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Muss Vormundschaftsgericht beschließen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Muss Vormundschaftsgericht beschließen? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, das findest Du unter § 1897 Abs 7 und Abs 3 BGB. Hierbei geht es um die generelle Eignung ...


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Alt 05.09.2009, 18:47   #21
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo,

das findest Du unter §1897 Abs 7 und Abs 3 BGB. Hierbei geht es um die generelle Eignung des ausgewählten Betreuers hinsichtlich der fachl. Qualifiaktion, der charakterlichen Eignung und der finanziellen Seriosität sowie von Interessenskonflikten

Ansonsten empfehle ich Wikipedia zu diesem Thema.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 05.09.2009, 19:15   #22
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Registriert seit: 15.06.2009
Ort: Wirkungsstätte Berlin
Beiträge: 50
Standard passt nicht

Hallo Michaela,

das BGB welches ich zu Rate ziehe, beschreibt in § 1897 (7) eine nachrangige Bestimmung gegenüber § 1897 (4) und der § 1897 (3) beschreibt Abhängigkeitsverhältnisse zu Unterbringungsheimen - nicht zu Betreuten.
Aus welchem BGB informierst du dich, mich und andere Forennutzer?

Danke für die Aufklärung.

Freundliche Grüße

ein neuer
BetreuHerr

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Hallo,

das findest Du unter §1897 Abs 7 und Abs 3 BGB. Hierbei geht es um die generelle Eignung des ausgewählten Betreuers hinsichtlich der fachl. Qualifiaktion, der charakterlichen Eignung und der finanziellen Seriosität sowie von Interessenskonflikten

Ansonsten empfehle ich Wikipedia zu diesem Thema.

Gruss Michaela
BetreuHerr ist offline  
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Alt 05.09.2009, 19:33   #23
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Betreuungsrecht, Dodegge, Richter am Amtsgericht und Roth, Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht.
michaela mohr ist offline  
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Alt 05.09.2009, 19:36   #24
jelka
Gast
 
Beiträge: n/a
Rotes Gesicht ehrlich gesagt, ...

Zitat:
Zitat von BetreuHerr Beitrag anzeigen
Und dann - wenn ich mal nicht mehr kann - möchte ich "mit allen Wassern gewaschener" Insider, Kenner und Kollege der Szene - statt ihr Opfer - geworden sein.
Ich fürchte nur, wenn Du mal nicht mehr kannst, dann kannst Du genau deswegen solches Wissen nicht mehr verwenden ....
Zitat:
Zitat von BetreuHerr Beitrag anzeigen
Und die alles überragende Frage sollte doch sein:
Ist eine solche Lösung für die Betroffenen die Beste
Da ja nun im Betreuungsrecht immer "das Wohl der zu Betreuenden" in den Vordergrund gestellt wird, ist es sicher richtig, wenn die Betreffende durch eine Person ihres Vertrauens betreut wird. Ja und wenn das - aus was für Gründen auch immer - nicht 'berufsmäßig' geht - dann ist das Beste für diesen Menschen eben eine ehrenamtliche Betreuung.
Erfahrungen kann man damit genauso gut sammeln ...
jelka
 
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Alt 05.09.2009, 19:55   #25
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.06.2009
Ort: Wirkungsstätte Berlin
Beiträge: 50
Standard und umgekehrt?

Zitat:
Zitat von jelka Beitrag anzeigen
I
Da ja nun im Betreuungsrecht immer "das Wohl der zu Betreuenden" in den Vordergrund gestellt wird, ist es sicher richtig, wenn die Betreffende durch eine Person ihres Vertrauens betreut wird. Ja und wenn das - aus was für Gründen auch immer - nicht 'berufsmäßig' geht - dann ist das Beste für diesen Menschen eben eine ehrenamtliche Betreuung.
Erfahrungen kann man damit genauso gut sammeln ...
jelka
und wenn es - aus rein praktischen und persönlichen, hier nicht näher erklärbaren Gründen - ehrenamtlich nicht geht????

bei
rechtlichenBetreuern
geht es wohl ums Recht
oder sehe ich das falsch?

Herzliche Grüße
ein neuer
BetreuHerr
BetreuHerr ist offline  
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Alt 05.09.2009, 20:01   #26
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Registriert seit: 15.06.2009
Ort: Wirkungsstätte Berlin
Beiträge: 50
Standard hey danke.......

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Betreuungsrecht, Dodegge, Richter am Amtsgericht und Roth, Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht.
Danke schön Michaela,

das ist doch mal was Substanzielles mit dem man was anfangen kann.

Das ist viel besser als das bisherige..........

Herzliche Grüße
ein neuer
BetreuHerr
BetreuHerr ist offline  
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