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Ehegeschäftsfäigkeit

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ehegeschäftsfäigkeit im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
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Alt 11.08.2009, 08:03   #11
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo heiner,

das sind zwei verschiedene Dinge, eine Eheschliessung ist etwas höchstpersönliches (intimes) aber ein Ehevertrag ist ein Vertragswerk mit Verpflichtungen materieller Art.

Um Scheidungen für den Betreuten durchzuführen brauchst Du, bei nachgewiesener eingeschränkter Geschäftsfähigkeit, natürlich die Genehmigung denn Du forderst oder verzichtest an Stelle Deines Betreuten auf etwas. (Rentanansprüche, Zugewinnausgleich usw.)

Grüsse
Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 11.08.2009, 08:25   #12
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
Standard

Hallo an alle, die mir geantwortet haben und mir damit unterstützende Hilfe gegeben haben.
Herzlichst Robertaw
Robertaw ist offline  
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Stichworte
ehe, ehegeschäftsfähigkeit

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