so, als müssten sie jeden Härtefall aus eigener Tasche zahlen. Oder nicht? Heinz |
07.08.2009, 09:41 | #6 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo,
ja, ich bin da immer erfolgreich. Es hat auch nie irgendein Theater gegeben, wie gesagt, Härtefallantrag formlos, Nachweise über Finanzen dazu und ab. Ich kann mir - ganz ehrlich- nicht an eine einzige Nachfrage erinnern und alle meine Kunden haben Zähne. Gruss Michaela |
07.08.2009, 11:06 | #7 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 204
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Die Härtefallanträge gehen hier eigentlich auch problemlos von Statten - gibts ja auch nicht viel zu diskutieren bei Empfängern von GruSi.
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Stichworte |
härtefallantrag, krankenkasse, sozialhilfe, zahnarzt, zahnersatz, zuzahlung |
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