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Bananenblume 31.08.2009 21:56

Kann Ehefrau Betreuung des Ehemannes verlangen?
 
hallo und guten Abend!
ich hoffe sehr,dass Ihr mir einige Fragen beantworten könnt,ich kenne mich mit dem Thema nämlich noch gar nicht aus.

es geht um meinen Onkel.Er sit 80,seine Frau 70.Sie ist noch sehr fit,er nicht mehr so ganz,schon seit einigen Jahren kann er nicht mehr gut laufen und geht kaum noch raus.Das hat aber nie gestört,weil er daheim glücklich vor sich hin lebte,wenn ich das so sagen darf und sich liebevoll um den Garten gekümmert hat so gut es eben ging.
Seit etwa einem Jahr beginnt er aber ...zu verwahrlosen.Er duscht nur noch sehr unregelmässig (=stinkt),er wechselt kaum noch die Kleider,schläft teilweise darin,sein Zimmer (sie haben seit über 30 Jahren jeder sein eigenes Zimmer) ist ein eiziges Chaos,geistig ist er noch fit,er sagt "ich möchte nicht duschen" oder " ich werde morgen/nächste Woche" aufräumen. er macht weiterhin Gartenarbeit, kocht auch manchmal oder schneidet Gemüse o.ä. halt was er noch kann.
Seine Frau hält die Wohnung tip top in Ordnung,darf aber nicht (mehr )in sein Zimmer,weil sie dort jetzt schon 2 mal aufgeräumt hat.Sie ist mit den Nerven am Ende,kommt auch gar nicht an ihn ran.Trozt schon jahrlelang zu hohem Blutdruck und Medikamenten die er braucht (und auch jahrelang nahm) geht er nicht zum Arzt.(nächste Woche...naja,nächsten Monat...) Einmal musste er schon ins KH eingeliefert werden.Meine Tante hat mich gefragt,ob es sein kann,wenn z.B, ein Arzt nach Hause kommt und dieses Chaos in seinem Zimmer sieht,dass er einfach einen Betreuer vorgesetzt bekommt damit er sich wieder organisiert bekommt(fände sie,glaube ich gar nicht so schlecht) und ob ihr da was angehängt werden kann ( wieso kümmert sich die Frau nicht um ihren Mann und räumt nicht auf).Er sieht natürlich keinerlei Handlungsbedarf in irgendeine Richtung,und merken dass er stinkt tut er auch nicht,er hat schon vor 40 Jahren seinen Geruchssinn bei einem Unfall verloren,aber natürlich trotzdem regelmässig gebadet/geduscht-
Falls noch mehr Infos benötigt werden,fragt ruhig.
danke
Billie

Imre Holocher 31.08.2009 22:32

Moin Moin

Die Betreuung für den Ehemann verlangen kann Ihre Tante nicht. Sie kann eine Betreuung anregen, das geht. Villicht wird sie sogar auch die Betreuerin.
Das ist die knappe Fassung.

Jetzt kommen noch ein paar Gedanken dazu:

Es besteht die reele Chance, dass eine Betreuung eingerichtet wird. Vielleicht sollte Ihre Tante das mit dem Hausarzt besprechen, und der regt die Betreuung an. Warum?
Sein Wort als Arzt gilt schon mal eine ganze Menge bei Gericht.
Und: Wenn Ihre Tante die Betreuung anregt, wird Ihr Onkel das auch erfahren - wenn er die Betreuung nicht will, dann hat Ihre Tante vergurkt. Besser der Arzt spielt dann den Buhmann und das Vertrauensverhältnis der Eheleute untereinander wird nicht gestört.

Gibt es noch andere Verwandte, die die Betreuung übernehmen können? So wie Sie die Sachlage schildern, ist ihre Tante durchaus mit der Situation überfordert. Die Verwahrlosung des Onkels zu verhindern oder auch nur zu vermindern schafft sie jetzt schon nicht mehr. Wenn sie die Betreuung über ihren Ehemann zugesprochen bekommt wird das an der Verwahrlosungs-Situation kaum etwas ändern - die Vertrauenssituation untereinander wird aber sicherlich einen Schaden abbekommen. ("Du bevormundest mich, und jetzt hast du auch noch das Gericht eingeschaltet, um mich kleinzukriegen..." oder so was ähnliches wird sie zu hören bekommen).
Deshalb ist es vieleicht sinnvoll einen Betreuer zu wählen, den der Onkel akzeptiert - mit seiner Frau hat er sein Leben "auf Augenhöhe" verbracht, mit ihr als Betreuerin ist die Perspektive verschoben, das ist zur Konfliktlösung denkbar ungeeignet.
Einen anderen Verwandten oder einen Außenstehenden kann er vielleicht eher akzeptieren.
Und Ihre Tante hat nicht die Rolle der Bösen, die ihn zu etwas drängen will.

Empfehlen Sie ihrer Tante, dass sie sich mit dem Hausarzt über die Angelegenheit unterhalten und ein eventuelles Vorgehen planen kann.

Viel Glück wünscht

Imre

Bananenblume 31.08.2009 22:49

danke für die antwort,jetzt hab ich noch ein paar fragen
 
vielen dank schon mal für die Antwort.Meine Tante kann und will die Betreuung nicht übernehmen.Ich wohne hier in unmittelbarer Nähe, komme aber auch nicht "an ihn ran" ,er will halt nicht und fertig.
Mein Onkel war schon lange nicht mehr beim Hausarzt,meine Tante hätte es auf alle Fälle bei ihm versch.... wenn sie sowas auch nur anregt.Aber es ist korrekt,sie ist überfordert.Was ihr wohl wirklich sorgen macht: wenn er jetzt aus irgendeinem Grund dringend einen Arzt braucht (wie es schonmal der Fall war,da lag er allerdings im Wohnzimmer) und dieser Arzt sieht dieses Chaos Zimmer,kann der Arzt eine Betreuung anregen (oder wie das heißt) UND kann da meiner Tante irgenwas juristisches passieren,wenn sie jetzt nichts macht und das so hinnimmt.
Können Sie mir das noch genauer beantworten so dass ich sie ggf. beruhigen oder zumindest beraten kann?
danke:d010:

zeiten 31.08.2009 23:42

hi billie,
ich kann dich auch gern beraten. der onkel hat es geschafft sich von einer putzsüchtigen frau abzugrenzen. er überlässt ihr großzügig das ganze haus nur in seinem zimmer beansprucht er eigene hoheit. und den ärzten vertraut er offenbar auch nicht mehr: GLÜCKWUNSCH! ich würd ihn für das bundesverdienstkruz vorschlagen! :a040:

Beitrag an dieser Stelle von Tina L. editiert. Zeiten, für das Thema Ärzte im Holocaust ist hier kein Platz!

jeder ärztliche eingriff ist eine körperverletzung, es sei denn, der patient willigt ein. falls der patient nicht einwilligt, schreibt der arzt ein gutachten um ihn unter betreuung stellen zu lassen und danach zwangszubehandeln. na toll!

na denn ma prost
zeiten

jelka 31.08.2009 23:50

Zitat:

Zitat von Bananenblume (Beitrag 26942)
,er will halt nicht und fertig.

Auch unter einer Betreuung ist "der Wille des Betreuten" entscheidend, und jegliches "Übergehen" bzw. "Zuwiderhandeln" würde auf irgendwelche Zwangsmaßnahmen hinauslaufen.
Zitat:

Zitat von Bananenblume (Beitrag 26942)
und dieser Arzt sieht dieses Chaos Zimmer,kann der Arzt eine Betreuung anregen

Das könnte er.
Zitat:

Zitat von Bananenblume (Beitrag 26942)
UND kann da meiner Tante irgenwas juristisches passieren,wenn sie jetzt nichts macht und das so hinnimmt.

Nein. Denn juristisch gesehen ist jeder Mensch für sich selbst verantwortlich. Wenn offensichtlich wird, daß er diese Selbstverantwortung nicht mehr tragen kann, ohne sich zu schaden, wäre ein Anlaß zu einer Betreuung gegeben.Und eine andere Situation würde sich dann vermutlich ergeben, wenn ein Betreuer seinen Betreuten verwahrlosen läßt, also, Situationen zuläßt, die ihm schaden.
Aber zu dieser Fragestellung kennen sich andere hier noch besser aus.:imuasweg:
Gruß - jelka

Bananenblume 31.08.2009 23:59

???
 
das muss ich jetzt nicht verstehen,Zeiten,oder?
Er soll ja nicht gezwungen werden zum Arzt zu gehen!
Aber es bietet sich bei seinen gesundheitlichen problemen an,oder?
Zumindest sollte jeder Mensch meiner Meinung nach insoweit gepflegt sein dass er/sie keine Belästigung seiner Umwelt darstellt.
Erklärst du mir vielleicht,was du meinst? Ich glaube die größte Sorge meiner Tante ist,dass ihr da irgendwas angehängt wird,weil sie das Zimmer so verlottern lässt.Es geht ja noch,aber es wird wirklich immer schlimmer.Und zwischen "putzsüchtig" und "halbwegs müllfrei" ist ein himmelweiter Unterschied.

zeiten 01.09.2009 02:00

hi bananenblume,
Zitat:

Er soll ja nicht gezwungen werden zum Arzt zu gehen!
naja, irgendwie klang es für mich so, als soll er sich waschen, sein zimmer aufräumen lassen, zum arzt gehen und medis nehmen - ohne zwang macht er es ja scheinbar nicht....

Zitat:

Aber es bietet sich bei seinen gesundheitlichen problemen an,oder?
klar bietet sich das an. ob man ein angebot nutzen möchte oder nicht, bleibt aber doch jedem selbst überlassen. mit meinem beitrag über ärzte im holocaust meinte ich schlicht, dass man ärzte auch von einer anderen seite betrachten kann, als von der sie-dienen-dem-wohle-der-menschheit-seite und man muss sich ihnen anvertrauen sobald man schmerzen bekommt.

Zitat:

Zumindest sollte jeder Mensch meiner Meinung nach insoweit gepflegt sein dass er/sie keine Belästigung seiner Umwelt darstellt.
klar wär es das. nur wie möchtest du denn "belästigung" festschreiben? welche duftmarke ist denn grade noch genehm? oder möchtest du es auf die optik ausweiten? soll er sich vielleicht schminken, dass du nicht von seinen falten belästigt wirst? – natürlich weiß ich, was du meinst und ich wollte auch mit keinem stinki zusammenleben, was aber nicht den umkehrschluss zulässt, dass sich der stinki eben waschen muss. wie wär es für dich, wenn deine tochter ankäme und dir vorschreiben wollte, wie du dich täglich zu schminken hättest? weil du ansonsten unästhetisch aussiehst und eine belästigung darstellst. und du musst es genau so machen, wie sie es dir vorschreibt, sonst lässt sie dich unter betreuung stellen... (nein, das ist nichts anderes, das ist einfach ansichtssache.)

ich wollte eigentlich nur auf die rechte eines jeden menschen hinweisen. jelka hat es ja sehr nett geschrieben. jeder darf für sich selbst entscheiden, wie er leben möchte, ob und wie oft er oder sie zur ärztin gehen möchte, medikamente nehmen möchte, die wohnung sauberhalten oder sich waschen möchte. und das geht niemand anderen etwas an. und das finde ich sehr wichtig. ich lebe auch nicht, wie viele das gerne haben würden aber für mich passt es so, wie ich es tue. dafür möchte ich aber nicht unter betreuung gestellt werden. ich fürchte aber, dass ich mich besser nie in die nähe von irgendwelchen betreuerInnen begeben sollte.
Zitat:

Ich glaube die größte Sorge meiner Tante ist,dass ihr da irgendwas angehängt wird,weil sie das Zimmer so verlottern lässt.
niemand kann ihr was anhängen. sie lässt ja nicht sein zimmer verlottern, sondern er. und selbst wenn... zimmer verlottern lassen ist ja nicht strafbar. und wie jemand hier schon sagte: jeder ist für sich selbst verantwortlich.

Zitat:

Und zwischen "putzsüchtig" und "halbwegs müllfrei" ist ein himmelweiter Unterschied.
naja, du schriebst:
Zitat:

Seine Frau hält die Wohnung tip top in Ordnung....
"tip top" hab ich halt so interpretiert.
lg, zeiten:winke:

nam 01.09.2009 02:13

der oder die betreuerIn wird ihn nicht waschen oder duschen......weil es nicht die aufgabe ist, die ein betreuer hat.

die aufgabe (in dem jeweiligen aufgabenkreis) ist die rechtliche vertretung.......

wenn arzt...dann unbedingt jemand dem man vertrauen kann.

im übrigen bedarf es keines betreuers um eine pflege oder ähnliches zu beantragen......

weiterhin gibt es ein "recht" auf krankheit.......obdachlose holt man ja auch nicht von der strasse und führ an zur begründung einer betreuung die stinken oder leben im dreck.....komisch was?

letzte lösung: die frau lässt sich scheiden! und lebt alleine ohne gerüche eines alten mannes......oder sie schubst ihn (wenn vorhanden) die treppe runter.......scherz!


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