Dies ist ein Beitrag zum Thema Muss Vormundschaftsgericht beschließen? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
das findest Du unter § 1897 Abs 7 und Abs 3 BGB. Hierbei geht es um die generelle Eignung ...
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#21 |
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Hallo,
das findest Du unter §1897 Abs 7 und Abs 3 BGB. Hierbei geht es um die generelle Eignung des ausgewählten Betreuers hinsichtlich der fachl. Qualifiaktion, der charakterlichen Eignung und der finanziellen Seriosität sowie von Interessenskonflikten Ansonsten empfehle ich Wikipedia zu diesem Thema. Gruss Michaela |
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#22 | |
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Beiträge: 50
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Hallo Michaela,
das BGB welches ich zu Rate ziehe, beschreibt in § 1897 (7) eine nachrangige Bestimmung gegenüber § 1897 (4) und der § 1897 (3) beschreibt Abhängigkeitsverhältnisse zu Unterbringungsheimen - nicht zu Betreuten. Aus welchem BGB informierst du dich, mich und andere Forennutzer? Danke für die Aufklärung. Freundliche Grüße ein neuer BetreuHerr Zitat:
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#23 |
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Betreuungsrecht, Dodegge, Richter am Amtsgericht und Roth, Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht.
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#24 | ||
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Erfahrungen kann man damit genauso gut sammeln ... jelka |
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#25 | |
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bei rechtlichenBetreuern geht es wohl ums Recht oder sehe ich das falsch? Herzliche Grüße ein neuer BetreuHerr |
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#26 | |
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![]() Zitat:
das ist doch mal was Substanzielles mit dem man was anfangen kann. Das ist viel besser als das bisherige.......... Herzliche Grüße ein neuer BetreuHerr |
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einrichtung der betreuung, untätigkeit |
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