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Eigene Wohnung

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Ein Hallo ins www Als Vater brauche ich dringent Infos wie es weiter gehen kann. Eine meiner drei Töchter hat ...


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Alt 30.08.2009, 19:56   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.08.2009
Ort: Eifel
Beiträge: 2
Frage Eigene Wohnung

Ein Hallo ins www

Als Vater brauche ich dringent Infos wie es weiter gehen kann.

Eine meiner drei Töchter hat anfang des Jahres einen Jungen Mann geheiratet der in einer Einrichtung wohnte in der er freiwillig betreut wurde.Meine Tochter ist mit ihm nach der Hochzeit in eine kleine Wohnung in diese Einrichtung mit eingezogen.
Nun muss ich dabei sagen das beide keine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt finden und somit bei den Westeifelwerken arbeiten.
Nun haben sich beide immer öfters darüber beschwert das sie nach der Arbeit in der Einrichtung wo sie wohnen Arbeiten müssen die nicht bezahlt werden. ( Stall misten usw ).
Auch ist die Infrastrucktur in dem Dorf wo sie wohnen gleich null.
Kein Geschäft - kein Bahnhof usw.
Wird etwas gebraucht sind sie auf die Barmherzigkeit der nicht gerade freundlichen Mitarbeiter der Einrichtung angewiesen.
Nun kam der Wunsch auf in eine eigene Wohnung zu ziehen und ein eigenes Leben zu führen.
Wir haben auch eine Schöne kleine Wohnung in unserer Nachbarschaft gefunden die für beide finanzierbar ist.
Als ich den Betreuer von den Plänen der beiden informierte reagierte er nur mit unverständnis. Wir machten einen Termin für ein Gespräch - Betreuer - Betreiber der Einrichtung - die jungen Leute - meine Frau und ich.
Dieses Gespräch verlief so das man auf meinen Schwiegersohn und meine Tochter mit in einem Deutsch einredete das ich öfters dazwischen gehen musste.
Für voll hat man uns glaube ich nicht genommen.
Es wurde laut und man brach von seite der Betreiber das Gespräch ab.
Nun stellte ich die Frage an beide jungen Leute.
Wollt ihr wirklich hier raus und beide antworteten mit ja.
Auch auf Nachfrage des Betreuers wiederholte mein Schwiegersohn seinen Wunsch. Auf die Frage wann sagte er - am besten sofort.
Nun teilte uns der Betreuer mit das er die Betreuung dann eben niederlegt.
Wir haben dann Alles was den Beiden wichtig war eingepackt und sie sind noch am gleichen Abend raus aus der Wohnung.
Nun wohnen sie vorerst bei uns bis die neue Wohnung renoviert ist.
Beide sind sehr zufrieden und blühen richtig auf.
Haben schon nette Leute und alte Freunde gefunden die sich alle freuen das sie den Schritt gewagt haben.
Unsere ganze Familie steht hinter den beiden und werden ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Was ich bis jetzt in erfahrung gebracht habe ist folgendes.

In der Bestellungsurkunde des Betreuers steht folgendes.
Willenserklärungen des Betroffenen bedürfen in folgenden Bereichen der Einwilligung des Betreuers : alle Vermögensangelegenheiten
Grund der Betreuung ist ein kaotisches Elternhaus wo man ihn mit 14 raus holte. Die betreuung hat er dann alle zwei Jahre unterschrieben weil er nicht wußte wohin.

Nun meine Frage .
Kann man den beiden jungen Leuten verbieten in eine eigene Wohnung zu ziehen.
Ich denke mal man hat ihm erlaubt meine Tochter zu heiraten und eventuell Vater zu werden.
Er ist nun 24 und meine Tochter 28 Jahre und ich bin der Meinung alt genug ihr eigenes Leben zu gestallten.

Nun die Wohnung haben die beiden und wir werden ihnen mit allen uns zur verfügung stehenden Mitteln helfen.

Gruß carus

PS: Meine Tochter hat keinerlei betreuung
carus ist offline  
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Alt 31.08.2009, 12:47   #2
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Hallo Carus,

man kann dem Freund Deiner Tochter eigentlich nicht verwehren, in eine eigene Wohnung zu ziehen. Natürlich sollte vorab gut abgewogen werden, ob Beide wirklich in der Lage sind, einen eigenen Haushalt zu führen. Evtl. könnten sie hier auch stundenweise Unterstützung in der Wohnung erhalten. z. B. im Rahmen des Einzelbetreuten Wohnens.

Doch müssen einige Dinge berücksichtigt werden:

- Wer trägt die Miete? Evtl. müssen vor Mietsvertragsabschluss die Kosten hierfür beim Sozialhilfeträger o.ä. beantragt werden. Hier wird vermutlich auch eine Befürwortung vom Sozialpsych. Dienst erfolgen müssen. Diese würden dann begutachten, ob die Wohnform in einer eigenen Wohnung wirklich die geeignete Wohnform ist.
- Der Vertrag für die Einrichtung muss gekündigt werden. Hier wird eine Kündigungsfrist im Vertrag enthalten sein. Da Deine Tochter auch in der Einrichtung lebte, müsste Dir aus ihrem Vertrag bekannt sein.
- Der Freund hat einen Einwilligungsvorbehalt für den Bereich Vermögenssorge, d.h. jeder Vertrag ist ohne Zustimmung des Betreuers unwirksam. Also somit auch ein evtl. unterschriebener Mietsvertrag, da daraus auch Kosten entstehen.
- So einfach kann der Betreuter nicht die Betreuung niederlegen. Er könnte einen Antrag auf Aufhebung beim Gericht stellen, doch so lange keine Aufhebungsbeschluss ergangen ist, muss er weiterhin tätig bleiben.

Das sind erstmal so ein paar Punkte, die mir spontan einfallen. Ich würde vorschlagen, nochmals versuchen Kontakt zum Betreuer aufzunehmen und eine Zwischenlösung zu finden. Ggf., falls dies scheitern sollte, sollte der Freund Deiner Tochter um Mithilfe beim Gericht bitten.
BetrKl ist offline  
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Alt 31.08.2009, 19:33   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.08.2009
Ort: Eifel
Beiträge: 2
Lächeln Eigene Wohnung 2

Hallo

Vielen Dank für die Info.
Nun möchte ich meiner Vorschilderung noch etwas hinzufügen.
Meine Tochter wird die Wohnung mieten.
Ihr Lohn reicht für Miete und Nebenkosten, was sonst noch anfällt übernehme ich gerne.
In der Einrichtung wo sie mit ihrem Mann gewohnt hat ist nichts von ihr unterschrieben worden.( Mietvertrag usw.)
Ihr Lohn floss mit in den Haushalt.
Die Betreuung war und ist nicht der Grund für den Auszug. Es war für beide eben nur unerträglich in der Einrichtung geworden.
Über Verträge ist mir nichts bekannt da wir ja außen vor stehen.
Ich habe dem Betreuer im Gespräch mitgeteilt das dies alles nichts mit seiner Betreuung zu tun hat und er doch weiter betreuen könne.
Dies hat er ja abgelehnt mit der Begründung er würde das nicht schaffen. ( Er wohnt ja auch rund 100 km entfernt )
Bescheid würde mein Schwiegersohn nun in zwei Wochen bekommen.
Nun wir warten. Worauf ???????

Gruß carus
carus ist offline  
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Alt 01.09.2009, 01:02   #4
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard

@carus

gut, dass du versuchst dich zu informieren!

erstens: lasst euch nicht verunsichern!

zweitens merke ich an: von der aufenthaltsbestimmung war ja laut deinen ausführungen im beschluss nicht die rede!

drittens: die anordnung oder aufhebung einer betreuung obliegt allein dem vormundschaftsgericht! nicht dem betreuer.....der muss schon gute gründe haben das amt niederlegen zu wollen (stichwort: unzumutbar)

viertens: trotzdem erstmal die jeweiligen sozialleistungen beantragen (SGB II oder SGB XII....), denn... rückwirkend gibt es nichts.....so läuft schon mal der antrag....selbst wenn der ablehnend beschieden wird.....könnt ihr die widerspruchsfrist nutzen euch schlau zu machen.

fünftes: schlauer schachzug mit deiner tochter..anmietung...so erspart ihr euch die auslegungsdiskussion zu wohnung/mietvertrag/vermögenssorge.......ist nämlich nicht so klipp und klar geregelt...einige gerichte sehen das so, andere wieder so.....

zumal es auch den aufgabenkreis "wohnungssorge" gibt....aus dem sich ja keine handlungsmacht für die vermögenssorge ableiten lässt.....

mietverträge könnt ihr trotzdem untereinander abschliessen, sofern es notwendig für die antragstellung sgb nötig sein sollte....

ich kann mir schwer vorstellen, dass es gegen das wohl des betreuten sein soll wenn er eine wohnung hat......da ja keine aufenthaltsbestimmung angeordnet wurde, kann es ja nicht so "schlimm" um ihn stehen.....

sollte euch die sache über den kopf wachsen.....(betreute und deren umfeld haben ja i.d.r keine lobby zur interessenvertretung)....dann beantragt bei nicht ausreichendem einkommen einen beratungshilfeschein beim amtsgericht....in der zwischenzeit schlau machen welcher rechtsanwalt/anwältin für euch in frage kommt.......nicht der erstbeste.....!

abschliessender tipp: seit ein paar jahren gibt es das "persönliche budget" im sozialgesetzbuch....bedeutet: der betroffene bekommt den satz, der z.b. für die heimunterbringung aufgebracht wurde....(nicht mehr, weil das persönliche budget soll kostenneutral sein)....und kann dieses geld nach absprache mit den erbringern für zwecke seiner z.b. rehabilitation ausgeben.....also sich selbst die passenden hilfen suchen.... der gesetzgeber hat das eingeführt um die eigenständigkeit von behinderten zu fördern....

heime oder behindertenwerkstätten werden darüber kaum aufklären, weil sie sich ja sonst den ast absägen auf dem sie sitzen.....wenn ihr interesse habt sucht hierzu bitte einen sozialverband oder ähnliches in eurer nähe zwecks beratung auf!


viel glück dem holden paar!

und dir beim helfen! alle achtung!

lg nam
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud

Geändert von nam (01.09.2009 um 01:05 Uhr)
nam ist offline  
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Stichworte
betreuung, heirat, mietvertrag, rechtsmittel, wohnrecht


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