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Wohnungskündigung Genehmigung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungskündigung Genehmigung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich bin ganz neu als Betreuerin tätig. Ich habe einen 73 Klienten ohne Einwilligungsvorbehalt u. a. für den Bereich Wohnungsangelegenheiten. ...


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Alt 24.08.2009, 12:09   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 15
Standard Wohnungskündigung Genehmigung

Ich bin ganz neu als Betreuerin tätig. Ich habe einen 73 Klienten ohne Einwilligungsvorbehalt u. a. für den Bereich Wohnungsangelegenheiten. Dieser will in eine andere Wohnung wechseln und würde dazu auch den Mietvertrag selbständig kündigen. Wir haben bereits eine neue Wohnung in Aussicht in einer betreuten Seniorenwohnung. Meine Frage: Muss ich nun auch noch übers Amtsgericht eine Wohnungkündigung beantragen oder reicht seine Willenserklärung aus und ich muss keinerlei Meldung ans Amtsgericht machen.
Ich dank euch für eine Antwort. Grüsse christa
christa ist offline  
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Alt 24.08.2009, 12:13   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,413
Standard

Hallo,

der Betreute kann bei der von Dir geschilderten Konstellation seine Wohnung selbst kündigen.
Du hingegen bräuchtest dafür das Einverständnis des Betroffenen oder eine Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung.
Eine Mitteilung ans Gericht solltest Du über die Kündigung trotzdem machen. Wohnsitzänderungen musst Du auf jeden Fall mitteilen.


Grüße,
Flafluff.

Geändert von Flafluff (24.08.2009 um 12:15 Uhr)
Flafluff ist offline  
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Alt 24.08.2009, 12:59   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,975
Standard

Zitat:
Zitat von Flafluff Beitrag anzeigen
Du hingegen bräuchtest dafür das Einverständnis des Betroffenen oder eine Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung.
Hallo Flafluff,
das Einverständnis des Betreuten spielt hier keine Rolle. Wenn die Betreuerin die Wohnung kündigen will, dann braucht sie in jedem Fall die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung.

Wie du ja schon geschrieben hast entfällt diese Notwendigkeit jedoch wenn der Betreute selber kündigt.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 24.08.2009, 15:28   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 15
Standard

Hallo Flafluff und AGW,
vielen dank für die informative Antwort.
Aller Anfang ist schwer, weshalb ich gleich nochmals eine Frage ins Netz stellen werde.

gute zeit
christa
christa ist offline  
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Alt 24.08.2009, 19:52   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2009
Beiträge: 42
Standard

Meiner Meinung nach ist keine Mitteilung an das Gericht mehr notwendig. Das war nur früher mal so
Maeuse ist offline  
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Alt 24.08.2009, 20:01   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Maeuse,

ich enttäusche Dich ungern, aber hier muss ich... Es ist so wie die Kollegen es beschrieben haben.

Und dem Gericht würde ich den Sachverhalt auf jeden Fall mitteilen, das kommt ab und an auch auf den Rechtspfleger an. Ich musste sogar schon trotz Kündigung durch den Betreuten zusätzlich noch die gerichtliche Genehmigung einholen. Was ja aber auch keine grosse Sache ist.

Grüsse Michaela.
michaela mohr ist offline  
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Alt 24.08.2009, 21:21   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,975
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ich musste sogar schon trotz Kündigung durch den Betreuten zusätzlich noch die gerichtliche Genehmigung einholen. Was ja aber auch keine grosse Sache ist.
Hallo Michaela,
das ist aber auch sinnfrei gewesen, oder. Zu genehmigen sind doch nur deine Erklärungen und nicht die des Betreuten.

@ Maeuse
Die Mitteilung über den Umzug macht ja alleine schon Sinn damit das Gericht eine Adresse für Zustellungen und evtl. Anhörungen hat.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 24.08.2009, 21:37   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hey Andreas,

ja fand ich damals auch aber es sollten alle Fliegen mit allen Klappen geschlagen werden oder so..... Ich habe mühsam verstanden dabei, dass damit alle Zweifel ausgeräumt seien ob denn der Betreute auch wisse was er da tue, bzw eine Rechtmässigkeit sei auf jeden Fall hergestellt.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 24.08.2009, 23:03   #9
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ich musste sogar schon trotz Kündigung durch den Betreuten zusätzlich noch die gerichtliche Genehmigung einholen.
Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ich habe mühsam verstanden dabei, dass damit alle Zweifel ausgeräumt seien ob denn der Betreute auch wisse was er da tue, bzw eine Rechtmässigkeit sei auf jeden Fall hergestellt.
Hätte da nicht auch noch vorher ein fachärztliches Gutachten eingeholt werden müssen? Klingt für mich auch ein wenig übereifrig. Seit wann benötigen Betreute für Handlungen die Genehmigung des Gerichts? Angeblich ist "Entmündigung" doch abgeschafft.
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

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Kohlenklau ist offline  
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Alt 24.08.2009, 23:19   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Zitat:
Wie du ja schon geschrieben hast entfällt diese Notwendigkeit jedoch wenn der Betreute selber kündigt
Das kenne ich auch nur so.

Voraussetzung ist natürlich, dass der Betroffenen tatsächlich in der Lage ist das zu erfassen, bei allem anderen hätte ich richtig Magenschmerzen. So eine Unterschrift ist u.U. schnell gegeben..

Ich informiere das Gericht immer auch über die eigenständige Kündigung und damit gleichzeitig über Adressänderung. Somit liegt dort alles vor, das ist mir lieber so.
Tina L. ist offline  
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