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Frage zu Fixierung bzw. Tablettengabe

Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage zu Fixierung bzw. Tablettengabe im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
wer kann bestimen wegen gurten und medikmenten.ich meine wen heim sagt muss und betreuer sagt das auch . si sagen ...


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Alt 02.09.2009, 11:59   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.08.2009
Beiträge: 13
Standard Frage zu Fixierung bzw. Tablettengabe

wer kann bestimen wegen gurten und medikmenten.ich meine wen heim sagt muss und betreuer sagt das auch . si sagen das wegen aufenthalt und gesundeit hat der betreuer darum ist so.grus remo
Remo ist offline  
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Alt 02.09.2009, 12:16   #2
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hallo remo,
der betreuer oder heim darf das nicht entscheiden, weil das ist eine straftat, nämlich freiheitsberaubung! das ist stafbar.

der betreuer braucht eine genehmigung vom vormundschaftsgericht, erst dann ist es legal!!! und zwar sowohl für fixierung als auch für neuroleptika bzw. auch andere beruhigungsmittel.

so ist das jedenfalls in deutschland. das ist bei euch in der schweiz aber bestimmt so ähnlich. das wäre ja ganz schrecklich, wenn einfach ein betreuer über so was entscheiden könnte.

gruß, zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 02.09.2009, 13:09   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Remo,

kannst Du deine Frage noch ein kleines bißchen genauer stellen bitte.
Und wenn Du in der Schweiz lebst ist es mir persönlich unmöglich Dir wirklich Auskunft zu geben, mit Schweizer Betreuungsrecht kenne ich mich überhaupt nicht aus.

@zeiten,
bitte sei mit grundsätzlichen Aussagen wie...das ist strafbar, zukünftig etwas vorsichtiger. Es gibt Fixierungen, kurzzeitig, die sind nicht genehmigungspflichtig und dies trifft auch auf Medikamente zu.
Für einfache Beruhigungsmittel braucht es keinesfalls eine gerichtliche Genehmigung.

Grüsse Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 02.09.2009, 13:39   #4
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
@zeiten,
bitte sei mit grundsätzlichen Aussagen wie...das ist strafbar, zukünftig etwas vorsichtiger. Es gibt Fixierungen, kurzzeitig, die sind nicht genehmigungspflichtig und dies trifft auch auf Medikamente zu.
hi michaela, was soll denn das für ne art von fixierung sein, die keine richterliche genehmigung braucht? es muss zumindest nachträglich richterlich genehmigt werden. alles andere ist freiheitsberaubung und natürlich strafbar. wie kommst denn du drauf, dass das legal sein könnte?
Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Für einfache Beruhigungsmittel braucht es keinesfalls eine gerichtliche Genehmigung.
im zusammenhang wirkte das hier nicht, als wenn es um baldrian geht. und es schien auch so, als sei der betreute nicht damit einverstanden die medis zu nehmen. dann wäre es ja ne zwangsbehandlung und die ist auch genehmigungspflichtig und da ist es dann auch egal um welches medikament es geht.
gruß zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 02.09.2009, 15:56   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.08.2009
Beiträge: 13
Standard

es geht darumdas sisagen entweder das nozinan wieder wo so müde macht auch am tag oder gurte damit ich bett bleiben würde anstat in dernacht zu rauchen. sisagen ich kan selber wälen sonst mus so eine besprechung sein und den wirdbestimt.
Remo ist offline  
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Alt 02.09.2009, 16:33   #6
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hi remo,
das klingt, als wollen sie dich glauben machen, dass du irgendwas selber entscheiden kannst. das impliziert, dass du entweder das eine oder das andere wählen musst, was aber nicht stimmt! falls du dann aber wählst, dann können sie sagen: der patient hat ja selber zugestimmt. dann wäre die freiheitsberaubung (entweder durch fixierung oder medikament) legal. das ist ein ziemlich gemeiner trick.

ich kann mir nicht vorstellen, dass es in der schweiz möglich sein könnte, eine so weit in die persönliche freiheit eingreifende maßnahme, wie gurte oder neuroleptika, zwangsweise ohne richterlichen beschluss durchführen zu können. und kein richter wird so etwas anordnen, nur weil du nachts rauchst. das ist wirklich kein grund einem menschen seiner freiheit zu berauben. richter ordnen sowas nur an bei eigen- oder fremdgefährdung.

auch die schweiz ist ein rechtsstaat, das geht ja gegen jedes menschliche grundrecht. das dürfen sie nicht. in deutschland stehen bis zu 5 jahren gefängnis auf freiheitsberaubung.
gurß, zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 02.09.2009, 16:48   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.08.2009
Beiträge: 13
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ja das wegen eigengefärdung haben si auch gesagt wenn auto kommt wen ich wieder drausen stehe im piama weilichgehe den imer in park damit niemand siht,ich mein im bet habeich schonlang nicht mehrgraucht.das istmehr alseine wocheher,si sagen wen besprechung ist mit so gericht genau mussichsagen was ichwillsonst sagen dortdas oderr ichmussich anderesheim oder in wiederklinik gehen weil hiergeht dennicht.
Remo ist offline  
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Alt 02.09.2009, 18:34   #8
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

im bette gerauch?
da meinen die bestimmt, du wärst unachtsam und würdest die hütte abfackeln. unter nozinan is im bett rauchen aber noch gefährlicher. schlag vor, dein feuerzeug abends abzugeben, dann gibts keinen grund für ne freiheitsberaubung.
gurß, zeiten

Geändert von zeiten (02.09.2009 um 18:37 Uhr)
zeiten ist offline  
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Alt 02.09.2009, 20:01   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.08.2009
Beiträge: 13
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das habe ichschon langemüssen aber ichhabe denk nichtnur eins
Remo ist offline  
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Alt 03.09.2009, 13:47   #10
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.08.2009
Beiträge: 13
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ich habe esgewust.wegendem nozinan schlafeich nocham mitag das istscheise.
Remo ist offline  
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Stichworte
eigengefährdung, fixierung, genehmigung, medikamente, schweiz


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