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Buchhalterische Grundsätze

Dies ist ein Beitrag zum Thema Buchhalterische Grundsätze im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, bin als gesetzlicher Betreuer eingesetzt. Habe nun festgestellt, dass Ausgaben/Auszahlungen aus dem Bargeldkonto meines Betreuten in einem Oktavheft mit ...


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Alt 31.08.2009, 23:27   #1
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Registriert seit: 31.08.2009
Ort: In der Heide
Beiträge: 4
Standard Buchhalterische Grundsätze

Hallo,
bin als gesetzlicher Betreuer eingesetzt.

Habe nun festgestellt, dass Ausgaben/Auszahlungen aus dem Bargeldkonto meines Betreuten in einem Oktavheft mit nur einer Unterschrift (des jeweiligen Auszahlenden) dokumentiert werden. Es gibt keine lfd. Nr., keine Belege, keine zweite Unterschrift (Vier-Augen-Prinzip) oder gar Gegenzeichnung meines Betreuten.
Eine einzige Unterschrift ist nach meinem Verständnis nicht zulässig.

Wo finde ich meine Annahme bestätigt?
Gibt es ein Gesetz/eine Verordnung über die präzise und vorgeschriebene Doku?
Akzeptiert die Heimaufsicht diese stark vereinfachte Vorgehensweise (eigentlich ist diese zu keiner Zeit überprüfbar!!!)?

Danke für alle Antworten - Heide-Tiger
Heide-Tiger ist offline  
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Alt 31.08.2009, 23:50   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Heide-Tiger,

nur zum Verständnis: Lebt die von Dir betreute Person in einer stationären Einrichtung und bemängelst Du die Dokumentation über die Verwendung des Barbetrages (Taschengeld)?

Gruß
Kohlenklau
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Alt 01.09.2009, 00:19   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: In der Heide
Beiträge: 4
Standard

zu 1) ja, mein Betreuter lebt in einer stationären Einrichtung (SGB XII).

zu 2) ja, es geht um das Taschengeld. Rechnerisch gibt es keine Beanstandungen. D. h. rechnerisch und sachlich habe ich keine Einwände über die Verwendung.

Nur diese Unterschriftenregelung finde ich unzulässig.

vom Heide-Tiger
Heide-Tiger ist offline  
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Alt 01.09.2009, 00:41   #4
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Blinzeln

also die grundsätze der ordnungsgemäßer buchführung findest du im hgb.....wobei ich jetzt etwas bezweifel, dass das handelsrecht (kaufleute) hier anwendung im rahmen einer betreuung findet...

am besten mit eröffnungsbilanz und schlussbilanz.....nicht zu vergessen die transistorischen und antizipativen rechnungsabgrenzungsposten.....

die darlegung als "kassenjournal" finde ich hier auch als angemessen und für den laien als schnell übersichtlich.....

noch detailfragen??
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nam ist offline  
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Alt 01.09.2009, 00:51   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Heide-Tiger,

als Betreuer solltest Du die fehlenden Belege monieren. Das wäre aus meiner Sicht ein Hebel. Stell in Abrede, daß der Betreute den Betrag erhalten hat und fordere die Nachzahlung / Auszahlung der nicht-belegten Summen.
Eine weitere Problematik besteht in der Art der Auszahlung. Nach Deiner Darstellung erhält der Betreute kein Bargeld, sondern Sachleistungen, d.h. die Einrichtungsmitarbeiter kaufen für ihn ein. Die Auszahlung des Barbetrages als Sachleistung bedarf aber der schriftlichen Zustimmung des Betroffenen oder eines Bescheides des Kostenträgers.

Die fehlende zweite Unterschrift geht zunächst auf die Kappe des Heims, d.h. nutze das Beschwerdemanagement (falls vorhanden) und wende Dich an den Träger. Ansonsten solltest Du den Kostenträger informieren. Eine allgemeine rechtliche Norm für das Vier-Augen-Prinzip kenne ich nicht, daß ist i.d.R. durch Dienstanweisungen oder interne Regelungen der Träger geregelt.

Frag aber vorher mal nach, ob am Anfang des Monats der Betreute nicht auf einer Sammelliste den Erhalt des Gesamtbetrages quittiert. Dann wäre das Heim dem Kostenträger gegenüber aus dem Schneider und auch die Sache mit den Belegen würde schwierig.
In diesem Fall kannst Du nur die Auszahlung des Gesamtbetrages am Anfang des Monats an Deinen Betreuten oder an Dich verlangen. Wäre mglw. pädagogisch kontraproduktiv und für Dich arbeitsaufwändig, aber eine andere Möglichkeit sehe ich nicht, solange es keine gütliche Einigung mit den Mitarbeitern bzgl. einer Praxisänderung gibt.

Gruß
Kohlenklau
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Alt 01.09.2009, 07:39   #6
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,812
Standard

Hallo,

da sollte man doch die Kirche im Dorf lassen. Wenn die Eintragungen des Heimes sachlich und rechnerisch schlüssig sind und sich kein Hinweis auf einen Mißbrauch ergibt, dann ist diese Art der Dokumentation m. E. in Ordnung.

Wenn nach einem Jahr der Nachweis über die Verwendung des Vermögens an das Gericht gesandt wird, werden die Rechtspfleger schon Nachricht geben, wenn ihnen die "Buchführung" des Heimes nicht gefällt.

Ich bekomme seit Jahr und Tag von manchen Heimen zusammen mit den Heimrechnungen die Belege über die sonstigen Ausgaben übersandt, z. B. Frisör, Fußpflege, Einkauf. Der Betreute kann nicht unterschreiben, also muss ich das alles so glauben. Damit gab es noch nie Probleme.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 01.09.2009, 19:25   #7
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 649
Standard

Hallo,

ich sehe das genau wie Andreas.

Wenn man regelmäßig (ich besuche die Heime mind. alle 2 Wochen) Kontakt hat, baut sich wie von selbstverständlich ein Vertrauensverhältnis auf.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 02.09.2009, 14:53   #8
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: In der Heide
Beiträge: 4
Standard

Danke für die vielen Antworten.

Hinweise für nam:
Werde die Stichworte mal in Google abfragen.
Danke für die spektakulären-omni-sphärischen Beispiele.
Weitere Details sind nicht erforderlich, danke.

Hinweise für Kohlenklau:

Diese Vorgehensweisen sind gute Ratgeber, sollte zur Leitung des Heimes kein gutes Verhältnis bestehen. Dieses ist bei mir keinesfalls so, im Gegenteil. Ich habe keinerlei Zweifel an der Richtigkeit im Umgang mit dem Taschengeld/Bargeldbestand meines Betreuten.
Ich werde an dieser Stelle keinesfalls eine Lawine ins Rollen bringen oder sogar die Heimaufsicht oder das Gericht bemühen.
Meine Zielrichtung ist auch im Grunde eine andere. Es sollte doch im originären Interesse des Heimes sein, sämtliche Geldbewegungen (Bargeldauszahlungen/Sachleistungen) korrekt nachweisen zu können. Dieses passiert i. d. R. durch Originalquittungen oder bei Bargeldauszahlungen durch je eine Unterschrift des Ausgebenden und des Empfängers. Ist der Empfänger nicht in der Lage, müsste eine zweite Unterschrift eines Mitarbeiters diese ersetzen. Also "Eigeninteresse" sollte im Vordergrund stehen.
Danke für die umfänglichen Ratschläge.

Hinweise für AndreasLübeck.
Gerne lasse ich die Kirche im Dorf. Ich werde das auf jeden Fall intern klären. Mann stelle sich aber mal den theoretischen Fall vor, mein Betreuter sagt nach einer Woche, er hätte die Bargeldauszahlung nicht erhalten ...
Das wird nicht vorkommen, aber mit einer einzigen Unterschrift steht Aussage gegen Aussage. Diese Situation ließe sich sehr leicht vermeiden! Siehe auch Textbeitrag in ROT (Selbstschutz des Heimes).

Hinweis für Heiner:

Klar, ich werde nicht mit Kanonen auf Spatzen usw. das Vertrauensverhältnis ist sehr gut, deswegen werde ich sehr vorsichtig operieren.
siehe jedoch meine obigen Anmerkungen.

Danke nochmals für alle Beiträge und Hilfestellungen. Aus meiner Sicht sollte das Thema damit ausreichend beleuchtet worden sein. Weitere Mitteilungen sind nicht erforderlich.
Liebe Grüße - Heide-Tiger
Heide-Tiger ist offline  
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Alt 02.09.2009, 21:31   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
Blinzeln

Zitat:
Zitat von Heide-Tiger Beitrag anzeigen
Meine Zielrichtung ist auch im Grunde eine andere. Es sollte doch im originären Interesse des Heimes sein, sämtliche Geldbewegungen (Bargeldauszahlungen/Sachleistungen) korrekt nachweisen zu können. Dieses passiert i. d. R. durch Originalquittungen oder bei Bargeldauszahlungen durch je eine Unterschrift des Ausgebenden und des Empfängers. Ist der Empfänger nicht in der Lage, müsste eine zweite Unterschrift eines Mitarbeiters diese ersetzen. Also "Eigeninteresse" sollte im Vordergrund stehen.
Hallo Heide-Tiger,

einen möchte aber doch noch zu bedenken geben: Wieso sollte es im Interesse des Heimes liegen, die Geldausgaben von Betreuten buchhalterisch korrekt zu belegen?
Viele Heime bieten heute gar keine Bargeldkonten mehr an - dies wird in den Leistungen des jew. Heimvertrages geregelt.
Ich kenne Heime, die unterrichten den Betreuer wenn das Geld in der Spardose alle ist und der bringt dann Geld vorbei - Belege gibts da erst ab 5 € und es funktioniert....

Gruß
M.
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Towerowitch ist offline  
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Alt 03.09.2009, 09:31   #10
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,812
Standard

Hallo,

ich bekomme jeden Monat die Rechnung eines Pflegeheimes mit allen möglichen Belegen und Quittungen, manchmal zehn und mehr. Ich darf gar nicht daran denken, was passiert, wenn das Heim irgendwann sagt "der Aufwand ist uns zu teuer, ist jetzt Sache des Betreuers".

Der ganze Aufwand im Heim. Belege buchen, einsortieren, all das macht viel Arbeit. Da werde ich bestimmt nicht irgend etwas von "zwei Unterschriften" von mir geben. Ich bin froh, dass es so läuft.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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geldverwaltung, taschengeld

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