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Wohnungskündigung Genehmigung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungskündigung Genehmigung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich war und bin mir auch sehr unsicher in dieser Sache: Ich hatte den "Umzug" genehmigen lassen wollen. Darauf kam ...


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Alt 14.09.2009, 16:47   #11
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 22
Standard Umzug

Ich war und bin mir auch sehr unsicher in dieser Sache:

Ich hatte den "Umzug" genehmigen lassen wollen.
Darauf kam ein Brief vom Gericht, dass der "Umzug" nicht genehmigungspflichtig sei und es wurde gefragt ob ich die Kündigung genehmigen lassen wollte.

Nach dem ich dann die Genehmigung zur Wohnungskündigung des Betreuten ( mit seiner Zustimmung auf dem Brief )beim Amtsgericht erbeten hatte, kam als Antwort, dass ich über den Verbleib des Hausrates innerhalb von 4 Wochen Meldung machen sollte.

Der Betreute bekam den gleichen Brief und war extrem aufgebracht, da er dachte, er solle ohne seine Zustimmung ins Heim gebracht werden.

Seit dem bin ich unsicher in der Formulierung des Antrages und die nächste Kündigung eines Mietvertrages für einen anderen Betreuten steht an.

Liebe Grüße
Anja

Geändert von AnjaMaria (14.09.2009 um 16:51 Uhr)
AnjaMaria ist offline  
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Alt 14.09.2009, 16:57   #12
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,975
Standard

Zitat:
Zitat von AnjaMaria Beitrag anzeigen
Seit dem bin ich unsicher in der Formulierung des Antrages und die nächste Kündigung eines Mietvertrages für einen anderen Betreuten steht an.
Hallo AnjaMaria,
also eigentlich ist das ganz einfach ( wie FlaFluff es ja auch schon mal geschrieben hat).

1. Der Betreute kündigt seinen Mietvertrag selber, dann brauchst du keine Genehmigung einzuholen.

2. Du kündigst den Mietvertrag im Namen deines Betreuten, dann musst du natürlich vorher eine Genehmigung einholen.

Mitunterschreiben halte ich für unsinnig, denn entweder gibt dein Betreuter eine Willenserklärung ab oder du.

Und wie das Gericht ja schon geschrieben hat ist natürlich nicht der Umzug genehmigungsfähig sondern die Kündigung des Mietvertrages.

Das ganze ist natürlich abhängig vom mentalen Zustand deines Betreuten und den eingerichteten Aufgabenkreisen.

Gruß,

Andreas
agw ist offline  
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Alt 14.09.2009, 20:20   #13
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.06.2009
Ort: Wirkungsstätte Berlin
Beiträge: 50
Standard Wille und Wohl des Betreuten

Viele Fragen erklären sich vielleicht auch dadurch, dass ich als Betreuer nicht der verlängerte Durchsetzungsarm des Willens und Wohls von Behörde oder Gericht bin, sondern vom Betreuten. Und dass der Betreute durch die Betreuung nicht zusätzliche Schwierigkeiten bekommen, sondern Erleichterungen erfahren soll. Schade, dass offenbar immer wieder Betreuer meinen, besser als der Betreute zu wissen und verantwortlicher als er zu sein...
BetreuHerr ist offline  
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Alt 14.09.2009, 22:53   #14
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo,

Zitat:
Schade, dass offenbar immer wieder Betreuer meinen, besser als der Betreute zu wissen und verantwortlicher als er zu sein...
Was gibt es denn in diesem Zusammenhang nun schon wieder zu nörgeln? Noch nicht fertig mit der Dozentenarbeit?

Schade ist es ebenfalls, dass die Betreuer seit Tagen nicht einen vernüftigen Satz ohne halbseidene Kommentare eines Herr B. schreiben können.

Konstruktive Kritik muss und soll sein, aber in jeden Beitrag das Böse zu vermuten und sich selber einen Heiligenschein zu verpassen, geht hier nicht.

Sie sind Gast in unserem virtuellen Wohnzimmer, entweder Sie wollen diskutieren, dann gibt es keine Probleme. Wollen Sie weiter Stunk machen, dann ist die Teilnahme hier beendet, so einfach ist das. Wir haben haben nun genug Zeit damit verplempert Ihre Beiträge editieren oder gänzlich löschen zu müssen und das wird kein Dauerzustand werden.

Die Internetwelt hat in den letzten Tagen, hier und anderswo, reichlich von Ihnen lesen dürfen. Sie haben Ihre Aufmerksamkeit bekommen und nun bitte ich mal dieses Gezeter zu lassen.


Danke!
Tina L. ist offline  
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Alt 15.09.2009, 11:58   #15
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 22
Standard

Da ich gerade, wie man sieht neu in diesem Forum bin, finde ich den letzten Beitrag von Tina angemessen.
Mir liegt das Wohl der Betreuten und deren eigener Wille sehr am Herzen. Im Umgang mit dem Amtsgericht bin ich mir nicht immer sicher und trat deshalb diesem Forum bei, um Informationen zu erhalten.
Wenn dann eine anmaßende Bemerkung direkt dahinter steht überlege ich mir zweimal, ob ich weitere Fragen oder Kommentare einschreibe.

Insofern "Danke" an Tina und an alle die dem Forum informativen Inhalt geben
Anja
AnjaMaria ist offline  
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Alt 15.09.2009, 12:35   #16
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Anja Maria,

Danke für Deine nette und ausgewogene Reaktion.
Nimm Dir einzelne seltsame Beiträge nicht zu Herzen, Querulanten und ähnliches finden sich in jedem Forum, lass Dich deswegen bitte vom Fragen nicht abhalten.

Grüsse Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 16.09.2009, 19:29   #17
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.06.2009
Ort: Wirkungsstätte Berlin
Beiträge: 50
Standard war gar nicht böse gemeint

Hallo Anja Maria,

das tut mir nun aufrichtig leid, wenn ich auf Dich anmaßend gewirkt haben sollte mit dem Hinweis, dass stets der Betreute der Chef der ganzen Betreuungsangelegenheit bleibt, solange seine Geschäftsfähigkeit nicht eingeschränkt ist.
Es tut mir leid, dass mein Nachsatz, dass leider oft andere Instanzen sich hier Kompetenzen anmaßen, die weder im Gesetz, noch in der Rechtssprechung so vorgesehen sind, zu einem solchen öffentlichen Schlachten seitens Tina führte.
Ich hoffe, dass Du es mit Kant hältst und es wagst, Deinen eigenen Verstand zu benutzen. Dazu hilft die Kenntnis der Hierarchie der Bindungswirkung von Rechtsnormen, das googeln einschlägiger Rechtssprechung und sich nicht einreden lassen, dass "geübte Praxis", "Gepflogenheiten° oder gar Kungeleien zwischen Gericht - Behörde in irgend einer Weise Vorrang vor dem Betreutenwillen haben, sofern dieser Wille seinem Wohl nicht entgegensteht.
Und - mal vorsichtig gefragt - Du findest das Mundtotmachen eines als Nörgler erlebten Kritikers wirklich "angemessen"?
Dann findest Du die Einschränkung des Art. 5 GG angemessen.
Das - entschuldige - finde ich bedenklich...

Herzliche Grüße und
nichts für Ungut an Dich

ein neuer
BetreuHerr
BetreuHerr ist offline  
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Alt 16.09.2009, 20:14   #18
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

BetreuHerr,

das ist jetzt endgültig die letzte Verwarnung.
Hier wird ab sofort niemand mehr von der Seite angemacht, durch den Kakao gezogen, grundlos diffamiert oder wieder als Wand für Deine Tapeten benutzt usw.

Wenn Du eh alles (besser) weisst dann bleibt die Frage was Du hier machst?
Deine Rechtsauffassung hat nirgendwo, nicht nur hier nicht, auch nur im Ansatz eine Bestätigung erfahren. Weitere Versuche irgend jemandem etwas in dieser Hinsicht unterschieben zu wollen sind völlig sinnlos.

Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 16.09.2009, 20:32   #19
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.06.2009
Ort: Wirkungsstätte Berlin
Beiträge: 50
Standard Meinungsfreiheit???

Hallo Michaela,

Vorrang des Betreutenwillens (solange es nicht gegen sein Wohl verstößt) ist nicht meine Rechtsauffassung - sondern § 1901 (2) BGB.

Meinungsfreiheit ist nicht meine Rechtsauffassung, sondern Grundgesetz Art. 5

Mir scheint:
wer etwas will, der sucht Wege - wer etwas verhindern will, der (er)findet Gründe.

Seid Ihr - Tina und Du - jetzt die Gründe(er)finderinnen?

Alles eine Frage der Wahrnehmung...

Ganz liebe Grüße
ein neuer
BetreuHerr
BetreuHerr ist offline  
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Alt 16.09.2009, 21:12   #20
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo BetreuHerr,

es schlägt hier sauer auf, daß Du Themen schnell mit dem "Willen des Betreuten" in Verbindung bringst. Wie wir aus mehreren Deiner threads wissen, hast Du persönlich schlechte Erfahrungen gemacht, daß dem "Willen des Betreuten" nicht nachgekommen wurde und Du daher nicht als Berufsbetreuer bestellt wurdest. Es bleibt daher immer die Vermutung, daß Du unter Vorspiegelung fachlichem Engagements ein persönliches Süppchen kochst. Diesem Eindruck gibst Du halt immer wieder Nahrung und an einem bestimmten Punkt greifen wir ein,um die Instrumentalisierung anderer Gäste bzw. anderer Themen durch Dich zu verhindern. Tina hat Dir eine Grenze gezeigt, Michaela hat auch noch einmal darauf hingewiesen, Du läßt Dich dadurch scheinbar nicht beeindrucken.

Wir werden Dich daher zunächst für zwei Tage sperren und möchten Dich bitten, danach weniger provozierend hier aufzutreten.

Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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