Dies ist ein Beitrag zum Thema Beschluss im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,mal wieder ich.
Weiss jemand genau,ob im Beschluss der Betreuereinrichtung des Vormundschaftsgerichts neben der Aufgabenbereiche auch ein Einwilligungsvorbehalt, so vorhanden ...
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#1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
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Hallo,mal wieder ich.
Weiss jemand genau,ob im Beschluss der Betreuereinrichtung des Vormundschaftsgerichts neben der Aufgabenbereiche auch ein Einwilligungsvorbehalt, so vorhanden aufgeführt sein muss? Danke für Antworten Robertaw ![]() |
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#2 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen,
im Beschluss zur Betreuungseinrichtung werden alle erteilten Aufgabenkreise genannt. Wenn ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde dann steht das auf jeden Fall auch dort. Aber Vorsicht, manchmal gibt es mehrere Beschlüsse, z.B. nach Erweiterung der Aufgabenkreise und Ergänzungsbeschlüsse. Falls man jetzt also einen Beschluss aus 2006 hat mag da nichts stehen, es kann aber durchaus sein, dass es eine Erweiterung vielleicht 2007 gab.Am Besten alle vorhandenen Beschlüsse durchsehen. Gruss Michaela |
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#3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
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Danke Michaela,das hilft weiter
![]() Herzlichst Robertaw |
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Stichworte |
beschluß, einwilligungsvorbehalt |
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